Fast jeder, der seine Kosmetik-Tasche durchsucht, wird vermutlich ein paar Produkte finden, die er schon lange Zeit besitzt. Doch kann man den teuren Lidschatten, den man sich zum vorletzten Silvester zugelegt hat, heute noch bedenkenlos verwenden? Was passiert mit Kosmetik-Artikeln, die man zu lange aufbewahrt und wie kann man ihre Haltbarkeit verlängern?
Bei einer Packung Brotaufstrich, die schon seit längerer Zeit angebrochen ist, machen sich die meisten Menschen irgendwann Gedanken, wie lange der Inhalt noch ohne Gesundheitsrisiko genießbar ist.
Aber der Lippenstift, der nur zu besonderen Anlässen zum Einsatz kommt und deshalb schon seit Jahren im Schminktäschchen liegt, bereitet vielen Anwendern weniger Sorgen. Dabei sind die meisten Kosmetik-Artikel verderblich. Auch hier drohen Gesundheitsschäden.
In wasserhaltigen Kosmetika wie Cremes oder flüssigem Eyeliner vermehren sich Keime besonders gut. Vor allem Mittel, die man mit den Fingern aus Tiegeln entnimmt, sind schnell mit Krankheitserregern kontaminiert. Aber auch aus der Luft gelangen Bakterien in die Verpackung.
Bei Kosmetik-Artikeln für die empfindliche Augenpartie und Bio-Produkten kommt dazu, dass diese wenig Konservierungsmittel enthalten, die die Keimbelastung reduzieren könnten. Zu alte Wimperntusche, Makeup und andere wasserhaltige Produkte können Entzündungen und Hautreizungen auslösen.
Als grobe Orientierungshilfe rät Stiftung Warentest dazu, Körperlotionen, Zahnpasta, Gesichtscremes und flüssiges Makeup spätestens nach einem Jahr zu entsorgen. Flüssiger Eyeliner und Wimperntusche sollten der Empfehlung zufolge jedoch schon nach sechs Monaten ersetzt werden.
Schimmel im Puder kann Krebs verursachen
Doch auch Produkte, die kaum Wasser enthalten, wie Puder und Lidschatten sollte man nicht zu lange verwenden. Diese sind ein guter Nährboden für Schimmelpilze – vor allem, wenn sie der feuchten Badezimmerluft ausgesetzt sind. Die Sporen können im schlimmsten Fall Hautkrebs verursachen.
Starke Hautreaktionen auf die Verwendung von Kosmetika sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband rät dazu, bei Symptomen wie Ausschlag und Reizungen zum Arzt zu gehen.
Deshalb besteht auch für Kosmetik-Produkte eine Kennzeichnungspflicht. Sind diese nicht länger als 30 Monate haltbar, findet man auf der Verpackung neben einem Sanduhr-Symbol das Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses wird entweder im Format Monat und Jahr angegeben oder mit Tag, Monat und Jahr.
Bei kosmetischen Mitteln, die länger als 30 Monate haltbar sind, ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht verpflichtend.
Hier ist auf der Verpackung stattdessen ein geöffneter Tiegel abgebildet. Neben dem sogenannten PAO-Symbol (period after opening) wird in Monaten und / oder Jahren angezeigt, wie lange das Produkt ab dem Zeitpunkt der Öffnung verwendet werden kann.
Auf Hygiene achten
Die Angaben auf der Verpackung sind eine nützliche Orientierungshilfe. Sollte sich die Konsistenz oder der Geruch eines Kosmetik-Produkts aber schon vor dem Ablaufdatum verändern, gehört es entsprechend auch früher in die Mülltonne.
Durch die richtige Verwendungsweise und Aufbewahrung können Verbraucher die Haltbarkeit eines Mittels wesentlich beeinflussen. Cremes sollten nie mit ungewaschenen Fingern aus einem Tiegel entnommen werden.
Aber auch auf mehrfach verwendeten Pinseln und Schwämmchen sammeln sich Krankheitserreger. Hygienischer sind einmalig genutzte Wattestäbchen oder regelmäßig desinfizierte Plastikspatel.
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit rät außerdem dazu, Tuben und Fläschchen immer verschlossen zu halten und möglichst kühl und trocken aufzubewahren.
Kosmetik-Produkte sollten auch nicht verdünnt werden, weil so Krankheitserreger in den Behälter gelangen. Verklumpte und angetrocknete Produkte gehören in den Müll.
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