• Jährlich werden in Deutschland rund 30.000 Tonnen Arzneimittel verkauft.
  • Sie haben dieses Jahr noch keinen Blick in Ihren Arzneischrank geworfen? Dann wird es Zeit, das Verfallsdatum Ihrer Medikamente zu checken.
  • Aber was macht man eigentlich mit den Arzneimitteln, die abgelaufen sind?

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In Deutschland sind laut Umweltbundesamt etwa 2.300 verschiedene Wirkstoffe für die Humanmedizin zugelassen, rund 1.200 werden dabei als umweltrelevant eingestuft.

Nach Ablauf des Verfallsdatums sollten Arzneimittel laut Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. nicht mehr verwendet und stattdessen entsorgt werden. Aber welche Methoden sind erlaubt?

Medikamente-Entsorgung über den Hausmüll

In den meisten Fällen können Medikamente und Arzneimittel sicher in der Restmülltonne entsorgt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder keinen Zugang zu offenliegenden Präparaten haben. Die abgelaufenen Verpackungen sollten am besten in einer extra zugeknoteten, wenn möglich nicht einsehbaren Tüte entsorgt werden. So ist der Inhalt nicht zu erkennen und missbräuchliche Nutzung kann verhindert werden.

Speziellere Arzneimittel wie Zytostatika, also Medikamente zur Behandlung von Krebs, gelten als besonders überwachungsbedürftige Abfälle und dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Erkundigen Sie sich in diesem speziellen Fall bei ihrem behandelnden Mediziner.

Entsorgung über Recyclinghöfe

Viele Städte und Gemeinden betreiben Wertstoffhöfe, die auch eine extra Möglichkeit zur Medikamentenentsorgung anbieten. Meist ist dies eine extra Tonne, in die Sie Ihre Pharmazeutika werfen können. Informieren Sie sich am besten vorab auf der entsprechenden Homepage oder fragen Sie einen Mitarbeiter, wo Sie Ihre Medikamente deponieren können.

Entsorgung über Schadstoffmobile

In Städten wie etwa Berlin können Sie Ihre abgelaufenen Medizinprodukte bei extra dafür vorgesehenen mobilen Schadstoff-Sammelstellen abgeben. Die Abnahme erfolgt in haushaltsüblichen Mengen. Sortieren Sie Ihre alten Medikamente daher besser regelmäßig aus, statt diese über längere Zeiträume zu sammeln.

Entsorgung über Apotheken

Seit 2009 gibt es für Apotheken keine Annahmepflicht mehr für abgelaufene Medikamente. Einige Unternehmen bieten die Rücknahme allerdings weiterhin auf freiwilliger Basis an. Informieren Sie sich daher einfach direkt bei Ihrer örtlichen Apotheke.

Keine Entsorgung über Spendenvereine

Mathias Arnold, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, warnt in einer Pressemitteilung vor Arzneimittelspenden an Bedürftige, egal ob im In- oder Ausland. "Eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist bei einer solchen 'Resteverwertung' schlicht unmöglich", betont Arnold. Und weiter: "Neben der fragwürdigen Arzneimittelqualität ist bei solchen Kleinstmengen keine Versorgung mit ausreichenden Mengen in der richtigen Dosierung garantiert." Wer Gutes tun will, sollte anstatt Medikamenten besser Geld an Hilfsorganisationen spenden.

No-Go: Entsorgung über die Toilette

Medikamentenreste wie etwa alter Hustensaft dürfen auf keinen Fall über die Toilette oder das Spülbecken entsorgt werden, da die Arzneistoffe so in unsere heimischen Gewässer gelangen können. Belassen Sie den Inhalt für die Entsorgung am besten in den Verpackungen. Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in der Regel in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen.

Unser Tipp: Auf der Seite arzneimittelentsorgung.de können Sie prüfen, wie die richtige Entsorgung an Ihrem Wohnort gehandhabt wird.

Generell gilt: Egal ob nach einem Arztbesuch mit Rezept oder einfach zur Vorsorge: Checken Sie vor dem Gang zur Apotheke, ob Sie das Medikament bereits haben. Verzichten Sie beim Kauf, wenn nicht unbedingt benötigt, möglichst auf Großpackungen, da die abgelaufenen Tabletten sonst entsorgt werden müssen.

Verwendete Quellen:

  • Anfrage bei Dr. Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
  • Pressemitteilung: "Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen", ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • Homepage des Umweltbundesamtes zum Thema "Arzneimittel/Humanarzneimittel"
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