Regelmäßiges Yoga hat nachweislich positive Auswirkungen auf Gesundheit, Körpergefühl und Geist. Yoga hilft bei verschiedenen Krankheitsbildern und auch als Präventivmaßnahme sind die Übungen gut geeignet. Einige Kurse zahl sogar die Krankenkasse.

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In einer Zeit, in der Stress, Schnelllebigkeit und Diagnosen von Burn-Out zunehmen, kann Yoga helfen, mehr Ruhe und Entspannung ins Leben zu bringen. Sei es bei traditionellem Hatha Yoga, ruhigem Yin Yoga oder den spirituellen und kraftvollen Yoga-Programmen der Jivamukti Yoga- und Spirit Yoga-Schulen.

Doch die gesundheitlichen Vorteile von Yoga bei Krankheit und als Prävention werden unterschiedlich bewertet - so auch von den Krankenkassen. Die Vielzahl an privaten und gesetzlichen Krankenkassen haben unterschiedliche Ansichten und Voraussetzungen, wenn es darum geht die Kosten für Yogakurse vollständig oder teilweise zu erstatten. Denn nicht alle Yogakurse werden von der Krankenkasse anerkannt - vor allem, wenn sie kein entsprechendes Zertifikat haben.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme von Yoga

Gesetzliche Krankenkassen wie die AOK, DAK-Gesundheit oder Techniker Krankenkasse beteiligen sich an den Kosten von Yogakursen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind am besten vor der Kursbuchung direkt mit der Krankenkasse abzuklären.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie oft bezuschusste oder bezahlte Yogakurse im Jahr absolviert werden dürfen, variiert und richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse.

Für die Auswahl der Yogastudios gilt, dass die Studios eine Zertifizierung besitzen müssen. Dafür können Yogastudios einen Antrag bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention einreichen, um ein Krankenkassen-Zertifikat für ihre Yogakurse zu erhalten. Nur zertifizierte Yogalehrer und -lehrerinnen sind berechtigt, ihren Kursteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung kann dann nach Kursabschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden, um den Zuschuss oder eine Erstattung der Kursgebühren zu erhalten.

Wie sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus?

Bei privaten Krankenversicherungen sieht es ähnlich aus: Der Tarif der jeweiligen Versicherung bestimmt, welche Leistungen für Präventionsmaßnahmen bezahlt werden.

Bei entsprechendem Tarif oder auch wenn ein Arzt ausdrücklich eine Yoga-Therapie empfiehlt, kommt die private Krankenkasse für die Kosten auf. Die meisten privaten Krankenkassen-Tarife fördern präventive Kurse oder Maßnahmen jedoch noch nicht. So bezahlt die Mehrheit an Privatversicherten die Kosten ihres Yoga-Kurses selbst.

Wie hoch ist der Zuschuss für Yogakurse?

Der Zuschuss der Krankenkassen für Gesundheitskurse variiert. So zahlen zum Beispiel die Krankenkassen Barmer, TK, AOK, IKK und DAK-Gesundheit zwischen 75 und 90 Euro für zertifizierte Yogakurse. Höher fällt die Förderung etwa bei der Hanseatischen Krankenkasse aus. Hier werden die Kosten für Präventionskurse bis zu 80 Prozent übernommen, wobei maximal 250 Euro pro Kurs bezahlt werden. Die Actimonda Krankenkasse bezuschusst präventive Fitnesskurse sogar bis zu 300 Euro jährlich. Zu den Fitnesskursen zählen Yoga, Pilates und Functional Training.

Einen ersten Überblick über die Krankenkassen, die sich an den Kosten für Yoga-Kurse beteiligen, finden Sie hier.

Eine Liste an Yogakursen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, findet sich oft auf den jeweiligen Internetseiten der Krankenkassen. Einige Krankenkassen, wie beispielsweise die Techniker, bieten ein eigenes Programm an Präventionskursen, die bei regelmäßiger Teilnahme sogar vollständig bezahlt werden. Auch für Kinder und Jugendliche gibt es oftmals spezielle Regelungen, die eine vollständige Kostenerstattung für bestimmte Kurse vorsehen.

Kostenübernahme von Yogakursen in der Schwangerschaft

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Schwangerschaftsyoga? Es gibt viele positive Effekte durch Yoga-Übungen während der Schwangerschaft. Yoga in der Schwangerschaft entspannt Körper und Geist. Vor allem in diesen neun Monaten kann es vermehrt zu Rücken- und Nackenschmerzen kommen, die durch Yoga gelöst werden können.

Schwangerenyoga adaptiert dabei viele Übungen und Haltungen aus dem Hatha Yoga in vereinfachter Form. Auch eine Vorbereitung auf die Geburt wird in pränatalen Yogaklassen durch bestimmte Atem- und Bewegungsübungen, sowie Meditationen aus dem Hatha Yoga durchgeführt. Einige Studien zeigen, dass sportlich aktive Schwangere weniger Schmerzmittel während der Geburt benötigen.

Im Rahmen der Prävention übernehmen die meisten Krankenkassen deshalb auch Yogakurse für Schwangere. Viele Yogastudios bieten in ihrem Programm bereits pränatale Yogastunden an. Diese besitzen eine Krankenkassenanerkennung und händigen nach Abschluss des Kurses und bei mindestens 80 prozentiger Teilnahme ein Zertifikat aus. Mit dieser Bescheinigung des Yogakurses wird den Schwangeren meist eine komplette Kostenerstattung ihrer Krankenkasse zugesichert.

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(tsch)

Verwendete Quellen:

  • Finanzen: "Gesetzliche Krankenkasse: Zuschuss für Gesundheitskurs variiert stark"
  • Stiftung Warentest: “Große Unterschiede bei den Krankenkassen-Zuschüssen”
  • Versicherungsmagazin: "Bezahlt die Private Krankenversicherung auch die Kosten für einen Yoga Kurs?"
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