Die Coronavirus-Pandemie bestimmt auch weiterhin den politischen und gesellschaftlichen Alltag in Deutschland. Ab Mitte September gibt es nicht mehr für alle Reiserückkehrer kostenlose Corona-Tests, zudem soll die Maskenpflicht härter durchgesetzt werden.
Die Ferienzeit hat manche Testlabore an die Grenzen ihrer Kapazitäten gebracht. Nun, da die Ferien fast in allen Bundesländern zu Ende sind, aber der erkältungsträchtige Herbst ansteht, wird die Zahl der Gratistests zumindest für Reiserückkehrer reduziert.
Keine Gratistests mehr für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Wer nicht aus einem Risikogebiet wieder nach Deutschland einreist, kann ab dem 15. September nicht mehr kostenlos einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 machen. Die Tests standen vor allem an Flughäfen und Häfen zur Verfügung und wurden gut angenommen.
Wer hingegen aus einem Risikogebiet einreist, ist weiterhin dazu verpflichtet, einen Negativtest vorzuweisen - oder 14 Tage in Quarantäne zu gehen. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober wird gelten, dass ein Test frühestens fünf Tage nach der Ankunft in Deutschland gemacht werden kann. Ist das Testergebnis negativ, kann damit die Quarantäne verkürzt werden.
Eine übersichtliche, alphabetische Liste der Risikogebiete führt das Robert-Koch-Institut. Innerhalb der Europäischen Union gehören dazu unter anderem die französische Region Provence-Alpes-Côte d’Azur und das gesamte spanische Festland plus Balearen (aber nicht die Kanaren). Zudem gibt es einige Gebiete in Belgien und Kroatien, die derzeit Risikogebiete sind, wo also die Infektionsgefahr besonders hoch ist.
Mindestbußgeld für Masken-Verweigerer
Zudem haben Bund und Länder in der vergangenen Woche beschlossen, dass Menschen, die sich weigern, in Läden, Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, künftig mindestens 50 Euro Strafe zahlen sollen. Da die Regelungen zur Maskenpflicht je nach Bundesland unterschiedlich sind, wird auch die Höhe des Bußgeldes unterschiedlich ausfallen. Sachsen-Anhalt ist das einzige Bundesland, das gar kein Bußgeld verhängen will.
Der Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und überall dort, wo der Abstand von anderthalb Metern, der vor einer Infektion schützen soll, nicht eingehalten werden kann. Auch in den Zügen der Deutschen Bahn müssen Reisende eine Maske tragen. Da es nicht alle tun (oder nicht alle richtig tun), hat die Deutsche Bahn kürzlich beschlossen, mehr Sicherheitspersonal einzusetzen, das genau das überprüfen soll. Bis zum 1. September solle die Zahl der Kontrollen in den Zügen mehr als verdoppelt werden, hieß es in einer Pressemitteilung des Konzerns Mitte August.
Die Regelungen zur Maskenpflicht an Schulen sind ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Zu den strengeren Ländern gehört Nordrhein-Westfalen, wo bis Ende August eine Maskenpflicht sogar im Unterricht galt. Ab dem 1. September entfällt sie aber, allerdings müssen die Schülerinnen und Schüler weiterhin außerhalb der Klassenräume die Maske aufsetzen.
An den Umfragen des Meinungsforschungsinstituts Civey kann jeder teilnehmen. In das Ergebnis fließen jedoch nur die Antworten registrierter und verifizierter Nutzer ein. Diese müssen persönliche Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angeben. Civey nutzt diese Angaben, um eine Stimme gemäß dem Vorkommen der sozioökonomischen Faktoren in der Gesamtbevölkerung zu gewichten. Umfragen des Unternehmens sind deshalb repräsentativ. Mehr Informationen zur Methode finden Sie hier, mehr zum Datenschutz hier.
Kinderbonus wird ausgezahlt
Um vor allem ärmeren Familien durch die Corona-Zeit zu helfen, hat die Bundesregierung schon vor einiger Zeit den Kinderbonus beschlossen. Die 300 Euro, die für jedes Kind gezahlt werden, für das die Eltern Kindergeld bekommen, werden ab September in zwei Etappen ausgezahlt. Im September werden 200 Euro fällig, im Oktober 100 Euro.
Beantragt werden muss der Kinderbonus nicht, die zuständige Familienkasse zahlt ihn automatisch mit dem Kindergeld aus. In einzelnen Fällen kann es sein, dass der Bonus nicht im September ausgezahlt wird, etwa wenn ein Kind vor September kein Kindergeld mehr bekommen hat. Ein Anspruch besteht dann aber trotzdem, das Geld kommt nur zu einem anderen Zeitpunkt. Bei Kindern, die nach September geboren wurden, reicht es ebenfalls, den Kindergeldantrag zu stellen, der Bonus kommt dann automatisch dazu.
Bei Familien mit einem höheren Einkommen kann es sein, dass Kindergeld und -bonus ihnen am Ende weniger einbringen als die Kinderfreibeträge, die ebenfalls für Entlastung sorgen sollen. In einer Beispielrechnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einem Ehepaar mit drei Kindern lag die Grenze bei knapp 106.000 Euro Jahreseinkommen. Was nun für die jeweilige Familie besser ist - Kindergeld und -bonus oder Freibetrag - sieht sich in der Regel das Finanzamt an und entscheidet dementsprechend.
Neues Studium für Psychotherapeuten
Ab dem Wintersemester 2020/2021, das am 1. September beginnt, gibt es an deutschen Universitäten einen neuen Studiengang "Psychotherapie". Bislang studierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten entweder Psychologie oder Pädagogik und machten dann eine entsprechende Weiterbildung.
Das sei aber nicht mehr zeitgemäß gewesen, schreibt das Gesundheitsministerium. Deswegen wurde der neue, fünfjährige Studiengang geschaffen.
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Gemeinsam gegen die Corona-Pandemie
- Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelles, Fragen und Antworten zu Coronatests bei Einreisen nach Deutschland, Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020, Fragen und Antworten zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Fragen und Antworten zum Kinderbonus
- Robert Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
- Bahn.de: Deutsche Bahn verstärkt Prävention und Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen (Pressemitteilung vom 18. August 2020)
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