Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab kommender Woche wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt ging, wird nicht verlängert.
Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Freitag. Für die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist demnach ab diesem Montag wieder eine körperliche Untersuchung nötig.
Der G-BA Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese Dynamik habe zwischenzeitlich aber durch strikte Abstands- und Hygieneregeln, die ebenfalls in Praxen beachtet werden, deutlich verlangsamt werden können. Die Behelfsregelung könne daher zum vorgesehenen Termin auslaufen. Dies entspreche auch den behutsamen Lockerungsschritten, die Bund und Länder beschlossen haben.
Eine unmittelbares Arztgespräch sei vor allem bei Erkrankungen wichtig, die nur durch eine persönliche Untersuchung umfassend und präzise erkannt werden könnten. Unabhängig davon sollten Patienten mit typischen Covid-19-Symptomen oder unklaren Symptomen der oberen Atemwege vorher in der Praxis anrufen und das Vorgehen besprechen. © dpa
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