- Das Ergebnis eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 erhalten Patienten in der Regel automatisch per Corona-App. Dazu müssen sie im Vorfeld eine Einverständniserklärung zur Datenübermittlung geben.
- Eine zusätzliche Information erfolgt über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt.
- Private Testzentren informieren zum Teil über eigene Apps oder per Mail.
Wer beim Hausarzt oder im offiziellen Testcenter einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchführen lässt, kann sich in der Regel automatisch per Corona-Warn-App über das Ergebnis informieren lassen. Bei der Probenentnahme erhält die getestete Person dazu den unteren Abschnitt des Auftragsblatts für das Labor.
Dort befinden sich der QR-Code, mit dem der Test in der Corona-Warn-App registriert werden kann, sowie Hinweise zum weiteren Vorgehen. Sobald die persönliche Diagnose vorliegt, erscheint automatisch ein entsprechender Hinweis in der App.
Wurde eine Corona-Infektion diagnostiziert, erhält der Patient weiterführende Informationen beispielsweise zur Quarantäne und wird gebeten, das Testergebnis in der App zu teilen und somit gegebenenfalls andere zu warnen.
Digitale Information bei PCR-Tests
In der Vergangenheit wurde das Testergebnis in einzelnen Fällen nicht an die Corona-Warn-App des Patienten übermittelt. Dies lag in der Regel daran, dass bei der Probeentnahme die Einverständniserklärung zur digitalen Datenübermittlung nicht gegeben wurde.
Patienten sollten daher darauf achten, dass im Testcenter oder beim Arzt das vorgesehene Feld auf dem Auftragsblatt für das Labor angekreuzt wird.
Vorsicht ist auch beim Scannen des QR-Codes mit der Corona-Warn-App geboten. "Jeder QR-Code ist nur einmalig gültig", betont ein Sprecher des Robert-Koch Instituts (RKI). "Wird ein neuer QR-Code eingescannt, wird der vorherige Code gelöscht. Eine automatische Übermittlung des Testergebnisses für den ersten Code ist dann nicht mehr möglich."
Aktuell erfolgt nur beim PCR-Test eine Benachrichtigung per Corona-Warn-App. "Dies liegt daran, dass nach Vorgabe der aktuellen Nationalen Teststrategie positive Ergebnisse von Schnelltests oder Antigentests durch einen zusätzlichen PCR-Test abgesichert werden müssen", heißt es seitens des RKI auf Nachfrage unserer Redaktion. "Nur Ergebnisse von PCR-Tests können über die Corona-Warn-App automatisch übermittelt und dazu genutzt werden, andere Nutzerinnen und Nutzer zu warnen."
Telefonische Benachrichtigung durch den Hausarzt
Unabhängig von der Benachrichtigung über die Corona-Warn-App übermittelt das Labor den Befund an weitere Einrichtungen. "Die Laborergebnisse werden immer auch an den Auftraggeber gesandt", erklärt Axel Oppold-Soda, der für den Interessenverband der Akkreditierten Labore in der Medizin für die Corona-App zuständig ist. Dabei handelt es sich in der Regel um die Hausärztin oder das Gesundheitsamt.
"Diese informieren dann wiederum die getestete Person und besprechen das weitere Vorgehen. Ist das Testergebnis positiv, besteht nach Infektionsschutzgesetz außerdem eine Meldepflicht an die Gesundheitsämter."
Auf diesem Wege erhalten auch Patientinnen und Patienten ohne Smartphone oder Corona-Warn-App automatisch ihr Ergebnis. Bei einer vorliegenden Infektion mit SARS-CoV-2 muss das Gesundheitsamt den Patienten zusätzlich schriftlich per Post informieren.
"Mitunter gibt es aufgrund hoher Auslastung der Gesundheitsämter jedoch Zeitverzögerungen zwischen der Positivmeldung durch das Labor und die postalische Information", betont Axel Oppold-Soda. "Das schnellste Ergebnis erhalten die Nutzer per Corona-Warn-App."
Digitalisierung schreitet voran
Die Pandemie hat die digitale Vernetzung von Laboren und Gesundheitsämtern beschleunigt. Aktuell kann der vollständige Laboranbindungsprozess vom Scan des Auftragsformulars bis zur Bereitstellung des Testergebnisses in der Corona-Warn-App laut Angaben des RKI bei rund 90 Prozent der niedergelassenen Labore erfolgreich durchgeführt werden.
Bei fehlender technischer Anbindung wird die Einrichtung, die den Test veranlasst hat, beispielsweise per Fax informiert. Erfolgt der Test in einem fachärztlichen Labor, wird die getestete Person daher in jedem Fall zusätzlich telefonisch oder schriftlich von der hausärztlichen Praxis oder dem Gesundheitsamt über ihr Testergebnis informiert.
Benachrichtigungswege bei privaten Anbietern
Unterschiedliche Wege der Datenübermittlung verfolgen private Testcenter. "Es gibt immer mehr privatwirtschaftliche Angebote, die PCR-Tests anbieten und die Daten per E-Mail oder über eine eigene App an den Patienten übermitteln", erklärt Axel Oppold-Soda. Beispiele sind die DoctorBox oder die App Mein Laborergebnis.
"Eine digitale Anbindung an die technische Infrastruktur des RKI sehen wir als Qualitätsmerkmal. Nutzer sollten daher nachfragen, ob die Übermittlung des Befunds in die Corona-Warn-App möglich ist."
In den meisten Fällen wird im Testcenter lediglich der Mund-Nasen-Abstrich genommen, der PCR-Test erfolgt in der Regel im Labor. Bei positivem Ergebnis ist die Einrichtung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig. Ein Schnelltest hingegen erfolgt direkt im Testzentrum.
Ein positiver Test muss durch das medizinische Personal ebenfalls an das für den Patienten zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Eine Übermittlung an die Corona-Warn-App erfolgt in der Regel nicht, allerdings wird durch das Gesundheitsamt oder den Arzt eine Überprüfung mittels PCR-Test angeordnet.
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Verwendete Quellen:
- Gespräch mit Axel Oppold-Soda, Referent des Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.
- Schriftliche Anfrage an das Robert-Koch-Institut, Pressestelle
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