• Die bundeseinheitliche Notbremse gegen Corona ist auf dem Weg.
  • Damit ergeben sich neue Maßnahmen im Kampf gegen das Virus.
  • Was sich ändern soll, lesen Sie in der Übersicht.

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Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse gegen die dritte Corona-Welle beschlossen. Diese soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen.

In Kreisen oder Städten mit hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen in der Nacht greifen. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Bundes-Notbremse greift noch nicht sofort

Die Vorschriften werden allerdings nicht sofort umgesetzt - sie könnten frühestens ab Samstag greifen. Bevor das geschehen kann, müssen sie am Donnerstag noch den Bundesrat passieren.

Ob dies dann auch selben Tag vonstattengeht, ist jedoch offen, weil das Gesetz - wie jedes andere auch - im Präsidialamt erst geprüft wird. Zudem muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch unterzeichnen, und es muss noch verkündet werden.

Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass spätestens dann die Pandemie durch die Impfungen stark zurückgedrängt ist.

Die Zahl der Geimpften wachse zügig, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch. "Anfang Mai wird es jeder Vierte sein, in wenigen Wochen jeder Dritte." Aber: "Impfen und Testen alleine reicht nicht, um die dritte Welle zu brechen."

Vor allem die Lage auf den Intensivstationen sei "ernst, sehr ernst". Dort lagen am Mittwoch 4.987 Menschen mit COVID-19, so Spahn: "Tendenz weiter steigend, bei sinkendem Alter der Patienten."

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Corona-Notbremse beschlossen - die Kernpunkte in der Übersicht:

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Diese drei Tage sollen nach dem jüngsten Entwurf nun auch schon die drei Tage unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes sein. Für das Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.

Das sind die Kernpunkte des Beschlusses für Regionen mit hohen Infektionszahlen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Von 22:00 bis 05:00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
  • Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
  • Läden: Für das Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
    Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.
  • Schulen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
  • Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
  • Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
  • Kultur und Zoos: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
  • Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, "die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege". Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
  • Nah- und Fernverkehr: Für Passagiere in Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht, für Personal mit Kundenkontakt medizinische Masken. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
  • Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Wie ist die Corona-Lage derzeit?

Das Robert-Koch-Institut meldete am Mittwoch knapp 25.000 Neuinfektionen. In der Zahl könnten jedoch Nachmeldungen aus Nordrhein-Westfalen vom Vortag enthalten sein. Eine größere Zahl von Meldungen der NRW-Gesundheitsämter waren zuvor aufgrund technischer Schwierigkeiten am Montagabend und Dienstag nicht vollständig übermittelt worden.

Bundesweit lag die Inzidenz bei 160,1. Am Vortag wiesen 359 von 412 Kreise eine Inzidenz von über 100 auf. Betrachtet man die Bundesländer, so lagen weite Teile Deutschlands am Mittwoch über der 165er-Schwelle: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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(dpa/msc)

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