- Der "Lockdown Light" reicht offenbar nicht aus: Die Wellenbrecher-Taktik der Regierung, um die Corona-Pandemie einzudämmen, ist zumindest teilweise gescheitert.
- Die Infektionen steigen wieder, die Neuinfektionen haben am Freitag einen neuen Höchstwert von fast bis zu 30.000 erreicht.
- Das Tragischste: Auch die Todeszahlen steigen – diesen Freitag vermeldete das RKI 598 Corona-Tote. Ein neuer trauriger Rekord.
Die vor fünf Wochen beschlossenen Lockerungen zu Weihnachten und Silvester stehen auf der Kippe. Erste Bundesländer entscheiden sich gegen die Lockerungen, Sachsen geht ab Montag in den harten Lockdown. Auch Bayern hat seinen Corona-Kurs nachjustiert. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es derzeit noch nicht. Am Sonntag wollen die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel über einen bundesweiten harten Lockdown beraten. Merkel plädiert dabei offenbar darauf Schulen, Kitas und den Einzelhandel ab Mittwoch zu schließen.
Grundsätzlich gilt bundesweit zum Jahreswechsel ein Böller- und Alkoholverbot an belebten Plätzen – ein allgemeines Verbot zum Böllern gibt es jedoch noch nicht.
Wie sie wo Weihnachten feiern können und welche Regelungen zu Silvester bislang wo gelten, verraten wir ihnen hier.
Zu zehnt an Heiligabend ist erlaubt: Weihnachten und Silvester in Baden-Württemberg:
Derzeit gelten noch die von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen, jedoch gelten die Lockerungen nur noch für Weihnachten. Von 23. Bis 27. Dezember gilt für alle Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern: Öffentlich und privat sind nur noch Treffen zwischen zwei Haushalten erlaubt, mit maximal bis zu fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht gezählt. Nach Weihnachten geht Baden-Württemberg bis mindestens zum 10. Januar in den harten Lockdown.
Alle Regelungen für Corona-Hotspots finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.
Heiligabend ja, Jahreswechsel nein: Weihnachten und Silvester in Bayern
Ministerpräsident
Hier finden Sie Infos über die Maßnahmen in Bayern.
Keine Sonderregelung für die Feiertage: Weihnachten und Silvester in Berlin
Berlin war das erste Bundesland, das strengere Kontaktbeschränkungen einführte, als der Bund und die Länder vereinbart hatten. Wer sich privat mit Freund*innen oder Familie treffen will, darf das nur aus zwei Haushalten mit maximal fünf Menschen. Diese Regel gilt auch für Weihnachten und Silvester. Kinder bis zwölf Jahre werden nicht gezählt. Zudem berät der Senat derzeit über eine Verlängerung der Weihnachtsferien.
Mehr über die Regeln in Berlin gibt's hier.
Ausnahme nur an Heiligabend und den Feiertagen: Weihnachten und Silvester in Brandenburg
Auch Brandenburg schließt sich dem Kurs einiger Bundesländer an und hat die von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen verschärft. Hier dürfen sich nur zwischen dem 23. Und 27. Dezember bis zu zehn Personen treffen, um Weihnachten zu feiern. Für Silvester gilt: Maximal zwei Haushalte mit maximal fünf Personen – Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
Mehr über die Regelungen finden Sie auf der Seite Brandenburgs.
Heiligabend zu zehnt: Weihnachten und Silvester in Bremen
In Bremen gelten derzeit die Regeln der Bundesregierung für Weihnachten und Silvester. Hier dürfen sich an beiden Feiertagen bis zu zehn Menschen treffen, um gemeinsam anzustoßen. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist nicht in Sicht – liegt aber auch an den geringeren Zahlen von Neuinfektionen als beispielsweise in Sachsen und Bayern.
Die aktuellen Regelungen für Bremen gibt's hier.
Sonderregelung für Kinder: Weihnachten und Silvester in Hamburg
Auch in Hamburg bleibt es derzeit bei den von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Hier darf an Weihnachten und zu Silvester zu zehnt gefeiert werden. Außerdem gibt es eine Sonderregelung für Kinder unter zwölf Jahren: Sie dürfen sich maximal zu zehnt zu Hause oder im Freien treffen. Bedeutet, einem Kindergeburtstag steht nichts im Wege. Nur Erwachsene müssen sich weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränken – außer an den Feiertagen.
Was gilt? Die Regelungen für Hamburg.
Lockerungen noch unklar: Weihnachten und Silvester in Hessen
Noch gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Das Land Hessen hat jedoch noch keine endgültige Entscheidung für Weihnachten und Silvester getroffen. Hier will man sich noch bis zum 20. Dezember beraten. Bislang ist aber geplant, dass sich an den Feiertagen die Menschen in einem größeren Kreis von bis zu zehn Personen treffen können.
Mehr Infos über die Regelungen finden Sie auf der Seite von Hessen.
Für die Feiertage steht Entscheidung noch aus: Weihnachten und Silvester in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern gilt als eines der Bundesländer, die das Infektionsgeschehen noch ein bisschen besser im Griff haben. Momentan gelten aber auch hier die von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen, dass sich derzeit nur bis zu fünf Mitglieder eine Familie aus zwei Haushalten treffen dürfen. Für Weihnachten und Silvester ist noch keine Entscheidung gefallen. Hier will sich die Landesregierung am 15. Dezember zusammensetzen. Die Chancen stehen aber gut, dass sich die Lockerungen von bis zu zehn Personen durchsetzen werden.
Infos über die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern gibt's hier.
Zehn Personen dürfen feiern: Weihnachten und Silvester in Niedersachen
Hier gelten die vom Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen mit den Lockerungen für Weihnachten und Silvester. Heißt: An beiden Feiertagen können sich bis zu zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten treffen und zusammen feiern – Kinder bis 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
An Silvester dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen.
Mehr über die Regelungen in Niedersachsen finden Sie hier.
Lockerungen für die Feiertage: Weihnachten und Silvester in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen hält derzeit noch an den Regelungen des Bundes fest. Heißt: Für Silvester und Weihnachten gilt die Zehn-Personen-Regel. Doch das kann sich noch ändern – die Infektionszahlen steigen auch in diesem Bundesland.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Regelungen gibt es auf der Webseite Nordrhein-Westfalens.
Jahreswechsel nur zu fünft: Weihnachten und Silvester in Rheinland-Pfalz
Auch in diesem Bundesland wird die 5-Personen-Regel empfohlen – und das voraussichtlich auch an Weihnachten und Silvester. Die Landesregierung berät sich derzeit noch und stellte in Aussicht, dass es eventuell eine Lockerung vom 23. Bis 27. Dezember geben könnte. Dann könnten sich zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Hierbei soll aber darauf geachtet werden, wirklich nur den engsten Familienkreis zu treffen. Für den Jahreswechsel wird eine solche Lockerung jedoch ausgeschlossen.
Was in Rheinland-Pfalz gilt, lesen Sie hier.
Kein Alkohol an der frischen Luft zum Jahreswechsel: Weihnachten und Silvester im Saarland
Im Saarland gilt: Momentan dürfen sich nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Das soll auch für den Jahreswechsel gelten. Das Saarland geht sogar noch weiter und verbietet für Silvester den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Für Weihnachten wird es voraussichtlich eine Lockerung geben: Dann sollen sich vom 23. Bis 27. Dezember mit zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen dürfen.
Die Regelungen fürs Saarland gibt's hier.
Harter Lockdown: Weihnachten und Silvester in Sachsen
Sachsen geht als erstes Bundesland in den harten Lockdown – und das schon ab Montag, 14. Dezember. Für Weihnachten gibt es dennoch eine Lockerung: Vom 23. Bis 27. Dezember sollen bis zu zehn Menschen zusammenfeiern dürfen. An Silvester heißt es dann aber: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren werden jedoch nicht gezählt.
Alle Infos zum Bundesland Sachsen.
Heiligabend noch unklar: Weihnachten und Silvester in Sachsen-Anhalt
Aktuell dürfen sich in Sachsen-Anhalt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Das soll auch an Silvester so bleiben. Für Weihnachten berät das Kabinett der Landesregierung derzeit noch, ob es Lockerungen geben kann. Eine endgültige Entscheidung soll erst nächste Woche fallen.
Mehr Infos zu Sachsen-Anhalt gibt's hier.
Bis zu 10 Personen erlaubt: Weihnachten und Silvester in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein ist das Bundesland mit den geringsten Neuinfektionszahlen. Trotzdem gilt seit Freitag: Härtere Maßnahmen zu Weihnachten und Silvester. Ab sofort dürfen sich nur noch maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten in der Öffentlichkeit oder im Privaten! Das soll auch für Weihnachten gelten, ausgenommen sei die ganz enge Familie.
Mehr Infos zu den Regelungen finden Sie auf der Webseite von Schleswig-Holstein.
Keine Lockerung: Weihnachten und Silvester in Thüringen
Auch in diesem Bundesland gelten die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen. Die Landesregierung rät ihren Bürger*innen jedoch, Weihnachten und Silvester wirklich nur im engsten Familienkreis zu feiern. Eine Lockerung von der Fünf-Personen-Regel zu bis zu zehn Personen ist wegen der hohen Infektionszahlen nicht geplant.
Hier gibt's die Thüringen-Regelungen.
Verwendete Quellen:
- Baden-Württemberg.de: Strengere Regelungen für Corona-Hotspots
- Bayern.de : Maßnahmen
- Berlin.de: Abstands- und Hygieneregeln
- Berlin.de: Corona: Keine Weihnachts-Lockerungen in Berlin
- Bremen.de: Aktuelle Regelungen
- Brandenburg.de: Aktuelle Corona-Zahlen inklusive 7-Tage-Inzidenzen
- Hamburg.de: Corona in Hamburg
- Hessen.de: Fragen und Antworten zu den wichtigsten Regelungen
- Hessen.de: Weihnachten und Silvester – welche Treffen und Feiern werden erlaubt sein?
- Regierung-mv.de: FAQ Corona - Weihnachten und Silvester
- Niedersachsen.de: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- land.nrw: Neue FAQ zum Coronavirus
- rlp.de: Corona-Regeln im Überblick
- Saarland.de: Vorratsbeschluss in die saarländische Corona-Verordnung aufgenommen
- Sachsen.de: Häufige Fragen zu den Bekanntmachungen
- Sachsen-Anhalt.de: Sachsen-Anhalt verlängert Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten
- Schleswig-holstein.de: Informationen für Schleswig-Holstein
- tmasgff.de: Antworten auf häufig gestellte Fragen (Thüringen)
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