- Am Mittwoch wollen Bundesregierung und Länder weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschließen.
- Vor dem Treffen sind sich zumindest die 16 Ministerpräsidenten einig, dass die Schulen in der Corona-Pandemie grundsätzlich weiter offen bleiben sollen.
- Über Masken und Wechselunterricht soll dann je nach Infektionsgeschehen regional entschieden werden.
Flächendeckende Schul- oder Kita-Schließungen stehen in der Corona-Pandemie in Deutschland auch weiterhin nicht auf der Tagesordnung. Die Bundesländer haben vor den abschließenden Beratungen mit
"Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet", heißt es in einer gemeinsamen Beschlussvorlage für die Videokonferenz an diesem Mittwoch mit der Kanzlerin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Länder haben sich darin auf verschiedene Maßnahmen und Empfehlungen geeinigt, um die Weiterverbreitung des Virus und Ansteckungen in Schulen einzudämmen.
Die konkrete Umsetzung bleibt aber weiterhin jeweils den Bundesländern selbst vorbehalten, so wie das rechtlich auch vorgesehen ist. Bildung und Schulen liegen in ihrer Zuständigkeit. Die geltenden Corona-Regeln an den Schulen sind in den Ländern zum Teil auch bereits strenger als im gemeinsamen Papier vorgeschlagen. Die Eckpunkte:
1. Maskenpflicht
In Hotspotregionen mit "deutlich mehr" als 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen Schüler ab der 7. Klasse auch im Unterricht Maske tragen, schlagen die Länder vor. In Schulen ohne Corona-Fälle soll davon abgewichen werden können.
In der Realität gibt es je nach Bundesland schon längst schärfere Maskenvorschriften: In Bayern etwa müssen auch Grundschüler im Unterricht Maske tragen, in anderen Ländern gilt eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse auch im Unterricht.
2. Wechselunterricht
Klassenteilung und abwechselndes Lernen zu Hause und in der Schule findet auch heute schon regional statt. Es gibt dazu etwa landeseigene Stufenpläne und auch örtliche Anordnungen für die Schulen durch die Behörden, abhängig vom Infektionsgeschehen.
Im Papier der Bundesländer wird dieses regionale Prinzip nun noch einmal bekräftigt. Weitergehende Maßnahmen, wie sogenannter Hybridunterricht, solle in "besonderen Infektionshotspots" schulspezifisch umgesetzt werden. Explizit genannt werden dabei die "älteren Jahrgänge". Einig sind sich die Länder, dass jüngere Schülerinnen und Schüler und Grundschüler als letzte auf Präsenzunterricht verzichten sollen.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), der momentan auch Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder ist, sagte am Dienstag mit Blick auf das Gespräch mit Merkel darauf, dass die Länder beim Thema Schule wenig Verhandlungsspielraum sehen. Die Länder sagten ganz klar, es könne nicht von der Bundesebene aus entschieden werden, welches Unterrichtsmodell umgesetzt werde.
3. Quarantäneregeln für Schüler
Hier schlagen die Länder ein einheitliches Vorgehen vor. Wird ein Schüler positiv auf Corona getestet, soll eine vom örtlichen Gesundheitsamt festgelegte Gruppe an Mitschülern sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden - die Tage am Wochenende zählen mit. Die Lehrer sollen wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden.
Nach fünf Tagen Quarantäne sollen die betroffenen Schüler dann einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ist, und erst dann wieder in die Schule dürfen. Die Länder erwarten vom Bund, dass er ausreichende Testkapazitäten sichert.
4. Längere Weihnachtsferien
Damit könnte die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis verringert werden. Mehrere Bundesländer, etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben inzwischen angekündigt und eine Ausdehnung ihrer Weihnachtsferien angekündigt.
Sie sollen nun, so wie in den meisten anderen Bundesländern, nicht einen Tag vor Heiligabend, der dieses Jahr auf einen Donnerstag fällt, sondern am Wochenende davor beginnen.
5. Mobile Lüfter im Klassenzimmer
Auch dazu sind dem Länderpapier zufolge keine Beschlüsse geplant. Das Umweltbundesamt bekräftigte erneut seine Einschätzung, dass solche Geräte nur eine Ergänzung sein könnten, wenn Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können.
Hessische Wissenschaftler haben in einer Untersuchung herausgefunden, dass Stoßlüften in Schulen um ein Vielfaches wirksamer ist. Wie die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) mitteilte, hatten zwei Professoren der Hochschule in einem nicht genutzten Klassenzimmer einer Wiesbadener Schule die Wirkung auf zuvor freigesetzte Aerosole ermittelt, die per Ventilator im Raum verteilt wurden. (dpa/mf) © dpa
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