Was passiert, wenn man unter häuslicher Quarantäne steht? Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer verhängt eine Quarantäne?
Die Quarantäne-Maßnahme verhängt das zuständige Gesundheitsamt. Welches für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.
Wer muss in Quarantäne und wie wird darüber entschieden?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, dass "Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern" eine Quarantäne angeordnet werden kann. Darüber, ob eine Person in Quarantäne muss, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt Menschen, die Kontakt zu Infizierten hatten oder in Risikogebieten waren, sich beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Auch Patienten, die positiv auf Sars-Cov2 getestet wurden aber keine Symptome zeigen, kann das Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne stellen.
Wie lange muss man in Quarantäne? Warum dieser Zeitraum?
Die sogenannte "Absonderung" in häusliche Quarantäne beträgt 14 Tage nach dem möglichen Kontakt zu einer an Sars-Cov2 infizierten Person. Die Dauer richtet sich nach der maximalen Inkubationszeit des Coronavirus.
Wie wird kontrolliert, ob die Quarantäne eingehalten wird?
Während der Quarantäne hält das Gesundheitsamt täglich mit den Isolierten Kontakt. So soll schnell gehandelt werden können, wenn Symptome auftreten. Zudem sind Personen in Quarantäne gesetzlich verpflichtet, die Anweisungen des Gesundheitsamtes zu befolgen. Dessen Mitarbeiter müssen für Untersuchungen und Befragungen auch in die Wohnung gelassen werden.
Gibt es eine medizinische Kontrolle?
Jein. Über das IfSG ist geregelt, dass Menschen in Quarantäne den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten oder Blutentnahmen gestatten müssen, sofern dies nötig ist. Laut einem Muster-Bescheids des RKI zur Anordnung der häuslichen Quarantäne müssen abgesonderte Personen zwei Mal täglich ihre Körpertemperatur messen.
Zudem müssen sie täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen. Entwickeln Menschen in häuslicher Quarantäne Symptome und benötigen ärztliche Hilfe, ist das Gesundheitsamt zu informieren.
Dann ist der körperliche Zustand zu nennen, ebenso aber der Kontakt zu einer an Sars-CoV-2-infizierten Person sowie die Quarantänemaßnahme. Die ärztliche Behandlung sowie ein möglicher Test auf das neuartige Coronavirus werden dann vermittelt. Gemäß §28 des IfSG kann das Gesundheitsamt selbst jedoch keine medizinische Therapie anordnen.
Gibt es Strafen, wenn man gegen die Quarantäne verstößt?
Ja. Wer einer nachvollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft werden.
Bin ich krankgeschrieben, wenn ich in Quarantäne muss?
Nein. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält nur vom Arzt, wer tatsächlich erkrankt ist. Jedoch ist, wer unter Quarantäne steht, von seiner Arbeitsverpflichtung befreit, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund.
Generell haben Betroffene nach §56 IfSG für die ersten sechs Wochen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung in Höhe des Nettogehaltes. Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber gezahlt. Er kann sich das Geld auf Antrag von der anordnenden Behörde erstattet lassen.
Arbeitnehmer müssen den Chef unverzüglich über die Anordnung der Quarantäne informieren. Falls sie länger als sechs Wochen dauert, besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes. Ihn können Betroffene beim Gesundheitsamt geltend machen.
Was, wenn ich selbstständig bin?
Im Falle einer amtlich angeordneten Quarantäne haben auch Selbstständige Anspruch auf eine Entschädigung. Um diese zu erhalten, müssen sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Als Nachweis über die Höhe des Verdienstausfalls kann eine Bescheinigung des Finanzamtes über das letzte Jahreseinkommen vorgelegt werden.
Darf man bei häuslicher Quarantäne gar nicht vor die Tür?
Gemäß des Infektionsschutzgesetzes sind Personen in häuslicher Quarantäne rechtlich verpflichtet, sich ausschließlich zu Hause aufzuhalten. Das Grundrecht auf Freiheit der Person gemäß des Infektionsschutzes im IfSG ausdrücklich eingeschränkt.
Und wenn nein, was kann ich dann tun?
Es ist möglich, sich Lebensmittel und Medikamente liefern zu lassen und diese online zu bezahlen. Sinnvoll ist es jedoch, für den Fall einer Quarantäne einige Vorräte zu haben. Auch das Arbeiten im Home-Office ist theoretisch möglich und kann vom Arbeitgeber gefordert werden, sofern dafür nichts mehr aus dem Büro geholt werden muss.
Darf ich Besuch empfangen?
Nein. Sinn der häuslichen Quarantäne ist die Isolation und somit die Vermeidung weiterer Infektionen. Daher ist Besuch strikt untersagt.
Was ist mit den Personen, die mit mir in einem Haushalt leben?
Steht eine Person des Haushaltes unter Quarantäne, gilt das auch für alle anderen Familienmitglieder. Um eine Ansteckung untereinander zu vermeiden, sollte die infizierte oder möglicherweise infizierte Person sich in einem separaten Zimmer aufhalten und auch alleine schlafen. Selbst die Nutzung eines eigenen Badezimmers wird empfohlen.
Auch die Mahlzeiten sollten nicht gemeinsam eingenommen werden. Wichtig ist zudem das Einhalten der gängigen Hygienemaßnahmen wie 20-sekündiges Händewaschen mit Seife und in die Armbeuge niesen. Auch sollten keine gemeinsamen Alltagsgegenstände wie Handtücher benutzt werden.
Verwendete Quellen:
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Infektionsschutzgesetz.
- Robert-Koch-Institut: SARS-CoV-2: Informationen des Robert Koch-Instituts zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen.
- Deutscher Gewerkschaftsbund: Corona. Was Arbeitnehmer wissen müssen.
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