Bund und Länder verständigten sich vergangene Woche auf weitreichende Lockerungen der Corona-Auflagen. Mit dem Beginn der neuen Woche erleichtert sich der Alltag in einigen Bundesländern erneut. Die neuen Auflagen im Überblick.

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In weiten Teilen Deutschlands gelten teils unterschiedliche Regelungen, um das Coronavirus zu bekämpfen. So öffneten zum Beispiel lediglich in Nordrhein-Westfalen am Montag wieder die Fitnessstudios. In Mecklenburg-Vorpommern dürfen als bundesweiter Vorreiter seit vergangenen Samstag Restaurants wieder Gäste empfangen.

Welche Regelungen mit Beginn der 20. Kalenderwoche in Ihrem Bundesland gelten, erfahren Sie in der Übersicht.

Baden-Württemberg

  • Es ist wieder erlaubt, Angehörige eines weiteren Haushalts im Freien zu treffen. In den eigenen vier Wänden sind nun auch Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.
  • Zahlreiche körpernahe Dienstleistungen wie Sonnenstudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios dürfen wieder den Betrieb aufnehmen. Ebenso Fahrschulen.
  • Seit Ende April dürfen größere Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.
  • Ab dem 18. Mai soll die Gastronomie im Außen- und Innenbereich wieder schrittweise öffnen dürfen.
  • Ab dem 18. Mai sollen Kitas für bis zu 50 Prozent der Kinder wieder geöffnet werden.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Bayern

  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind wieder zugänglich.
  • Zoos, Bibliotheken und Museen sind wieder geöffnet.
  • Schüler, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen oder in die vierte Klasse gehen, dürfen zurück in die Schule.
  • Bestimmte Kinderbetreuungseinrichtungen sind wieder geöffnet, darunter Tagespflegeeinrichtungen mit bis zu fünf Kindern.
  • Mannschaftssportler dürfen unter Auflagen wieder das Training aufnehmen.
  • Seit dem 8. Mai dürfen sich wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Ab dem 18. Mai sollen Restaurants ihre Außenbereiche wieder öffnen dürfen - ab dem 25. Mai dann auch den Innenbereich.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Bayern finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Rechtsgrundlagen

Berlin

  • Die Erst-, Fünft- und Siebtklässler kehren an die Schulen zurück.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt.
  • Bibliotheken sind wieder geöffnet. Ebenso die Außenbereiche von Tierpark, Zoo und Botanischem Garten.
  • Seit dem 9. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen.
  • Seit dem 9. Mai ist es wieder erlaubt, Angehörige eines weiteren Haushalts zu treffen.
  • Ab dem 14. Mai sollen zunächst alle Kinder wieder in die Kita kommen können, die im August eingeschult werden, sowie deren Geschwister.
  • Ab dem 15. Mai sollen Restaurants und Cafés den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Berlin finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Kontaktbeschränkungen

Brandenburg

  • Die Fünftklässler der Grund- und Förderschulen gehen wieder zur Schule.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt.
  • Seit dem 9. Mai dürfen alle Geschäfte wieder öffnen.
  • Seit dem 9. Mai dürfen sich Angehörige zweier Familien wieder treffen.
  • Ab dem 15. Mai sollen Restaurants, Cafés und Kneipen wieder aufmachen dürfen.
  • Die Kitas bleiben vorerst geschlossen, doch sollen die ältesten Kita-Kinder vor den Sommerferien noch einmal in die Einrichtung kommen können.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Fragen und Antworten zum Thema "Öffentliches Leben"

Bremen

  • Musikschulen, Volkshochschulen sowie Kosmetik- und Nagelstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Kontaktloser Sport im Freien ist erlaubt.
  • Ab dem 13. Mai soll der Einzelhandel wieder vollständig geöffnet haben.
  • Ab dem 13. Mai sollen sich Mitglieder zweier Haushalte wieder im Freien treffen dürfen.
  • Ab dem 18. Mai sollen Grundschüler wieder in die Schule gehen können.
  • Weiter gedulden muss sich die Gastronomie. Angepeiltes Datum der Landesregierung zur Wiederaufnahme des Betriebs ist der 18. Mai.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Bremen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Coronavirus

Hamburg

  • Restaurants dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Seit dem 7. Mai können Spielplätze und Museen wieder besucht werden.
  • Ab dem 18. Mai sollen Fünf- und Sechsjährige wieder in die Kita gehen dürfen.
  • Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler (eingeschränkt) wieder in die Schule gehen.
  • Wann die Gastronomie wieder ihre Türen öffnen darf, ist unklar. Mit weiteren Lockerungen ist frühstens ab Mitte der Woche zu rechnen.
  • Bis zum 5. April sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Hamburg finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Corona in Hamburg

Hessen

  • Treffen von Angehörigen zweier Haushalte sind wieder erlaubt.
  • Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung werden erweitert.
  • Seit dem 9. Mai dürfen auch Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen.
  • Ab dem 15. Mai sollen Bars und Kneipen, Restaurants und Cafés ihren Innenbereich wieder öffnen dürfen.
  • Ab dem 18. Mai soll ein Schulbetrieb unter anderem für die Sekundarstufe I und die Einführungsphase der Sekundarstufe II eingeschränkt anlaufen.
  • Ab dem 2. Juni sollen Kitas zusätzlich zur Notbetreuung einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Hessen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Mecklenburg-Vorpommern

  • Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich wieder treffen.
  • Die Kindertagespflege ist wieder erlaubt.
  • Seit dem 2. Mai dürfen Geschäfte unabhängig von ihrer Größe wieder ihre Türen öffnen.
  • Seit dem 9. Mai darf die Gastronomie unter Auflagen wieder öffnen.
  • Ab dem 14. Mai sollen die Schulen schrittweise weiter geöffnet werden.
  • Ab dem 18. Mai sollen Familienzusammenkünfte mit bis zu 25 Personen wieder erlaubt sein.
  • Bis zum 18. Mai sollen die Vorschulkinder in die Kitas zurückkehren.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Landesregierung beschließt MV-Plan

Niedersachsen

  • Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten dürfen wieder öffnen - jedoch nur mit 50 Prozent ihrer Platz-Kapazitäten.
  • Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen.
  • Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich wieder treffen.
  • Die Zwölftklässler kehren in die Schulen zurück.
  • Urlaub gemacht werden darf wieder in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Campingplätzen, Booten und im Wohnmobil.
  • Die Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet.
  • Tagesmütter und -väter dürfen wieder fünf Kinder aufnehmen.
  • Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder angeboten werden.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Niedersachsen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Nordrhein-Westfalen

  • Restaurants und Cafés öffnen wieder.
  • Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen.
  • Zwei Haushalten ist es wieder erlaubt, zusammenzukommen.
  • Fitness- und Yoga-Studios, Sporthallen und Tanzschulen öffnen wieder.
  • Die Grundschüler werden in einem rollierenden System wieder tageweise unterrichtet.
  • Ab dem 14. Mai sollen Kinder wieder stufenweise in Kindergärten und Kitas gehen dürfen.
  • Ab dem 28. Mai sollen alle Vorschulkinder wieder in die Kindergärten kommen dürfen.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Neue Fragen und Antworten zum Corona-Virus

Rheinland-Pfalz

  • Museen und Ausstellungen dürfen wieder besucht werden.
  • Seit dem 4. Mai dürfen alle Geschäfte unabhängig ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen.
  • Ab dem 13. Mai sollen Gäste in Gaststätten, Restaurants, und Cafés wieder bewirtet werden dürfen.
  • Ab dem 13. Mai sollen Kosmetikstudios und Solarien wieder öffnen dürfen.
  • Ab dem 13. Mai sollen sich Angehörige aus zwei Haushalten wieder in der Öffentlichkeit treffen dürfen.
  • Ab dem 25. Mai sollen die nächsten Klassen an die Schulen zurückkehren.
  • Bis zu den Sommerferien sollen Kitas bei Bedarf für alle Kinder geöffnet werden.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Verordnungen

Saarland

  • Treffen mit Personen aus einem weiteren Haushalt sind erlaubt.
  • Seit dem 4. Mai sind Friseurläden, Tattoostudios und Co. wieder geöffnet.
  • Seit dem 4. Mai sind sämtliche Geschäfte wieder zugänglich.
  • Bis zum 18. Mai soll die Gastronomie ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
  • Bis zum 6. Juli soll jeder Schüler noch mal beim Unterricht gewesen sein.

Weitere Informationen zu den Verordnungen im Saarland finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Wichtige Informationen für das Saarland

Sachsen

  • Ab dem 15. Mai sollen Biergärten, Kneipen und Gaststätten wieder aufmachen dürfen.
  • Ab dem 15. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und Co. wieder öffnen können.
  • Ab dem 18. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen.
  • Ab dem 18. Mai sollen alle Geschäfte wieder öffnen dürfen.
  • Ab dem 18. Mai sollen Kitas und Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen dürfen.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Sachsen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Amtliche Bekanntmachungen

Sachsen-Anhalt

  • Personen in Alten- und Pflegeeinrichtungen dürfen wieder besucht werden.
  • Seit dem 4. Mai dürfen fünf Personen zusammen unterwegs sein - unabhängig des Haushalts.
  • Seit dem 4. Mai haben alle Alleinerziehenden einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
  • Seit Ende April dürfen Geschäfte mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmetern und der gesamte Kfz-Handel wieder öffnen.
  • Seit Ende April gehen die Schüler der Abschlussjahrgänge wieder zur Schule.
  • Ab dem 15. Mai sollen Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder einheimische Gäste empfangen können.
  • Wann Gaststätten wieder öffnen dürfen, soll voraussichtlich am 12. Mai entschieden werden.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Sachsen-Anhalt finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Aktuelle Informationen zu Corona in Sachsen-​Anhalt

Schleswig-Holstein

  • Seit dem 9. Mai dürfen sich wieder mehrere Personen treffen, auch wenn sie aus zwei Haushalten kommen.
  • Seit Ende April haben Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet.
  • Ab dem 18. Mai sollen Gaststätten im Innen- und Außenbereich wieder öffnen dürfen.
  • Ab dem 18. Mai sollen Fitnessstudios, Kinos und Fahrschulen wieder ihren Betrieb aufnehmen können.
  • Ab dem 18. Mai sollen Vorschüler und Kinder mit Förderbedarf wieder betreut werden dürfen.
  • Ab dem 25. Mai sollen alle Grundschüler eingeschränkt am Unterricht teilnehmen können.
  • Noch im Mai sollen in Kitas Gruppen mit bis zu zehn Kindern möglich sein.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Informationen für Schleswig-Holstein

Thüringen

  • Die Viertklässler kehren an die Schulen zurück. Vereinzelt auch Drittklässler.
  • Seit Ende April dürfen kleinere Geschäfte wieder öffnen. Seit Anfang Mai auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 800 oder mehr Quadratmetern.
  • Ab dem 13. Mai sollen sich wieder Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen oder privaten Raum treffen können
  • Ab dem 15. Mai sollen Restaurants, Gaststätten und unter anderem Hotels ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen.
  • Wie es mit den Kitas weitergeht, ist ungewiss. Bis zum 2. Juni sollen die Kitas - Stand jetzt - größtenteils dicht bleiben.

Weitere Informationen zu den Verordnungen in Thüringen finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandes: Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Thüringen

Anmerkung: Die Lockerungen der einzelnen Bundesländer gelten ausschließlich unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneschutz- und Abstandsregeln.

Verwendete Quellen:

  • bundesregierung.de: Corona-Regelungen in den Bundesländern
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