Wegen des Coronavirus fahren viele Großstädte in Deutschland das öffentliche Leben zurück. Was in Berlin, Hamburg, München und anderen Städten geschlossen ist, erfahren Sie hier.

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Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wird das öffentliche Leben auf das Nötigste reduziert. In Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen. Was geschlossen wird, entscheiden die Kommunen - die meisten Verordnungen gelten länderübergreifend und unterscheiden sich in Teilnehmeranzahl oder anderen Bestimmungen.

In unserem Coronavirus Live-Blog erfahren sie alle tagesaktuelle Ereignisse und News rund um das Virus

Was die zehn größten Städte in Deutschland verbieten und schließen, lesen Sie hier.

Was ist in Berlin geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Alle Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Bibliotheken und Museen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
  • Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben
  • Einzelhandelsgeschäfte

Ausnahmen:

  • Gaststätten, die die Voraussetzungen einer Rauchergaststätte erfüllen, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das gilt auch für Shisha-Bars. Sonstige Gaststätten dürfen nur noch in der Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr, aber auch nur dann für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Abstandsregeln von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet werden. Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin zulässig.
  • Für Versammlungen kann die Versammlungsbehörde in wichtigen Fällen Ausnahmen zulassen.
  • Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Spätverkaufsstellen, Abhol- und Lieferdienste, Wochenmärkte, Apotheken, Einrichtungen mit Sanitätsbedarf sowie zum Erwerb von Hör- und Sehhilfen, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf und Buchhandel, Einzelhandel für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, Fahrradgeschäfte, Bestattungsunternehmen, Handwerk und Handwerkerbedarf und Großhandel. Eine Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
  • Kindertagesstätten dürfen ab dem 17. März nur noch eine Notbetreuung anbieten. Diese gilt für die Kinder von Personen, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten – beispielsweise Krankenpfleger.
  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser sind verschärft worden. Schwerstkranke und Patienten unter 16 Jahren dürfen zwar einmal am Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden, alle anderen aber nicht. Wer an einer Atemwegsinfektion leidet, darf Angehörige im Krankenhaus nicht besuchen. Auch Besuche in Pflegeheimen sind unter denselben Bedingungen möglich. Allerdings dürfen hier keine Kinder unter 16 Jahren erscheinen.

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 030 / 90 28 28 28 (Bürgertelefon)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Berlin finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Hamburg geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Alle Veranstaltungen unabhängig der Anzahl der Teilnehmer
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Kindertagesstätten, Schulen bis zum 29. März 2020
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
  • Spielplätze
  • Hochschulen in Hamburg bis zum 20. April
  • Alle Ladengeschäfte des Einzelhandels

Ausnahme:

  • Gaststätten dürfen weiter öffnen, allerdings müssen sie zwischen den Tischen einen Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten. Auch Wochenmärkte unter freiem Himmel dürfen weiter stattfinden. Öffnungszeiten sind von 6 bis 15 Uhr. Es dürfen maximal 30 Personen in einer Lokalität sein. Nach 15 Uhr ist eine Versorgung nur noch "To Go", per Lieferservice und Drive-In möglich.
  • Private Veranstaltungen wie etwa Hochzeiten. Dafür gilt eine Obergrenze von 100 Teilnehmern und die Stadt empfiehlt solche Veranstaltungen derzeit nicht stattfinden zu lassen.
  • Wie in anderen Städten gibt es eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.
  • Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KfZ-Werkstätten und Reinigungen haben geöffnet.

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 040 428 284 000 (Bürgertelefon)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Hamburg finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in München geschlossen?

Die Landesregierung hat bayernweite Ausgangsbeschränkungen ausgerufen. Die weitreichenden Beschränkungen gelten ab Freitagnacht, 00:00 Uhr in ganz Bayern. Ab Samstag dürfen die Bürger nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe die Wohnung verlassen.

Geschlossen oder abgesagt:

  • Alle Veranstaltungen, außer im unmittelbaren privaten Umfeld
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Alles, was unter den Bereich Freizeiteinrichtungen fällt
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 19. April
  • Alle Ladengeschäfte des Einzelhandels

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur sechsten Klasse, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten, können in den Schulen betreut werden.
  • Restaurants sollen nur noch "To Go" Essen anbieten, außerdem sind Lieferservices und Drive-In weiterhin offen.
  • Geschäfte im Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf, Tankstellen, KfZ-Werkstätten und Reinigungen.
  • Bayern weitet die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Geschäfte aus: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und einige weitere Geschäfte dürfen werktags bis 22 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben, dann von 12 bis 18 Uhr.
  • Kleinere Events mit bis zu 100 Teilnehmern sind theoretisch noch möglich. In der Praxis werden diese laut dem amtierenden Oberbürgermeister Dieter Reiter aber "in aller Regel nicht genehmigungsfähig sein".

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 233-44740 (Bürgertelefon)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu München finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Köln geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Alle Veranstaltungen im Gebiet der Stadt
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Ab dem 18. März Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 19. April
  • Betrieb von Gastronomie, insbesondere von Restaurants, Cafés und Gaststätten bis zum 19. April
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur in dringenden Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Ausnahmen:

  • Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in für die Infrastruktur wichtigen Bereichen arbeiten
  • Alle Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
  • Der Außerhausverkauf und die Lieferung von Speisen und Getränken bei gastronomischen Betrieben sind weiterhin gestattet.

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 0221/221-33500 (Bürgertelefon)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Köln finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Frankfurt geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind untersagt
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Stadtbüchereien, der Zoo und der Palmengarten
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 17. April

Ausnahmen:

  • Notbetreuung für bestimmte Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs in kleinen Gruppen. Dabei handelt es sich um die Kinder von Eltern mit für das gesellschaftliche Leben besonders wichtigen Berufen.
  • Busse und Bahnen in Frankfurt am Main werden ab Mittwoch, 18. März, nach dem Sommerferien-Fahrplan verkehren
  • Die städtischen Ämter haben nur noch für dringende Fälle geöffnet

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 0800-5554666 (HOTLINE DES LANDES HESSEN)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Frankfurt finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Stuttgart geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Alle Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Ab dem 17. März Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 19. April
  • Bezirksrathäuser und das Rathaus am Marktplatz für den allgemeinen Publikumsverkehr
  • Alle Geschäfte im Einzelhandel
  • Alle Flughäfen, das genaue Datum steht noch nicht fest.

Ausnahmen:

  • Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in für die Infrastruktur kritischen Bereichen arbeiten
  • Lebensmittelhandel, Wochen- und Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Auch Tankstellen und Banken, Poststellen, Friseure sowie Reinigungen, Waschsalons und Tierbedarfsläden dürfen offen bleiben - bei Bedarf sogar sonntags und an Feiertagen

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • (0711) 216-59390 / (0711) 216-59309 (Gesundheitsamt und Service Center der Stadt Stuttgart)
  • (0711) 216-0 (Service-Center)
  • (0711) 904-39555 (Landesgesundheitsamt)
  • 116 117 (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)

Weitere Informationen zu Stuttgart finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Düsseldorf geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Bis auf wenige Ausnahmen alle Veranstaltungen
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Ab dem 17. März Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 19. April
  • Seit 16. März alle städtischen Dienststellen mit Publikumsverkehr
  • Besuche in Alten- und Pflegeheime sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur in dringenden Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Ausnahmen:

  • Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern in für die Infrastruktur kritischen Bereichen arbeiten
  • Gaststätten, die der Versorgung dienen, dürfen offen bleiben, wenn dort selbst zubereitete Speisen verkauft werden, ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Tischen eingehalten werden kann und die Besucherzahl 50 Personen nicht überschreitet

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 0211-8996090 (Infotelefon zum Coronavirus)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Düsseldorf finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Leipzig geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Jegliche Art von Versammlungen und Veranstaltungen
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen bis zum 10. April
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Ab dem 17. März Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 17. Aprils geschlossen
  • Seit 16. März alle städtischen Dienststellen mit Publikumsverkehr
  • Die Uni Leipzig hat außerdem angekündigt, den Beginn des Sommersemesters auf den 4. Mai zu verschieben
  • Besuchsverbot für Pflegeeinrichtungen

Ausnahmen:

  • Die Abiturprüfungen und Prüfungen an den Oberschulen sollen wie geplant stattfinden
  • Wochenmärkte
  • Wichtige Verwaltungsleistungen, vor allem Meldewesen, Urkunden, Ausweise und Ähnliches werden weiter angeboten

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 0341 123-6852 Corona-Hotline
  • 0351 564-55855 (Bürgertelefon Sozialministerium)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Leipzig finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Dortmund geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Bis auf wenige Ausnahmen alle Veranstaltungen
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 19. April
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur in dringenden Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Ausnahmen:

  • Ab dem 18. März dürfen nur noch die Kinder von sogenannten Schlüsselpersonen in entsprechenden Einrichtungen betreut werden. Mit Schlüsselpersonen sind Eltern gemeint, die in "kritischen Bereichen der Infrastruktur" arbeiten. An Schulen werden allerdings nur Kinder von Klasse 1 bis einschließlich Klasse 6 weiter beaufsichtigt.
  • Geöffnet bleiben hingegen Gaststätten, Bars und Restaurants

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 0231 50-13150 (zentrale Hotline der Stadt Dortmund)
  • 0211 9119 1001 (Bürgertelefon der Landesregierung NRW)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Dortmund finden Sie hier auf dem Stadtportal.

Was ist in Essen geschlossen?

Geschlossen oder abgesagt:

  • Bis auf wenige Ausnahmen alle Veranstaltungen
  • Personenansammlungen von mehr als 15 Personen auf öffentlichen zugänglichen Flächen
  • Bars, Clubs, Spielhallen, Messen und ähnliche Unternehmen
  • Kulturbetriebe wie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Jugendzentren und Museen
  • Öffentliche und private Sportanlagen sowie Schwimmbäder und Fitnessstudios
  • Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen bis zum 19. April
  • Besuche in Alten- und Pflegeheime sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur in dringenden Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Ausnahmen:

  • ÖPNV von den 15 Personenansammlungsgebot ausgeschlossen
  • Um die Abschlussprüfungen, insbesondere das Abitur, nicht zu gefährden, finden alle Prüfungen wie geplant statt
  • Für die Notbetreuung in der Schule ist von den Eltern ebenfalls bis zum 18. März eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen
  • Zugang zu Einrichtungshäusern, Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen wird beschränkt und ist nur erlaubt, wenn die Besucherzahl reglementiert wird. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.
  • Darüber hinaus wurde Besuchsverbot für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe angeordnet. Ausgenommen ist maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und nach einer Hygieneunterweisung. Ausgenommen davon sind medizinische oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten).

Zentrale Hotline für Fragen zum Coronavirus:

  • 0201 123-8888 (Bürgertelefon)
  • 116 117 (bundesweiten ärztlichen Bereitschaftsdienst)

Weitere Informationen zu Essen finden Sie hier auf dem Stadtportal.

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