Die Zahl der Coronavirus-Fälle steigt in Deutschland weiter an. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, haben Bund und Länder Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote erlassen. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung und verhängt gegebenenfalls auch Strafen bei Missachtung.
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln erarbeitet. Andere Bundesländer planen nachzuziehen. Hier finden Sie einen Überblick, was bisher bekannt ist.
Bußgelder in Nordrhein-Westfalen
Ein Picknick mit der Clique am Rhein oder trotz Verbots die Oma im Altenheim besuchen - all das kann in NRW jetzt teuer werden. Nach einem neu erlassenen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kosten selbst "kleinere" Verstöße in NRW mindestens 200 Euro - im Wiederholungsfall sogar deutlich mehr.
Das geht aus einem am Dienstag (24.03.2020) veröffentlichten Erlass des Landes hervor. Der Bußgeldkatalog sieht Geldstrafen bis zu 5.000 Euro vor. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig. Zuwiderhandlungen, wie etwa Treffen in größeren Gruppen von mehr als zehn Personen, werden sogar als Straftaten verfolgt.
Bußgelder in Bayern
Bei einem Verstoß gegen die wegen der Coronakrise geltenden Ausgangsbeschränkungen droht in Bayern im Regelfall eine Geldbuße von 150 Euro. Wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Laden- oder Restaurantbesitzern, die unerlaubterweise öffnen, droht eine Geldbuße von 5.000 Euro.
Das geht aus einem landesweit geltenden Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium am Freitag (27.03.2020) erlassen hat. Er dient den Kreisverwaltungsbehörden, die für die Bußgeldbescheide zuständig sind, als Richtschnur, welches Verhalten mit welchem Bußgeld geahndet werden soll.
Als Straftat hingegen soll laut Gesundheits- und Innenministerium in Bayern gewertet werden, wenn Menschen in Gruppen gegen die weitreichenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen - weil dann gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot vorliege.
Bußgelder in Rheinland-Pfalz
Wie in Bayern gibt es nun auch in Rheinland-Pfalz seit Freitag (27.03.2020) einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln, der auflistet, welche Beträge bei welchen Verstößen zu bezahlen sind.
Die Missachtung von Mindestabständen kann demnach 100 Euro kosten. 200 Euro können fällig werden beim Verstoß gegen Besuchsverbote und bei Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen.
1.000 Euro kann es kosten, wenn Vorgaben für Schutzmaßnahmen oder Hygienevorschriften nicht beachtet werden. Gewerbetreibenden, die ihre Geschäfte trotz Verbots öffnen, drohen Bußgelder in gestaffelter Höhe ab 2.500 Euro. Generell sind Bußgelder bis zu 25.000 Euro bei besonders schwerwiegenden Verstößen und im Wiederholungsfall möglich.
Los geht es allerdings "schon" bei 55 Euro: Ein Verwarngeld in dieser Höhe kann die Behörde bei "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" verhängen. Eine Straftat kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn das Coronavirus durch die jeweilige Tat weiterverbreitet wurde.
Geldstrafen in Bremen
Nach NRW will auch das Land Bremen ein Missachten der Corona-Maßnahmen unter anderem mit Geldstrafen ahnden. Wer das bundesweite Kontaktverbot missachtet, muss mit Strafanzeigen oder Bußgeldern rechnen.
Kommen mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit zusammen, die nicht im gleichen Haushalt leben, wird von jedem Beteiligten ein Bußgeld zwischen 100 bis zu 150 Euro fällig. Das hat das Innenressort letzten Dienstag bestätigt.
Bremen setzt die Geldstrafen damit etwas niedriger an als Nordrhein-Westfalen und Bayern. Das Innenressort kündigte an, zeitnah weitere Sanktionsmaßnahmen festlegen zu wollen.
Die Höhe des Bußgeldes wird davon abhängen, wie gravierend und wie vorsätzlich der Verstoß gegen das Kontaktverbot ausfalle. In leichteren Fällen sei auch ein Verwarngeld von 50 Euro denkbar.
Platzverweise in Hessen
In Hessen finden bereits Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen statt. Die Polizei überwacht landesweit das bundesweit geltende Kontaktverbot in Parks, auf Spiel- und Sportplätzen sowie in Gastronomie-Betrieben.
Allerdings gibt es aktuell noch keine Möglichkeiten, Vergehen auch tatsächlich zu ahnden. Bisher setzt man auf klärende Gespräche und kann nötigenfalls Platzverweise aussprechen.
Das Land Hessen arbeitet jedoch laut Auskunft des Sozialministeriums in Wiesbaden an einem Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Vorbild der nordrhein-westfälischen Regierung. Nachdem Bund und Länder gemeinsam das bundesweite Kontaktverbot beschlossen haben, soll auch bei den Maßnahmen zu dessen Einhaltung möglichst Einheitlichkeit geschaffen werden.
Wenn sich die Regierung in Hessen wie angekündigt an den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen orientiert, wären Bußgelder in Höhe von mehreren Hundert Euro möglich. Bei Wiederholungsfällen kann das Bußgeld bis zu 25.000 Euro betragen.
Baden Württemberg und das Saarland ziehen nach
In Baden Württemberg wir man nach Informationen der Stuttgarter Zeitung zeitnah mit einer eigenen Landesregelung nachziehen und auch im Saarland wird offenbar mit Hochdruck an einem Bußgeldkatalog speziell für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen gearbeitet.
Verwarnungen in Niedersachsen
Die Polizei soll in Niedersachsen gründlich auf die Einhaltung der Regeln achten und spricht Verwarnungen aus. Ob eine Geldstrafe erlassen wird, hänge vor allem davon ab, ob die Betroffenen sich an diese Warnung der Polizisten halten oder nicht.
Zunächst jedoch gilt es, die Öffentlichkeit über die Regelungen zu informieren, bis jedem die Bestimmungen bekannt sind. Wer danach dagegen verstößt, sollte nicht mehr mit Milde rechnen. Polizei und Ordnungsamt sind dann angewiesen, strikt durchzugreifen. Generell verweist Niedersachsen auf den Strafrahmen des IfSG (Infektionsschutzgesetz mit Strafen bis zu 25.000 Euro).
Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen
In Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen gilt der Strafrahmen des IfSG. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den Regierungen Eingriffe in die Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und auch der Unverletzlichkeit der Wohnung.
Einschränkungen, die andere Grundrechte tangieren, wie etwa die umstrittene Handy-Ortung, müssten dagegen zunächst vom Parlament beschlossen werden. Jedoch sind weitere Verschärfungen denkbar: Wie in Italien könnten Betriebe weiter beschränkt werden, die keine Lebensmittel oder andere systemrelevante Produkte herstellen.
Bereits jetzt haben Ordnungsbehörden und Polizei umfassende Möglichkeiten, die Verbote durchzusetzen. Das Infektionsschutzgesetz sieht für Verstöße Geldbußen von bis zu 25.000 Euro vor - und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Wenn sich jemand durch den Regelverstoß ansteckt, sind sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich.
Das heißt jedoch nicht, dass bundesweit jede Ansammlung von Menschen im öffentlichen Raum in diesen Tagen sofort zu solchen Konsequenzen führt. Im Normalfall wird die Polizei - gerade in der Anfangszeit - die Personen auf das vermeintliche Fehlverhalten ansprechen. Die endgültigen Strafen legt im Zweifel das Gericht fest, da kommt es auf jeden Einzelfall an.
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Verwendete Quellen:
- Polizei Nordrhein-Westfalen: "Straf- und Bußgeldkatalog zur Umsetzung des Kontaktverbots"
- Bayerisches Staatsministeriums: "Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege"
- MDR: "Noch kein Strafenkatalog für Mitteldeutschland geplant"
- SWR: "So teuer werden Verstöße gegen die Verbote"
- Stuttgarter Zeitung: "Ein unerlaubtes Picknick im Grünen kostet 250 Euro"
- shz.de: "Weniger Verstöße gegen Corona-Regeln in SH und Hamburg"
- dpa
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