- Die von Horst Seehofer am Donnertag angekündigte Einreisesperre soll wohl schon ab diesem Samstag gelten.
- Mit ihr soll die Einreise von Personen aus Gebieten, in denen sich die Corona-Mutationen stark verbreiten unterbunden werden.
- Einige Ausnahmen von der Beschränkung soll es aber geben.
Für Verbreitungsgebiete besonders gefährlicher Varianten des Coronavirus soll möglicherweise schon von diesem Samstag an eine weitgehende Einreisesperre gelten.
Das geht aus einem neuen Verordnungsentwurf für ein Beförderungsverbot aus den Mutationsgebieten hervor, mit dem sich am Freitag das Kabinett befasst und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Darin ist eine Befristung der Maßnahme bis zum 17. Februar vorgesehen. Ausnahmen sollen für Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland sowie für den Warenverkehr gemacht werden.
Bundesinnenminister
Diese Länder sind von der Bundesregierung als sogenannte Virusvarianten-Gebiete eingestuft worden.
Nur wenige Personengruppen von Einreisesperre ausgenommen
Nach dem Entwurf für das Kabinett, an dem noch Änderungen möglich sind, sollen Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen ab Samstag aus den genannten Gebieten keine Personen mehr nach Deutschland befördern dürfen.
Ausnahmen werden nicht nur für den Frachtverkehr und die in Deutschland lebenden Menschen gemacht, sondern auch für die Beförderung von medizinischem Personal, Ambulanzflüge, den Transport von Transplantationsorganen und Beförderungen aus dringenden humanitären Gründen gemacht. Auch Transitpassagiere sollen ausgenommen werden, genauso wie Crews von Luftfahrzeugen und Schiffen.
Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der dpa, dass das Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium "einen Verordnungsentwurf erarbeitet und im Ressortkreis vorabgestimmt" habe. Dieser Entwurf werde derzeit zur weiteren formellen Beschlussfassung vom Gesundheitsministerium, das hier federführend sei, finalisiert. (dpa/thp)
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