• Mit sinkenden Inzidenzzahlen fallen auch die Vorschriften und Regeln. Weitreichende Lockerungen sind in den Bundesländern möglich.
  • Die Regeln sind aber nicht einheitlich – Kontaktbeschränkungen, Testpflicht oder Terminbuchung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
  • Wir geben einen Überblick.

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Bundesweite Inzidenz von rund 37, in allen Bundesländern im Schnitt unter 50: Die aktuellen Corona-Fallzahlen (Stand 2. Juni) des Robert-Koch-Instituts (RKI) schenken Hoffnung. Hoffnung auf Lockerungen und Sommergefühle.

Was aber ist wo erlaubt? Biergartenbesuch, Schwimmbad-Ausflug, Shopping-Trip oder Kurzurlaub: Die Regelungen sind bundesweit nicht einheitlich. Was geht mit und ohne Termin, wo ist ein Schnelltest nötig? Wir geben einen Überblick.

Bayern

Haben bayerische Landkreise und kreisfreie Städte eine Inzidenz zwischen 35 und 100, kann sich der eigene Haushalt mit einem weiteren Hausstand treffen, maximal dürfen es jedoch fünf Personen sein. Erst bei einer Inzidenz unter 35 darf sich der eigene Haushalt mit zwei weiteren Haushalten mit insgesamt bis zu zehn Personen treffen.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 entfällt im Theater, in Konzert-/Opernhäusern und Kinos sowie bei Sportveranstaltungen die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Das gilt auch für Freibäder, für die aber Termin und Hygienekonzept nötig sind. In Museen und botanischen Gärten muss eine Maske getragen werden.

Die Innengastronomie bleibt in Bayern auch bei einer Inzidenz unter 50 geschlossen, für die Außengastronomie entfällt dann aber die Notwendigkeit zur Terminbuchung und die Pflicht zur Testvorlage. In Fitnessstudios bleibt's bei "Click and Fit", aber man braucht keinen Test mehr. Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen bereits seit 21. Mai Touristen aufnehmen.

Nach den Pfingstferien wird bei einer Inzidenz unter 50 auch in den bayerischen Schulen gelockert: Dann findet in allen Schularten Unterricht in Präsenz statt mit einer zweimaligen Testung pro Woche. Kitas öffnen in Kleingruppen.

Berlin

Die letzten Öffnungsmaßnahmen in 14-Tage-Schritten hat der Berliner Senat Mitte Mai (18.) bekannt gegeben. Nach aktuellem Stand (1. Juni) und stetig sinkende Inzidenzen vorausgesetzt, sind Kontakte ab 4. Juni drinnen auf fünf Personen aus zwei Haushalten und draußen auf zehn Personen aus drei Haushalten beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Ab dem 18. Juni soll drinnen auf zehn Personen aus drei Haushalten und draußen auf drei Haushalte gelockert werden.

Im ersten Öffnungsschritt sind Freizeitangebote im Freien mit Reservierung und Test möglich, im zweiten Schritt entfällt die Reservierungs- und Testpflicht für außen. Auch Freizeitangebote innen sind im zweiten Schritt möglich, allerdings in diesem Fall mit Terminbuchung und Testpflicht.

Fitness-, Sport- und Tanzstudios können nach aktueller Planung mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht ab dem 4. Juni öffnen.

Ab 18. Juni sollen wieder touristische Übernachtungen in Hotels und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt sein. Ab dann ist Gastwirten auch eine Öffnung der Innenbereiche mit Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht in Aussicht gestellt und Einzelhändlern der Verkauf ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung der Kunden.

Baden-Württemberg

Die aktuellste Anpassung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg stammt vom 29. Mai. Die baden-württembergische Landesregierung erlaubt den Stadt- und Landkreisen Öffnungsschritte in drei Stufen in einem Abstand von 14 Tagen unter der Voraussetzung sinkender Inzidenzen.

Liegt die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis stabil unter 100, kann die Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr mit Hygieneschutzauflagen und Testkonzepten öffnen. Dabei gibt es Auflagen für die Quadratmeterfläche pro Gast. Wenn die Inzidenz in den 14 Tagen nach einem Öffnungsschritt weiter sinkt, gibt es weitere Lockerungen: Die Gastronomie kann dann bis 22 Uhr öffnen, aufmachen dürfen dann auch Hallen-Schwimmbäder und Saunen. Im ersten Öffnungsschritt können Kulturveranstaltungen mit 100 Personen draußen stattfinden, bei sinkender Inzidenz nach 14 Tagen auch drinnen.

Treffen sind bei einer Inzidenz von unter 50 mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten erlaubt. Fürs Shoppen im Einzelhandel entfällt die Testpflicht, aber die Geschäfte müssen die Kundenanzahl regulieren. Für Museen und botanische Gärten gibt es bei einer Inzidenz unter 50 keine Auflagen mehr. Nach den Pfingstferien dürfen Freizeitparks wieder ihre Tore öffnen, Touristen können außerdem Ferienwohnungen und Campingplätze besuchen.

Bremen

In Bremen – wo laut RKI die Inzidenz derzeit bei 36 liegt (Stand 2. Juni) – können sich derzeit beliebig viele Mitglieder zweier Haushalte oder fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.

Der Einzelhandel muss die Zahl der Kundinnen und Kunden regulieren, kann aber ohne Terminbuchung und Testpflicht Kunden empfangen. Theater, Opern, Kinos und Konzerthäuser können mit Personenobergrenze, Hygieneschutzkonzept und Testpflicht öffnen. Die Testpflicht soll – ebenso wie für Spielhallen und Wettannahmen – ab 14. Juni entfallen, vorausgesetzt, die Inzidenz ist unter 35.

Bei einer Inzidenz von unter 50 entfällt für die Außengastronomie bereits jetzt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests. Wenn ein Hygienekonzept vorliegt, dürfen auch Innenbereiche der Gastronomiebetriebe bis 23 Uhr öffnen. Auch hier ist ab 14. Juni bei einer bleibenden Inzidenz unter 35 kein negativer Test mehr nötig.

In Museen und botanischen Gärten muss man sich keinen Termin mehr buchen, aber es besteht die Pflicht zur Kontaktverfolgung. Hallenbäder, Thermen und Saunen bleiben geschlossen, aber Fitnessstudios, Freibäder und Sportanlagen dürfen unter Auflagen öffnen.

Touristische Übernachtungen sind mit Test gestattet, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Die Testpflicht entfällt für Personen mit vollem Impfschutz und für Genese.

Brandenburg

Mit einer landesweiten Inzidenz von 21 (Stand 2. Juni) zählt Brandenburg zu den Ländern mit der niedrigsten Inzidenz. Seit Anfang der Woche (31. Mai) sind Grundschulen fast vollständig geöffnet, in einer Woche (7. Juni) sollen die anderen Schulformen folgen.

Schon ab dem 3. Juni dürfen sich zwei Haushalte ohne begrenzte Personenzahl treffen oder bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten. An Hochzeits-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern dürfen in geschlossenen Räumen bis zu 30 Personen, im Freien bis zu 70 Personen teilnehmen.

Auch der Besuch von Freibädern, Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern mit Hygieneschutzkonzept ist möglich sowie die Öffnung der Innengastronomie mit Kontaktnachverfolgung und Testpflicht. Erlaubt ist das Einkaufen im Einzelhandel ohne Termin, Fitnessstudios sind seit dem 1. Juni wieder offnen.

An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 200 Personen teilnehmen, im Freien bis zu 500.

Steigen die Inzidenzwerte nach den Lockerungen nicht wieder, geht es am 11. Juni mit touristischen Aufenthalten in Hotels und Ferienwohnungen weiter – jedoch mit Testpflicht. Außerdem dürfen dann unter Auflagen auch wieder Schwimmbäder, Thermen, Messen, Spielhallen und Jahrmärkte öffnen.

Hamburg

Der Hamburger Senat hat grünes Licht für den dritten Öffnungsschritt gegeben, er gilt seit dem 1. Juni. Seither können sich fünf Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, außerdem startet der Präsenzunterricht für alle Klassenstufen. Kitas gehen ab dem 7. Juni in den Regelbetrieb.

Fitnessstudios dürfen mit Kontaktverfolgung und Testnachweis öffnen, Sportveranstaltungen innen und unter freiem Himmel können mit bis zu 650 Zuschauern stattfinden – aber mit Test- und Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung und festen Sitzplätzen. Unter freiem Himmel können bis zu 20 Erwachsene gemeinsam Sport treiben, brauchen aber einen negativen Test.

Urlaub in Hamburg ist wieder möglich – die Beherbergungsbetriebe dürfen aber nur zu 60 Prozent ausgelastet sein. Gäste müssen alle 72 Stunde einen negativen Coronatest vorlegen. Freizeitaktivitäten im Innen- und Außenbereich wie etwa Escape-Rooms und Klettergärten dürfen mit Personenbegrenzung, Kontaktnachverfolgung sowie Masken- und Testpflicht öffnen.

In einem vierten Schritt in zehn bis 14 Tagen soll die Innengastronomie mit Testpflicht, Kontaktnachverfolgung, Abstandgebot und Kontaktbeschränkungen geöffnet werden. Der Senat entscheidet noch, ob dieser Schritt bereits früher erfolgen kann. Weitere Lockerungen wird es bei sinkender Inzidenz auch für Kontaktbeschränkungen, touristische Angebote und Veranstaltungen geben.

Hessen

Die hessische Landesregierung hat den Zwei-Stufen-Plan zuletzt bis zum 27. Juni verlängert. In den Landkreisen, in denen die Inzidenz unter 50 liegt, dürfen sich zwei Haushalte oder zehn Personen treffen. Liegt sie darüber, sind Kontakte auf zwei Haushalte beschränkt.

Schulen gehen unter einer Inzidenz von 50 wieder in den Präsenzunterricht, zweimal wöchentlich wird getestet. In dieser Stufe dürfen auch Schwimmbäder öffnen und es darf Mannschaftssport stattfinden, allerdings mit Test.

Für Museen, Freizeitparks und Zoos entfällt unterhalb einer Inzidenz von 50 die Terminpflicht, man muss aber weiterhin einen negativen Test vorlegen. Shoppen kann man in Hessen unterhalb einer Inzidenz 50 ohne Termin.

Die Innengastronomie darf unterhalb einer Inzidenz von 50 mit Auflagen öffnen, Gäste müssen einen negativen Testnachweis erbringen. Clubs und Diskos haben die Möglichkeit, unter einer Inzidenz von 50 als Bar zu öffnen.

Über einer Inzidenz von 50 kann nur die Außengastronomie öffnen. Für Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze gelten Personenobergrenzen: Oberhalb einer Inzidenz von 50 dürfen sie mit 60 Prozent ausgelastet sein, darunter mit 75 Prozent.

Niedersachsen

Seit dem 31. Mai geht es in Niedersachsen mit neuen Lockerungen Richtung Normalität. Landesweit gelten die Maßnahmen, die bei einer Inzidenzstufe von unter 35 festgelegt sind – vorerst bis zum 24. Juni. Es dürfen sich demnach bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zuzüglich Kinder bis einschließlich 14 treffen. Kindergeburtstage sind mit bis zu zehn Kindern möglich.

Bei religiösen Veranstaltungen darf gesungen werden, mit Genehmigung sind auch Konzerte und Sportveranstaltungen wieder möglich. Im Theater und Kino braucht man weiterhin einen Test, aber die Kapazitätsbeschränkung fällt weg.

Für Zoos oder botanische Gärten braucht man auch für die Innenbereiche keinen Test mehr, in Museen entfällt die Testpflicht bereits unterhalb einer Inzidenz von 50. Auch Freizeitparks können in Niedersachsen wieder ohne Test und Personengrenzen öffnen. In Freibädern ist kein Test mehr nötig, in Hallenbädern aber schon.

Urlaub in Niedersachsen ist erlaubt, aber zweimal wöchentlich muss getestet werden. Für vollständig Geimpfte oder Genesene sowie Eigentümer von Ferienwohnungen gilt das nicht, wohl aber für Dauercamper. Es gibt keine Kapazitätsbeschränkung mehr und Ferienwohnungen dürfen bereits am nächsten Tag nach Ende eines Mietverhältnisses wiedervermietet werden.

Die Innengastronomie ist geöffnet – ohne Testpflicht. Private Feiern dürfen mit bis zu 100 Personen auch drinnen gefeiert werden, es gibt eine Testpflicht. Sogar Diskos, Bars und Clubs können mit hälftiger Auslastung öffnen, ebenfalls mit Testpflicht und Kontaktverfolgung.

Nordrhein-Westfalen

Mit der aktualisierten Corona-Schutzverordnung sind in NRW seit dem 28. Mai weitreichende Lockerungen möglich: Liegt die Inzidenz im Kreis oder der kreisfreien Stadt unter 50 (Stufe 2), können sich Angehörige aus drei Haushalten ohne Tests im öffentlichen Raum treffen oder zehn beliebige Personen mit Test.

Für Museen braucht man keinen Termin, der Besuch von Konzerten (innen), Theater, Oper, Kino ist für bis zu 500 Personen mit Test erlaubt. Fitnessstudios können mit Kontaktverfolgung und Tests öffnen, Schwimmbäder mit Test und Personenbegrenzung. Dafür muss aber auch die Landesinzidenz weiterhin bei 50 oder darunter liegen. Das gilt auch für Freizeitparks.

Shoppen ist bereits in Stufe 3 (Inzidenz 50,1 - 100) wieder ohne Test möglich, mit niedrigeren Fallzahlen wird die Kundenbegrenzung noch einmal weiter gelockert.

Die Außengastronomie kann bei einer Inzidenz bei 100 oder darunter (Stufe 3) öffnen, die Innengastronomie bei 50 oder darunter (Stufe 2). In dieser Stufe fallen auch Test- und Platzpflicht für draußen weg.

WHO will Stigmatisierung vermeiden und benennt Corona-Varianten um

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) will, dass künftig die Coronavirus-Varianten nach dem griechischen Alphabet umbenannt werden. Man wolle so der Stigmatisierung der entsprechenden Ländern vermeiden.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat mit einer Inzidenz von 18 (Stand 2. Juni) die niedrigste Inzidenz aller Bundesländer. Deshalb gibt es zahlreiche Lockerungen.

Seit dem 1. Juni können sich bis zu zehn Personen aus fünf Haushalten treffen. Museen haben mit Testpflicht geöffnet, mit Einzelfallgenehmigung können Kulturveranstaltungen zum Beispiel in Theatern, Opern- oder Konzerthäusern stattfinden. Außen ist die Besucherzahl auf 250 begrenzt, innen auf 100. In beiden Fällen gelten Test- und Sitzplatzpflicht.

Breitensport im Freien können 25 Personen betreiben, drinnen 15. Schwimmbäder und Fitnessstudios können unter Auflagen und mit Testnachweis öffnen. In der Gastronomie fällt die Öffnungszeitbegrenzung von 0 Uhr weg.

Weitere Schritte sind ab dem 11. Juni geplant: Dann können wieder Familienfeiern in der Gastronomie mit bis zu 30 Personen stattfinden, drinnen braucht man einen Test. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können schon seit dem 28. Mai wieder Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern empfangen, ab dem 4. Juni dürfen Gäste aus ganz Deutschland kommen. Ein negativer Test ist bei Anreise nötig, außerdem eine Aktualisierung alle drei Tage.

Freizeitparks, Zirkusse und Indoor-Freizeitangebote sollen ab dem 14. Juni mit Testpflicht öffnen dürfen. Liegt die Inzidenz zwei Wochen unter 35, können einzelne Landkreise und kreisfreie Städte im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium Öffnungsmaßnahmen vorziehen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz dürfen sich seit 2. Juni fünf Menschen aus fünf Haushalten treffen, zudem entfällt generell die Testpflicht bei Aktivitäten im Freien.

Bei einer Inzidenz unter 100 ist die Öffnung der Innengastronomie mit Testpflicht möglich, außen brauchen Gäste keinen negativen Test-Nachweis mehr.

Freibäder öffnen unter Schutzmaßnahmen und einer Kapazitätsbeschränkung von 50 Prozent.

Bis zu 100 Gäste dürfen kulturelle Angebote im Innenbereich und im Freien wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen besuchen. Sinkt die Inzidenz unter 50, sind außen bis zu 250 Besucher möglich.

Im Sport ist bei einer Inzidenz unter 100 Training (auch im Kontaktsport) draußen in Gruppen bis zu zehn Personen erlaubt, plus Geimpfte und Genesene. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen im Freien 20 Personen miteinander trainieren. Dann ist auch das Training (kontaktfrei) innen möglich, allerdings nur mit zehn Personen (plus Geimpfte und Genesene).

Fitnessstudios sind geöffnet, auch Saunen dürfen wieder Besucher empfangen, allerdings mit Test und maximal 50 Prozent Belegung.

Im Einzelhandel braucht man schon seit dem 12. Mai keinen Test mehr, seitdem können auch schon Hotels und Jugendherbergen Gäste mit Testnachweis empfangen.

Saarland

Das Saarland hat am Montag (31. Mai) weitere Lockerungen möglich gemacht: Die Innengastronomie darf wieder öffnen – Voraussetzung sind aber Terminbuchung und Testpflicht. Außerdem dürfen maximal zehn Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Für den Verkauf von Alkohol gibt es eine Beschränkung: Er darf nur zwischen 6 und 22 Uhr verkauft werden.

Hotels können auch wieder aufmachen: Die Obergrenze für die Auslastung liegt dabei bei 70 Prozent, Gäste müssen bei Anreise und alle zwei Tage einen negativen Testnachweis erbringen. Wieder stattfinden können auch touristische Bus- und Schiffsreisen – mit Testnachweis.

Die Schulen kehren in den vollen Präsenzunterricht zurück, zweimal wöchentlich wird getestet. Freibäder konnten im Saarland schon Ende Mai (24.) wieder öffnen, seitdem kann man auch Freizeiteinrichtungen wie Kletterseilgärten besuchen und unter freiem Himmel singen. Ein negativer Test bleibt aber Voraussetzung.

Sachsen

In Sachsen gilt seit 31. Mai eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung. Mit einer Inzidenz von 40 im Landesdurchschnitt gehört Sachsen noch zu den Bundesländern mit den höchsten Inzidenzen. In den Landkreisen, wo die Inzidenz bereits stabil unter 50 liegt, wird in Präsenz beschult. Anstatt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten werden die Kontaktbeschränkungen auf zehn Personen gelockert.

Der Einzelhandel ist geöffnet, eine Testpflicht entfällt erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Ein Termin muss aber nicht mehr gebucht werden.

Die Innengastronomie kann mit Kontakterfassung bereits unterhalb einer Inzidenz von 50 öffnen. Wenn mehr als ein Hausstand an einem Tisch sitzt, ist ein Testnachweis nötig. Die Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz von unter 35 ganz. Die Außengastronomie kann schon unterhalb einer Inzidenz von 100 öffnen. Dann ist auch bereits die Übernachtung auf Campingplätzen und Ferienwohnungen erlaubt. Die Notwendigkeit zur Kontakterfassung und Testpflicht zu Beginn des Aufenthalts entfällt erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Hotels dürfen erst mit Auflagen ab dem 14. Juni öffnen.

Autokinos haben bei einer Inzidenz unter 100 ohne Terminbuchung und Testpflicht geöffnet, nötig bleibt das aber bei einer Inzidenz über 35 beispielsweise für Museen, Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind am 25. Mai zahlreiche Lockerungen in Kraft getreten. Die Regeln gelten, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt.

Grundschulen sind zuerst in den Präsenzunterricht gegangen, die anderen Schulformen folgen noch vor Ende des laufenden Schuljahrs.

Urlaub in Sachsen-Anhalt ist möglich: Wenn Gäste bei Anreise und alle zwei Tage ein negatives Testergebnis nachweisen, dürfen sie in Hotels übernachten. Wer Urlaub auf Campingplätzen oder in einer Ferienwohnung macht, muss nur bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen.

Ein Haushalt darf einen weiteren Haushalt mit bis zu fünf Personen treffen. Fitnessstudios und Schwimmhallen können bei einer Inzidenz unter 100 ebenfalls öffnen, müssen sich aber negative Testergebnisse vorlegen lassen. Das gilt nicht für Freibäder.

Auch die Gastronomie kann man sowohl im Innen- als auch Außenbereich mit einem negativen Test und unter Angaben der Kontaktdaten besuchen.

Weitere Lockerungen sind schon in Aussicht gestellt: Wo die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, darf jede Person wieder zehn andere Personen treffen. Die Testpflicht im Bereich der Außengastronomie fällt dann außerdem weg und es wird bei Veranstaltungen gelockert: Dann dürfen bis zu 100 nachweislich negativ getestete Personen in Innenräumem beispielsweise für eine Abschlussfeier zusammenkommen, draußen bis zu 250.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein liegt die Inzidenz im Landesschnitt bei 18. Deshalb hat die Landesregierung weitere Öffnungen beschlossen. Seit 31. Mai dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten in Innenräumen treffen und private Feiern können unter Auflagen drinnen mit bis zu 25 Personen und draußen mit bis zu 50 Personen stattfinden.

Unter Auflagen können auch Kinos, Theater und Konzerthäuser im Außenbereich bis zu 250 und im Innenbereich bis zu 125 Personen empfangen. In Museen und Ausstellungen entfällt die Testpflicht bereits. Sie gilt aber noch für den Innenbereich von weiteren Freizeiteinrichtungen, etwa Escape-Rooms.

Innen- und Außenbereiche der Gastronomie sind unter Auflagen geöffnet. An einem Tisch dürfen bis zu zehn Personen sitzen, für die Innengastronomie ist ein Testnachweis nötig.

Touristen dürfen beherbergt werden, wenn sie bei Anreise und ab dann alle 72 Stunden ein negatives Testergebnis vorlegen.

Auch im Sportbereich wurde gelockert: Im Innenraum können bis zu zehn Erwachsene ohne Test Sport treiben, im Freien bis zu 50 Personen. In Schwimmhallen und Fitnessstudios muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Weitere Öffnungsschritte sollen bei sinkender Inzidenz in einem Zwei-Wochen-Rhythmus erfolgen.

Thüringen

Thüringen hat von allen Bundesländern noch die höchste Inzidenz: Am 2. Juni lag sie im Landeschnitt bei 47, in manchen Kommunen greift noch die Bundesnotbremse.

Trotzdem erlaubt das Land Öffnungen, vor allem Schüler können sich freuen. Viele Schulen sind wieder im Präsenzunterricht. Schulklassen dürfen dort, wo die Inzidenz stabil unter 35 liegt, wieder auf Klassenfahrt gehen, sowie Tagesausflüge und Wandertage machen.

Die Maskenpflicht entfällt für Erst- bis Sechstklässler bereits unterhalb einer Inzidenz von 50, für die anderen Schulklassen unterhalb einer Inzidenz von 35.

Ab 3. Juni fallen Regelungen in der Gastronomie weg: Es gibt keine Pflicht zur Terminvereinbarung mehr.

Wo die Inzidenz unter 100 liegt, kann der Einzelhandel mit Tests und Kontaktverfolgung öffnen und touristische Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienhäusern und -wohnungen sind wieder möglich.

Der organisierte Vereinssport im Amateurbereich kann sich ebenfalls über Lockerungen freuen: Fußball ist im Freien auch mit mehr als 20 Mitspielern bei einer Inzidenz von unter 100 erlaubt, in Innenräumen muss die Inzidenz dafür unter 50 liegen. Dabei gilt aber die Testpflicht.
Verwendete Quellen:

  • Robert-Koch-Institut (RKI): Corona-Fallzahlen vom 1.06.2021
  • Offizielle Websiten aller Bundesländer
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