Reisen in Corona-Zeiten sind auch innerhalb Deutschlands kompliziert. In den bevorstehenen Herbstferien stehen vor allem Urlauber aus Risikogebieten vor vielen Fragezeichen.
Die Herbstferien stehen vor der Tür, in einigen Bundesländern haben sie schon begonnen. In einer Zeit, die sonst von Reiselust und Fernweh geprägt ist, herrscht nun Unsicherheit - angesichts eines komplizierten Regelungsgeflechts zwischen den 16 Bundesländern. Aber was gilt nun wo bei Reisen im Inland? Und müssen Reisende aus Risikogebieten in Quarantäne? Ein Überblick:
Welche Gebiete gelten in welchem Bundesland als Risikogebiet?
Das Robert Koch-Institut weist aktuell die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen sowie den Landkreis Vechta in Niedersachsen als deutsche Risikogebiete aus. Zudem gelten auch die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg auf der Liste des RKI als Risikogebiete. Bei der Frage, ob ein Gebiet in einem Bundesland als Risikogebiet gilt, spielt die RKI-Bewertung eine wichtige Rolle.
Schleswig-Holstein weist derzeit die NRW-Städte Hamm und Remscheid sowie die vier Berliner Bezirke als Risikogebiete aus, nicht aber den Landkreis Vechta.
Rheinland-Pfalz folgt bei der Einstufung der Risikogebiete vollständig der RKI-Bewertung.
Mecklenburg-Vorpommern hingegen weist zwar Hamm, Remscheid und Vechta, nicht aber die vier Berliner Bezirke als Risikogebiet aus. Berlin wird bei der Risikobewertung als Ganzes betrachtet, wie eine Sprecherin des Landesgesundheitsministeriums sagte.
Die Bundesländer Berlin, Niedersachsen und Bremen weisen aktuell keine inländischen Risikogebiete aus.
Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und das Saarland richten sich bei der Ausweisung von inländischen Risikogebieten nach dem RKI. In diesen Bundesländern wird jedoch derzeit keine Quarantäne für Reisende aus inländischen Risikogebieten angeordnet. Es gelten aber Übernachtungsverbote für Hotel- und Pensionsgäste.
Wo dürfen Reisende aus Risikogebieten während der Herbstferien Urlaub machen?
Reisende aus den aktuell vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten müssen sich je nach Bundesland auf unterschiedliche Konsequenzen einstellen.
In Schleswig-Holstein müssen Menschen aus Hamm, Remscheid und den vier betroffenen Berliner Bezirken bei der Einreise in Quarantäne, nicht jedoch Bewohner aus Vechta.
In Rheinland-Pfalz müssen grundsätzlich alle Einreisenden aus den vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten sich in Quarantäne begeben.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen hingegen Einreisende aus Hamm, Remscheid und Vechta in Quarantäne, nicht aber jene aus den vier Berliner Bezirken. Einreisebeschränkungen oder Quarantäne für Rückkehrer werden laut Gesundheitsministerium erst dann wirksam, wenn Berlin als Stadtstaat insgesamt mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen aufweise. Nach jüngsten Berechnungen liegt der Durchschnittswert für Berlin unter 40.
In Berlin, Bremen und Niedersachsen gelten für Einreisende aus inländischen Risikogebieten derzeit keine besonderen Einschränkungen.
Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg oder ins Saarland reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten. Von dieser Regel gibt es jedoch je nach Bundesland verschiedene Ausnahmeregelungen. Oft reicht es aus, wenn man entweder versichert oder nachweist, dass man nicht mit dem Coronavirus infiziert ist.
Kann ich mich aus einer Quarantäne-Pflicht freitesten?
Um die in Schleswig-Holstein vorgeschrieben 14-tägige Quarantäne zu verkürzen, müssen Einreisende aus Risikogebieten dem Gesundheitsamt zwei negative Corona-Tests vorlegen. Dabei gilt: Zwischen der Entnahme des Probenmaterials für die erste und zweite Testung müssen mindestens fünf Tage liegen. Macht jemand einen Test vor der Einreise, dürfen zwischen Testergebnis und Einreise in Schleswig-Holstein nicht mehr als 48 Stunden verstreichen.
Zudem darf das Probenmaterial für mindestens eine der beiden Testungen frühestens fünf Tage nach der Einreise in Schleswig-Holstein entnommen worden sein. Bis zum Vorliegen der beiden negativen Testergebnisse gilt die Quarantänepflicht.
Die Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern besagt, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann einreisen dürfen, "wenn ein ärztliches Zeugnis vorhanden ist, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorliegen". Dieses Attest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dennoch besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage häuslich abzusondern. Die Quarantäne kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn eine weitere PCR-Testung nach 5 bis 7 Tagen ebenfalls negativ ausfällt.
In Rheinland-Pfalz könnten Einreisende aus inländischen Risikogebieten die 14-tägige Quarantäne mit einem negativen Test und einem ärztlichen Attest verkürzen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen.
Was gilt, wenn ich als Bewohner eines Risikogebietes bereits eine Unterkunft gebucht habe?
Bei der Frage nach einer kostenlosen Stornierung der Unterkunft kommt es laut dem Reiserechtler Paul Degott aus Hannover auf die genaue Corona-Regelung an: Falls Gäste aus Risikogebieten überhaupt nicht beherbergt werden dürften, sei die Reise schlicht nicht möglich. "Die Folge ist, dass der Mietvertrag damit beendet ist", so Degott. Das angezahlte Geld wird dem Gast zurückgezahlt.
Anders sieht es aus, wenn Anreise und Unterbringung weiterhin möglich sind, weil es nur eine Quarantänevorschrift gibt. Dann müsse der Gast auch zahlen, sofern keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist, erklärt Degott. Möglich sei dann aber unter Umständen eine kulante Regelung mit dem Hotel oder Anbieter des Ferienhauses.
So argumentiert auch der Hotelverband Deutschland (IHA). Im Fall Schleswig-Holsteins kann ein Hotel weiterhin seine Leistung anbieten. Es stehe Urlaubern frei, trotz Corona-Verordnung anzureisen und die Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. "Dass das nicht Sinn des Urlaubs ist, ist unbestritten", so der Verband.
Rein juristisch sei es Sache des Reisenden zu wissen, dass er in ein Risikogebiet fährt, der Reisende habe bei Nichtantritt die entsprechenden Kosten zu tragen. Natürlich stehe es jedem Hotelier offen, aus Kulanz eine kostenlose Stornierung oder eine Gutschrift zu gewähren. (dpa/fra)
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