Die Politik hat die Macht des Bundesgesundheitsministeriums in der Coronakrise enorm ausgebaut. Sind die Persönlichkeitsrechte nun in Gefahr?
Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche wegen der Coronakrise Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit darf der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" ausrufen – was er auch getan hat.
Sicher ist: Mit den jüngsten Änderungen des Gesetzes hat
Wie sinnvoll das aus politischer Sicht ist, ist die eine Frage, sagt Benjamin Grunst, Berliner Fachanwalt für Strafrecht. "Sie muss allerdings getrennt stehen von der rechtlichen Frage: Steht das dem Bundesgesetzgeber überhaupt zu?"
Was darf das Gesundheitsministerium nun, was es vorher nicht durfte? Wer aus einem bestimmten Land einreist – und hier ist nicht genau bestimmt, um was für Länder es sich dabei handelt – kann nun beispielsweise dazu gezwungen werden, persönliche Daten, Kontakte oder Impfnachweise preiszugeben.
Das Gesetz geht sogar so weit, dass Betroffene zu einer ärztlichen Untersuchung verpflichtet werden können. "Die Neuerungen sind eindeutig ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und – wenn es zum erzwungenen Arztbesuch kommt – auch in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit", erklärt Rechtsanwalt Grunst.
Coronakrise: "Bürger hat das Recht, sich juristisch zu wehren"
Dem Fachanwalt für Strafrecht ist wichtig, dass der Bürger wie bei jedem anderen Gesetz auch hier seine Rechte in Anspruch nehmen kann: das Aussageverweigerungsrecht etwa, niemand muss sich selbst belasten. Oder die Möglichkeit, Rechtsschutz und Beratung gegen einen Bußgeldbescheid oder eine Strafanzeige wahrzunehmen. "Wir leben auch in Zeiten der Coronakrise in einem Rechtsstaat: Wenn der Staat die Rechte des Einzelnen beeinträchtigt, muss der auch die Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren."
Nicht nur für die Bürger, auch für die Wirtschaft gelten in dieser Zeit neue Regeln: Der Staat darf sich nun etwa bei Unternehmen aus den Bereichen Medizin, Hilfsmittel oder Schutzausrüstung mächtig einmischen. Er kann Betriebe sogar dazu verpflichten, ein bestimmtes Produkt herzustellen – und den Preis dafür bestimmen.
"Es ist schon ein umfangreicher Eingriff in die Gewerbefreiheit", sagt Grunst. Er sieht in den neuen Vorgaben sogar eine Form der Planwirtschaft.
Teilhabemöglichkeiten stark eingeschränkt
Was machen weitreichende Entscheidungen wie diese mit der Demokratie? "Das Volk muss die Möglichkeit haben, teilzuhaben", sagt der Rechtsanwalt. Das funktioniere eigentlich über das Versammlungs- und das Demonstrationsrecht.
"Doch das ist ja aktuell komplett ausgehebelt." Die demokratische Willensbildung sei dadurch enorm eingeschränkt. Ein Aspekt, den man seiner Meinung nach kritisch hinterfragen muss.
"Es gab nun umfassende Änderungen an verschiedenen Gesetzen – ohne dass eine breite Debatte darüber geführt worden ist: weder medial noch in der Bevölkerung." Außerdem sei es für den Normalbürger gar nicht so einfach, an Informationen dazu zu kommen – zumal es sich bei den Gesetzestexten selbst für Juristen nicht gerade um leicht verständliche Kost handele.
Der Experte räumt allerdings ein, dass sich die Regierung um Verfassungsmäßigkeit bemüht habe: Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes ist zeitlich beschränkt. Sie gilt zunächst so lange, wie der Bundestag eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt – aber längstens bis zum 1. April des kommenden Jahres.
"Dass es sich um zeitlich befristete Maßnahmen handelt, ist ein wichtiger Teil der Wahrheit", so der Rechtsanwalt. Dennoch müsse die Frage erlaubt sein: "Ist das alles verhältnismäßig – und ist es verfassungsgemäß?"
Entschädigung für Eltern
Es gibt allerdings nicht nur Änderungen, die die Freiheit des Einzelnen oder von Unternehmen einschränken, sondern zum Beispiel auch eine Neuerung, über die sich betroffene Eltern freuen dürften: Der Staat zahlt Entschädigungen, wenn Mütter oder Väter Einkommenseinbußen erlitten haben, weil ihre Kinder bis zwölf Jahre nicht mehr in Kita oder Schule betreut werden.
"Das ist zwar gedeckelt und kein Blankoscheck: Eltern müssen etwa nachweisen, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gab. Aber immerhin haben sie jetzt die Möglichkeit, Entschädigung zu beantragen."
Neu ist auch, dass nicht mehr nur Ärzte, sondern unter gewissen Umständen auch anderes medizinisches Personal wie Pfleger oder Notfallsanitäter "heilkundliche Tätigkeiten" übernehmen dürfen. So will der Gesetzgeber besser für den befürchteten Ansturm auf Ärzte und Kliniken gewappnet sein.
In einem Entwurf war sogar vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium medizinisches Personal dazu verpflichten kann, an der Bekämpfung der Krankheit mitzuwirken. Diese Regelung ist im verabschiedeten Gesetz aber nicht mehr enthalten.
Corona bringt viel Arbeit für Anwälte
Trotz seiner Bedenken findet Benjamin Grunst, "dass ein schnelles Handeln in der Coronakrise absolut notwendig ist": zeitnahe Gesetzesänderungen, zeitnahe Rettungsschirme. Dass aber Politiker wie Kanzleramtschef Helge Braun sagen, es sei nicht die Zeit, über Lockerungen der Regelungen zu diskutieren, will der Rechtsanwalt so nicht hinnehmen: "Diskutiert werden darf und sollte immer – genau das ist wichtig für die demokratische Debattenkultur."
Im Zusammenhang mit der Coronakrise sieht der Anwalt für Strafrecht viel Arbeit auf sich und seine Kollegen zukommen. Er rechnet mit Hunderten bis Tausenden Verfahren – unter anderem wegen Strafanzeigen, weil Menschen gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen haben. Aber auch wegen Kredit- und Subventionsbetrug, zum Beispiel weil Selbstständige oder Unternehmen Soforthilfen oder Kredite in Anspruch genommen haben, ohne in einer entsprechenden Notlage zu sein.
Verwendete Quellen:
- Gespräch mit dem Berliner Rechtsanwalt Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht (www.anwalt-strafrecht-berlin.org)
- Bundesgesetzblatt
- Ärzteblatt.de: Bevölkerungsschutzgesetz passiert Bundesrat
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