Die Bundesregierung hat am Montagabend wegen der Corona-Ansteckungsgefahren eine Reisewarnung für die französischen Regionen Île-de-France mit der Hauptstadt Paris sowie Provence-Alpes-Côte d’Azur ausgesprochen.

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Die Gebiete Île-de-France und Côte d’Azur werden auf der fortlaufend aktualisierten Liste des bundeseigenen Robert Koch-Institutes (RKI) als Risikogebiete geführt. Solch eine Einstufung erfolgt nach gemeinsamer Entscheidung von Gesundheits-, Außen- und Innenministerium.

Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben.

Zentrales Kriterium für die Einstufung als Risikogebiet ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten soll durch Quarantäne ersetzt werden

Eine Reisewarnung geht weiter. Sie ist zwar kein Reiseverbot, aber eine abschreckende Wirkung ist beabsichtigt. Und sie hat eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Pauschalreisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Allerdings soll die erst kürzlich eingeführte Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten wieder abgeschafft und durch eine neue Regelung ersetzt werden. Entsprechende Vorschläge legten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag nach einer Schaltkonferenz vor. Nun ist geplant, dass für diejenigen, die aus Risikogebieten einreisen, wieder ausschließlich die Quarantäneregelung gelten soll. Das heißt: Die Betroffenen müssen sich wie bisher beim Gesundheitsamt melden und sich in Quarantäne begeben. Diese soll im Unterschied zur jetzigen Regelung aber erst dann verlassen werden dürfen, wenn mit einem frühestens fünf Tage nach der Einreise gemachten Test ein negatives Ergebnis vorgewiesen wird. (ash/dpa)

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