Die heftig umstrittene Reform des Infektionsschutzgesetzes passiert Bundestag und Bundesrat. Im Regierungsviertel protestieren Tausende dagegen, die Polizei setzt Wasserwerfer ein. Widerstand gegen das Gesetz gibt es aber auch im Parlament.
Bundespräsident
Das zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz kann nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Bundestag und Bundesrat hatten die Reform passieren lassen, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine genauere rechtliche Grundlage zu stellen. Im Bundestag stimmte eine klare Mehrheit von 415 Abgeordneten für die Reform. 236 stimmten dagegen, acht enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung, wie Bundestagspräsident
7.000 Demonstranten, 10 verletzte Beamte, 365 Festnahmen
Bei Protesten mehrerer Tausend Teilnehmer gegen die Gesetzesänderung und die staatliche Corona-Politik in der Nähe des Bundestages kam es parallel zur Debatte im Parlament zu Auseinandersetzungen mit der Polizei und auch zum Einsatz von Wasserwerfern. Rund 7.000 Corona-Kritiker waren auf den Straßen. Viele missachteten dabei die Regeln zur Eindämmung der Pandemie. Die Proteste wurden deshalb aufgelöst. Die Polizei sprach zudem von mehr als 365 Festnahmen.
Bislang sind der Polizei zehn verletzte Beamte bekannt. Darunter sei eine Polizistin, die einen Tritt gegen den Kopf bekommen habe, als sie ihren Helm abnahm, sagte ein Sprecher. Sie sei in ein Krankenhaus gekommen. Einem anderen Kollegen sei die Schulter ausgekugelt worden.
"Ich will klar sagen, dass ich nicht mehr bereit bin, so etwas zu akzeptieren in Berlin, was wir hier sehen", sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) in der rbb-"Abendschau".
Union und SPD verteidigen Gesetz
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte in der Debatte die Corona-Beschränkungen und warb um weiteres Vertrauen in das Krisenmanagement. Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu steigendem Leid auf den Intensivstationen und zu einem Kontrollverlust, sagte der CDU-Politiker.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas wies Befürchtungen zurück, dass mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes Befugnisse für Bundes- und Landesregierungen ausgeweitet würden. "Genau das Gegenteil ist der Fall", sagte sie.
Zum Auftakt der Debatte hatte die AfD zunächst versucht, das Thema wieder von der Tagesordnung zu nehmen, scheiterte damit aber am geschlossenen Widerstand der anderen Fraktionen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, sagte: "Die heutige Gesetzesvorlage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab".
Abgeordnete der anderen Fraktionen wiesen die Vorwürfe zurück. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider sagte, die AfD spiele mit dem Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. "Sie diskreditieren nicht nur unsere Demokratie, sondern sie machen sie verächtlich", betonte er.
Opposition äußerte Bedenken an neuem Infektionsschutzgesetz
Redner von FDP, Grünen und Linkspartei kritisierten die Reform des Infektionsschutzgesetzes dennoch. Die geplanten Neuregelungen gäben den Regierungen keine Leitplanken vor, sondern stellten ihnen "einen Freifahrtschein" aus, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner.
Es sei eine demokratische Grundsatzfrage, dass niemals Regierungen über solche massiven Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte entscheiden dürften, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Jan Korte.
Ziel des Gesetzes - offiziell "drittes Bevölkerungsschutzgesetz" - ist es unter anderem, bislang per Verordnung erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein von "notwendigen Schutzmaßnahmen" die Rede, die die "zuständige Behörde" treffen kann.
Neues Infektionsschutzgesetz listet konkrete Maßnahmen auf
Mit der Gesetzesnovelle wird ein neuer Paragraf eingefügt, der die möglichen Schutzmaßnahmen von Landesregierungen und Behörden konkret auflistet, etwa Abstandsgebote, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder Beschränkungen im Kultur- und Freizeitbereich - im wesentlichen Maßnahmen, die bereits beim Lockdown im Frühjahr ergriffen wurden und teilweise auch jetzt beim Teil-Lockdown im November gelten.
Festgeschrieben im Gesetz wird auch die sogenannte 7-Tage-Inzidenz von 35 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, ab denen Schutzmaßnahmen getroffen werden sollen. Vorgeschrieben wird zudem, dass Rechtsverordnungen mit Corona-Schutzmaßnahmen zeitlich auf vier Wochen befristet werden.
Verlängerungen sind aber möglich. Außerdem müssen die Verordnungen mit einer allgemeinen Begründung versehen werden.
Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig. (dpa/ank/ash)
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