- Weil das Ziel einer Sieben-Tagen-Inzidenz von 50 noch immer in weiter Ferne liegt, haben sich Bund und Länder auf weitere Verschärfungen und eine Verlängerung des Lockdowns verständigt.
- Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist die Verschärfung der Maskenpflicht.
- Doch teilweise gehen die Länder immer noch unterschiedliche Wege.
Bund und Länder haben sich vergangene Woche auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar geeinigt und ein paar Neuerungen beschlossen. Doch einige Länder gehen ihren eigenen Weg - vor allem in Bezug auf die Kinderbetreuung und den Schulbetrieb. Sachsen hängt sogar ganz hinterher: Hier will die Landesregierung in dieser Woche eine neue Verordnung beschließen, die laut einem MDR-Bericht ab Donnerstag gelten soll. Die wichtigsten Regeln zu Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Schulen und Kitas in Ihrem Bundesland und wo Sie sich weiter informieren können:
Baden-Württemberg
- Maskenpflicht: Wie in ganz Deutschland gilt auch in Baden-Württemberg in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften die Pflicht zum Tragen besser schützender Masken, wie OP-Masken, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren. Diese dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen.
- Kontakte: Auch bei den Kontakten macht Baden-Württemberg eine Ausnahme: Eigentlich sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur mit einer weiteren Person erlaubt. In Baden-Württemberg zählen jedoch die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre nicht mit.
- Schulen/Kitas: Baden-Württemberg will Kitas und Grundschulen bereits ab dem 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn es die Infektionszahlen zulassen.
- Alle weiteren Regeln für Baden-Württemberg finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg.
Bayern
- Maskenpflicht: In Bayern müssen Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften eine FFP2-Maske oder eine Maske mit gleichwertigem genormten Standard tragen.
- Kontakte: In Bayern ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken nur mit den Angehörigen desselben Hausstands und einer weiteren Person möglich. Kinder bis einschließlich drei Jahren zählen bei der Rechnung nicht dazu.
- Schulen/Kitas: In Bayern bleiben Schulen und Kitas bis zum 14. Februar geschlossen. Eine Notbetreuung wird sicher gestellt.
- Alle weiteren Regeln für Bayern finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Bayern
Berlin
- Maskenpflicht: Das Tragen einer medizinischen Maske ist in folgenden Bereichen in Berlin vorgeschrieben: in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Einzelhandel und in Einkaufszentren aller Art, bei religiös-kultischen Veranstaltungen und in Arztpraxen und Krankenhäusern. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Regelung ausgenommen.
- Kontakte: Angehörige eines Haushalts dürfen sich im privaten und öffentlichen Bereich nur noch mit einer haushaltsfremden Person treffen. Bei Alleinerziehenden gelten Ausnahmen. Sie müssen ihre Kinder nicht mitrechnen.
- Schulen/Kitas: Die Schulen bleiben bis 12. Februar geschlossen. An den Grundschulen gibt es Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Kindertagesstätten bieten nur eine Notbetreuung an. Eltern sind angehalten, ihre Kinder, wenn möglich, zuhause zu betreuen.
- Alle weiteren Regeln für Berlin finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Berlin
Brandenburg
- Maskenpflicht: Das Tragen einer medizinischen Maske ist in folgenden Bereichen in Berlin vorgeschrieben: im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, im öffentlichen Nahverkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von dieser Pflicht befreit.
- Kontakte: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist in Brandenburg nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben bei der Berechnung der Personenzahl unberücksichtigt.
- Kitas und Schulen: Der Präsenzunterricht in Schulen ist untersagt, das gilt nicht für Schüler der Abschlussklassen sowie Schüler im letzten Ausbildungsjahr. Kitas sind geöffnet, es gibt jedoch einen Appell an die Eltern, ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen.
- Alle weiteren Regeln für Brandenburg finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Brandenburg
Bremen
- Maskenpflicht: Der Bremer Senat hat beschlossen, dass ab dem 1. Februar 2021 an allen Orten, an denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt, nun die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht.
- Kontakte: In Bremen sind Treffen noch mit einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt, nur für Kinder bis zu zwölf Jahren gibt es eine Ausnahme.
- Kitas und Schulen: Seit dem 16. Januar ist die Präsenzpflicht für Schüler in Bremen aufgehoben. Obwohl die Schulen weiterhin geöffnet sind, sollen Schüler jedoch möglichst das Angebot zum Distanzlernen wahrnehmen. Auch Kitas sind offen, Eltern wird aber "dringend empfohlen", ihren Nachwuchs selbst zu betreuen.
- Alle weiteren Regeln für Bremen finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Bremen
Hamburg
- Maskenpflicht: In Hamburg müssen die Menschen in Geschäften, im öffentlichen Nahverkehr und an Betriebs- und Arbeitsstätten eine OP- oder FFP2-Maske tragen.
- Kontakte: In Hamburg darf ein Haushalt höchstens eine Person eines anderen Haushalts treffen. Ausnahmen gibt es, wenn ein Elternteil nicht im selben Haushalt wohnt wie das Kind, zudem können Bürger im Rahmen von Nachbarschaftshilfe "mehrere Kinder in Kleinstgruppen zu Hause betreuen".
- Kitas und Schulen: Die Hansestadt hat die Anwesenheitspflicht an Schulen bis zum 31. Januar aufgehoben. Die Schüler sollen die Distanzlernangebote wahrnehmen, nur falls dies unmöglich ist, können sie vor Ort in den Schulen am Unterricht teilnehmen. Die Öffnungszeiten der Kitas wurden eingeschränkt, sie haben derzeit von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Eltern können ihren Nachwuchs in die Kita geben, die Stadt rät davon allerdings ab.
- Alle weiteren Regeln für Hamburg finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Hamburg
Hessen
- Maskenpflicht: Im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und Gottesdiensten ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
- Kontakte: In Hessen gilt für private Zusammenkünfte eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere Person eines anderen Haushalts.
- Kitas und Schulen: Schüler bis zu sechsten Klasse sollen, wo immer möglich, zu Hause lernen und ab der siebten Jahrgangsstufe gibt es Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind lediglich Abschlussklassen. Kitas in Hessen sind geöffnet, doch sie "sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden". Es ist erlaubt, dass sich bis zu drei Familien zu Betreuungsgemeinschaften zusammenschließen und im Wechsel die Kinderbetreuung übernehmen.
- Alle weiteren Regeln für Hessen finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
- Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels besteht die Pflicht, medizinische Masken zu verwenden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Kontakte: Bürger dürfen neben Personen ihres eigenen Haushalts noch eine Person eines weiteren Hausstands treffen. “Dazugehörige Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet, wenn dies aus Gründen der Betreuung des Kindes erforderlich ist“, heißt es auf der Webseite des Landes. Diese Beschränkung gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich.
- Kitas und Schulen: Die Präsenzpflicht an Schulen ist bis zum 14. Februar für alle Jahrgangsstufen aufgehoben, es gibt digitale Lernangebote. Grundsätzlich gilt aber, dass die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 geöffnet sind. Auch für die Abschlussklassen ist Präsenzunterricht möglich. Kitas sind geöffnet, wobei Eltern davon abgeraten wird, ihre Kinder in die Einrichtungen zu bringen.
- Alle weiteren Regeln für Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- Maskenpflicht: In Niedersachen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in folgenden Situationen: im Einzelhandel, im öffentlichen Personenverkehr, in der Gesundheitsversorgung und Pflege und in Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen.
- Kontakte: Niedersachsen beschränkt private Treffen auf den eigenen und höchstens einen weiteren Haushalt. Kinder bis einschließlich drei Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
- Kitas und Schulen: Bis einschließlich 14. Februar ist der Schulbesuch abgesehen von der Notfallbetreuung untersagt, es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für schriftliche Arbeiten und Abschlussklassen. Zudem dürfen Schüler der ersten bis vierten Klassen ab Montag, 18. Januar, wieder in die Schulen kommen.
- Alle weiteren Regeln für Niedersachsen finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
- Maskenpflicht: In NRW gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Handelseinrichtungen, in Arztpraxen und im ÖPNV (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) und bei religiösen Zusammenkünften. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
- Kontakte: Treffen sind in Nordrhein-Westfalen nur zwischen Angehörigen eines Hausstands und einer weiteren Person erlaubt, diese kann jedoch Kinder mitbringen, die Betreuung benötigen.
- Kitas und Schulen: In allen Jahrgangsstufen aller Schulformen wird Unterricht in Distanz abgehalten. Die Präsenzpflicht ist bis 14. Februar 2021 aufgehoben, es gibt eine Notfallbetreuung für Schüler, die nicht von ihren Eltern betreut werden können. Kindertagesstätten haben geöffnet, jedoch werden nur Kinder betreut, deren Eltern sich nicht selbst kümmern können. Alle anderen sind aufgerufen, ihren Nachwuchs zu Hause selbst zu beaufsichtigen.
- Alle weiteren Regeln für Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
- Maskenpflicht: Auch in Rheinland-Pfalz müssen in Bussen und Bahnen, sowie Geschäften, Ämtern und anderen ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr und in Gottesdiensten medizinische Masken getragen werden.
- Kontakte: In Rheinland-Pfalz sind Treffen im privaten und öffentlichen Raum auf Personen des eigenen sowie eine Person eines anderen Hausstands beschränkt, wobei Kinder bis sechs Jahre von der maximalen Personenzahl ausgenommen sind. Zudem dürfen sich Eltern und Kinder treffen, falls sie nicht in einem Haushalt wohnen.
- Kitas und Schulen: Aufgrund entfallener Anwesenheitspflicht in Schulen gibt es Fernunterricht. Ab 1. Februar ist in den Grundschulen Wechselunterricht möglich.
- Alle weiteren Regeln für Rheinland-Pfalz: Die aktuelle Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz
Saarland
- Maskenpflicht: Im Saarland gilt die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften, auf Märkten und Messen, beim Zahnarzt und in Rehaeinrichtungen, sowie in Gottesdiensten und wird überall dort angeraten, wo längerer Kontakt zu anderen Menschen im Inneren von Gebäuden unvermeidbar ist.
- Kontakte: Das Saarland erlaubt Treffen mit dem eigenen Haushalt sowie mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts. Von dieser Regel ausgenommen ist die “nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften“. Erlaubt ist aber nur die Betreuung von Kindern aus höchstens zwei Haushalten.
- Kitas und Schulen: Der Präsenzunterricht ist bis einschließlich 14. Januar eingestellt, lediglich Schüler der Abschlussklassen können im Klassenzimmer unterrichtet werden. Für Kinder und Jugendliche bis zur sechsten Klasse gibt es eine Notfallbetreuung in den Schulen, zudem sind Kitas für jene Kinder geöffnet, deren Eltern die Betreuung nicht selbst stemmen können.
- Alle weiteren Regeln für das Saarland finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung des Saarlands
Sachsen
- Maskenpflicht: Auch Sachsen setzt im öffentlichen Personennahverkehr, in Gesundheitseinrichtungen, in Kirchen sowie beim Einkaufen und auf Supermarkt-Parkplätze auf medizinische Masken
- Kontakte: Private Kontakte sind nur zwischen Personen eines Hausstandes sowie mit einer anderen Person erlaubt. Ausgenommen sind Familien oder Nachbarn, die sich gegenseitig bei der Kinderbetreuung helfen, in dem Fall dürfen sich Kinder unter 14 Jahren aus zwei Haushalten treffen.
- Kitas und Schulen: Sachsen schließt Schulen und Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 7. Februar. Für Grundschulkinder der Klassen eins bis vier sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notfallbetreuung angeboten. Seit dem 18. Januar werden die Abschlussklassen wieder vor Ort unterrichtet. Ab dem 8. Februar sollen auch die Abschlussklassen der Berufsschulen in die Klassenzimmer zurückkehren.
- Alle weiteren Regeln für Sachsen: Die aktuelle Corona-Verordnung von Sachsen
Sachsen-Anhalt
- Maskenpflicht: Beim Einkauf, sowie in Bus und Bahn gilt auch in Sachsen-Anhalt nun eine verschärfte Maskenpflicht, die das Tragen von medizinischen Masken vorschreibt.
- Kontakte: Auch Bürger in Sachsen-Anhalt dürfen neben dem eigenen Hausstand noch maximal eine weitere Person eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis drei Jahre bleiben bei der Zählung unberücksichtigt.
- Kitas und Schulen: Kindertageseinrichtungen arbeiten bis 14. Februar im Notbetrieb, Eltern in systemrelevanten Berufen können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, dafür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers nötig. Für solche Fälle ist auch in den Schulen für die ersten bis sechsten Klassen eine Notbetreuung eingerichtet. Schüler der Abschlussklassen dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen. Es ist außerdem erlaubt, Betreuungsgemeinschaften für Kinder bis 14 Jahre zu bilden, "wenn diese Kinder höchstens zwei Haushalten angehören", heißt es auf der Corona-Seite der Regierung von Sachsen-Anhalt.
- Alle weiteren Regeln für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Sachsen- Anhalt
Schleswig-Holstein
- Maskenpflicht: Seit Montag müssen in Schleswig-Holsteins Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf medizinische Masken getragen werden. Sogenannte Alltagsmasken wie aus Stoff genähte Mund-Nase-Bedeckungen oder Halstücher reichen im öffentlichen Nahverkehr und in Supermärkten nicht mehr aus. Die neue Maskenpflicht gilt auch für Pflegeheime und religiöse Veranstaltungen.
- Kontaktbeschränkungen: In Schleswig-Holstein dürfen sich ebenfalls nur noch Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person treffen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Davon ausgenommen sind Erziehungs- oder Umgangsberechtigte, die Kinder unter 14 Jahren notwendigerweise betreuen.
- Kitas und Schulen: In Kitas wird lediglich eine Notbetreuung aufrechterhalten für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihren Nachwuchs haben. Darüber hinaus gilt: Die Betreuungsgruppen dürfen höchstens zehn Kinder umfassen. Der Präsenzunterricht an Schulen ist ausgesetzt, zwar gibt es auch für Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs eine Notbetreuung, regulärer Unterricht im Klassenraum bleibt als Ausnahme jedoch den Abschlussjahrgängen vorbehalten. Hierfür sollen kleinere Gruppen gebildet oder große Räume genutzt werden.
- Alle weiteren Regeln für Schleswig-Holstein finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Schleswig-Holstein
Thüringen
- Maskenpflicht: Auch in Thüringen gilt die verschärfte Maskenpflicht, die zum Tragen medizinischer Masken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr verpflichtet.
- Kontakte: Private Zusammenkünfte sind mit Angehörigen des eigenen Hausstands, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie mit zusätzlich einer haushaltsfremden Person gestattet. Die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren aus maximal zwei Haushalten ist in privaten Gruppen erlaubt.
- Kitas und Schulen: Kindergärten und Schulen sind bis einschließlich 14. Februar geschlossen. Für Kindergartenkinder und Schüler bis zur sechsten Klasse wird eine Notbetreuung angeboten. Lediglich Schüler der Abschlussjahrgänge dürfen beispielsweise für Klausuren in die Schulen.
- Alle weiteren Regeln für Thüringen finden Sie hier: Die aktuelle Corona-Verordnung von Thüringen
Verwendete Quellen:
- Bundesregierung: Neue Corona-Maßnahmen gelten ab heute bundesweit.
- Deutsche Presseagentur (dpa)
- Webseiten der Bundesländer
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