Nach tödlichen Schüssen an einer Offenburger Schule hat das Landgericht ein Urteil gefällt. Das Gericht sprach den minderjährigen Täter unter Ausschluss der Öffentlichkeit schuldig.
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen 15-Jährigen in einer Offenburger Schulklasse hat das Landgericht den Angeklagten zu acht Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sprach die Jugendkammer den 16-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung schuldig, wie das Gericht im badischen Offenburg mitteilte.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche am 9. November 2023 mit einer Pistole, Munition und einem selbst gebauten Brandsatz in die Schule kam und dort den Mitschüler erschoss. Dieser sei bei dem Angriff arg- und wehrlos gewesen - der Täter habe also heimtückisch gehandelt. Der angeklagte Schüler habe zudem versucht, den Brandsatz zu zünden, um das Schulgebäude in Brand zu setzen.
Der gewaltsame Tod des Schülers in der sonderpädagogischen Waldbachschule hatte auch überregional Trauer und Bestürzung ausgelöst. Der Täter, ein Deutscher, hatte laut Ermittlungen 41 Schuss Munition dabei. Die Waffe für die Tat habe aus dem Haushalt der Eltern gestammt.
Motiv nicht eindeutig geklärt
Ein Vater, der sich während des Angriffs zu einem Elterngespräch in der Schule aufhielt, überwältigte den Angreifer und verhinderte damit wohl Schlimmeres. Sabah Tamer Ayoub wurde später für seinen heldenhaften Einsatz ausgezeichnet. Ein Motiv für die Gewalttat wurde auch nach dem Urteil nicht deutlich - in Kreisen war nach der Tat von Eifersucht die Rede gewesen.
Als Höchststrafe in dem Fall hatten nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zehn Jahre gedroht. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Die Jugendstrafe ist eine speziell für Jugendliche und Heranwachsende geregelte Form der Freiheitsstrafe.
Der Prozess vor der Jugendkammer des Gerichts lief seit Mitte April, inklusive der Urteilsverkündung gab es zwölf Verhandlungstage, wie eine Gerichtssprecherin berichtete. Besucher und Medienvertreter waren wegen des Jugendschutzes während der gesamten Dauer nicht zugelassen. Der Jugendliche sitzt nach früheren Angaben in Untersuchungshaft.
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