Die französische Justiz weitet die Ermittlungen wegen des Absturzes der Germanwings-Maschine 4U9525 in Frankreich aus. Der Verdacht: fahrlässige Tötung. Drohen nun vielleicht sogar Gefängnisstrafen für Lufthansa-Verantwortliche? Luftrechtsexperte Joachim J. Janezic sieht dafür nur wenig Ansätze.
Welche Schuld trägt die Lufthansa am Absturz der Germanwings-Maschine über den französischen Alpen? Diese Frage rückt offenbar in den Vordergrund der Ermittlungen der Justiz in Marseille. Noch gebe es keine Beweise, sagte Staatsanwalt Brice Robin bei seiner Pressekonferenz. Aber ab sofort werden gleich drei Untersuchungsrichter nach Hinweisen auf ein Fehlverhalten der Airline suchen. Der Verdacht lautet auf fahrlässige Tötung, ein Straftatbestand, der nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Drohen nun also Gefängnisstrafen für Mitarbeiter der Lufthansa?
Luftrechtsexperte Joachim J. Janezic vom Institut für Luftfahrtrecht in Graz ist skeptisch. Die Ermittler müssten zunächst einmal die wichtigste Frage klären: "Wer hat wann was gewusst?" Nach Lage der Dinge, das hatte auch Staatsanwalt Brice Robin betont, konnte die Lufthansa nicht wissen, wie es um den Piloten Andreas Lubitz steht. Laut den Ermittlungen hatte er in den vergangenen 5 Jahren 41 verschiedene Ärzte aufgesucht, alle unterlagen der Schweigepflicht.
Keine Gefahr für den CEO
Nur wenn das Management Kenntnis vom Krankheitsbild hatte, meint Joachim Janezic, könnte man Fahrlässigkeit konstruieren, aber selbst das wäre schwierig. "Wenn ein Flugmediziner den Piloten flugtauglich schreibt, habe ich das als Management zur Kenntnis zu nehmen."
Ein anderer denkbarer Ansatz wäre es, einzelne Personen zur Verantwortung zu ziehen – vielleicht Leute, die während der Ausbildung mit Lubitz zu tun hatten. "Aber diese Leute sind auch vielleicht gar nicht mehr im Unternehmen." Schon gar nicht glaubt Luftfahrtexperte Janezic daran, dass zum Beispiel Lufthansa-Chef Carsten Spohr vor Gericht belangt werden könnte. Aus seiner Erfahrung in Österreich heraus seien die Staatsanwaltschaften vorsichtig damit, Verantwortungen zuzuschreiben. "Der CEO hat ja auch mit der Crewplanung nichts zu tun."
Ermittlungen berühren Entschädigungen nicht
Vor seiner Pressekonferenz hatte Staatsanwalt Robin Brice vier Stunden lang Angehörige der Opfer über den Stand der Ermittlungen informiert. "Es geht ganz klar um die Frage nach Fehlern und Versäumnissen bei der Feststellung des Gesundheitszustandes des Co-Piloten durch Lufthansa", sagte der Präsident der Opfervereinigung Fenvac, Stéphane Gicquel, nach dem Gespräch.
Für die Angehörigen steht bei den Ermittlungen die Frage nach der Verantwortung im Vordergrund. Auf die Verhandlungen über Entschädigungszahlungen hat ein mögliches Strafverfahren keinen Einfluss, erklärt Joachim Janezic. " Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit liegt beim Unternehmen, das wird niemand bestreiten wollen."
Die Lufthansa hat bereits eine Soforthilfe von 50.000 Euro pro Todesopfer ausgezahlt, eine Art Vorschuss auf die Entschädigung. So zynisch es klingt: Es gibt eine Faustregel, dass bei Flugzeugunglücken eine Million Dollar für jeden getöteten Passagier gezahlt wird. So viel fordert auch der Anwalt Elmar Giemulla, der die Familien von 35 Todesopfern vertritt. Die Lufthansa hat in ihrer Bilanz rund 300 Millionen Euro für die Bewältigung der Kosten des Unglücks zurückgestellt, was auf ein Entgegenkommen bei den Entschädigungszahlungen hindeutet. Ich habe den Eindruck, dass sich die Lufthansa der Katastrophe stellt", sagte Giemulla vor einem Monat dem Berliner "Tagesspiegel".
Geht die Sorge um die Flugsicherheit vor?
Luftrechtsexperte Joachim Janezic vermutet, dass die Lufthansa und andere Airlines unabhängig von den Entschädigungszahlungen und den Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung weitreichende Konsequenzen aus dem Unglücksfall 4U9525 ziehen könnten. "Man wird schauen müssen, ob die Piloten nicht regelmäßig auch auf ihren geistigen Zustand geprüft werden sollten." Das werde aber zunächst noch weitreichende Studien erfordern, die klären, wie viele Piloten tatsächlich mit psychischen Problemen zu kämpfen haben. "Das kann noch zwei bis fünf Jahre dauern."
Auch die Diskussion um die Entbindung der Fliegerärzte von der Schweigepflicht könnte noch einmal hochkochen. Schließlich liegt es im Interesse der Airlines, dass sie umfassend über den Zustand ihrer Piloten informiert sind. Andererseits wird wohl kaum ein Arbeitnehmer gern seine gesamte Krankheitshistorie vor seinem Chef ausbreiten lassen. "Ein Dilemma", meint Janezic, der den Gesetzgeber in der Pflicht sieht, zwischen den beiden Interessen abzuwägen. "Und ich hätte Verständnis, wenn das Sicherheitsbedürfnis höher gewichtet wird als der Schutz der Privatsphäre der Piloten."
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