Vor zehn Jahren brachte der Co-Pilot eine Germanwings-Maschine zum Absturz. Auch heute noch kämpfen die Angehörigen der Opfer um Gerechtigkeit. Die Entschädigungszahlungen der Lufthansa werden von vielen als zu gering erachtet.

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Zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen werfen Angehörige dem Luftfahrt-Bundesamt weiter schwere Versäumnisse vor. "Es hätte auffallen müssen, dass der Co-Pilot psychologische Probleme hatte", sagte der Anwalt Julius Reiter am Montag mit Blick auf den Co-Piloten Andreas Lubitz, der das Flugzeug mit 150 Menschen an Bord laut den Ermittlern absichtlich gegen ein Bergmassiv gesteuert hatte. "Die Fliegerärzte hatten trotz seiner Vorerkrankung nicht nachgefragt", erläuterte Reiter in einem AFP-Gespräch.

Lubitz sei während seiner Ausbildung in den USA wegen einer Depression zusammengebrochen und nach Deutschland zurückgekehrt, sagte Reiter. Dort habe er später ein Gutachten erhalten, mit dem er seine Ausbildung beenden konnte. "Bei den regelmäßigen Untersuchungen von Piloten spielte die psychologische Vorerkrankung offenbar keine Rolle", sagte der Anwalt. Das Luftfahrt-Bundesamt trage einen Teil der Verantwortung für das Unglück, weil es sich bei Fliegerärzten um Amtspersonen handele.

Germanwings-Absturz: Anwalt zieht auch damalige Bundesregierung zur Verantwortung

Letztlich trage auch die damalige Bundesregierung einen Teil der Verantwortung, "weil sie ein europäisches Gesetz unzureichend umgesetzt hat", sagte Reiter. "Wenn es schon vor der Katastrophe ordnungsgemäß umgesetzt worden wäre, hätte bei den medizinischen Untersuchungen auf die Vorerkrankungen eingegangen werden können."

Das Luftverkehrsgesetz wurde schließlich 2016, ein Jahr nach dem Absturz, geändert. Seitdem sind Luftfahrtunternehmen verpflichtet, vor Dienstbeginn zu prüfen, ob Flugpersonal unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Zudem wurde beim Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen eingerichtet.

Die Düsseldorfer Kanzlei "baum reiter und collegen" vertritt etwa 30 Angehörige, die laut Reiter eine "Feststellung der Verantwortlichkeit" sowie weitere Schmerzensgeldzahlungen zur Kompensation und Linderung des durch den Absturz verursachten Leids erreichen wollen. Die Lufthansa hatte den Angehörigen Entschädigungen angeboten, die von vielen als zu gering erachtet wurden. Mehrere Angehörige erreichten später höhere Entschädigungszahlungen, deren Summen nicht genannt wurden.

Angehörige fordern höhere Entschädigungszahlungen

"Wir fordern deutlich mehr als das, was angeboten wurde", sagte Reiter. "Auch wenn Geld niemals ein verlorenes Menschenleben aufwiegen kann, sehen wir in der fairen Begleichung bestehender Ansprüche eine wichtige Geste desjenigen, der für entstandenes Leid und Schmerzen verantwortlich ist", erklärt die Kanzlei auf ihrer Website.

Bislang gebe es in dem Verfahren noch keinen Termin. Verhandlungen zwischen der Kanzlei und dem Verkehrsministerium führten bisher noch zu keiner einvernehmlichen Lösung, sagte Reiter. "Es wäre wichtig, Verantwortlichkeiten festzustellen, um in der Konsequenz Verbesserungen in der Flugsicherheit umzusetzen". Die Organisation der flugärztlichen Untersuchungen sei bis heute nicht befriedigend gelöst.

Gedenkfeier für die Opfer des Flugzeugabsturzes

Beim Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in Frankreich waren alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen, unter ihnen 72 Deutsche. Zu ihnen zählten auch 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums im nordrhein-westfälischen Haltern am See.

Das Flugzeug war in Barcelona gestartet und auf dem Weg nach Düsseldorf. Lubitz hatte einen Sinkflug eingeleitet, als er allein im Cockpit war. Das Flugzeug raste mit 700 Kilometer pro Stunde in eine Felswand.

Am kommenden Montag findet in Le Vernet in der Nähe des Absturzortes eine Gedenkfeier statt, zu der nach französischen Medienberichten etwa 400 Menschen erwartet werden, unter ihnen viele Angehörige. (AFP/bearbeitet von tas)