Über ein Video wird im Internet behauptet, es zeige die zwölfjährige Luise aus Freudenberg, die im März getötet wurde. Das stimmt nicht. Die Aufnahme, in der ein Mädchen gequält wird, entstand laut Polizei im Februar 2023 in Schleswig-Holstein.

Zigtausend Mal wurde ein Video geteilt, das zeigt, wie mehrere Jugendliche um ein Mädchen herumstehen, es anspucken und schlagen (Hinweis: Wir verzichten bewusst darauf, das Video zu verlinken). In sozialen Netzwerken wird behauptet, die Aufnahme zeige die zwölfjährige Luise aus Freudenberg, Nordrhein-Westfalen, die laut Medienberichten am 11. März 2023 getötet wurde – zwei Mädchen hatten die Tat gestanden.

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Auf Facebook wird zum Teil behauptet, das Video sei zwei Tage vor dem Tod des Mädchens aufgenommen worden. Eine Nutzerin schreibt: "Teilt es, so oft ihr könnt". Auch auf Whatsapp und Telegram wird die Aufnahme weiterverbreitet.

Polizei schrieb auf Twitter, dass das Video nicht das Mädchen aus Freudenberg zeigt

Doch das fast drei Minuten lange Video zeigt nicht die Getötete. Die Polizei Siegen-Wittgenstein schrieb auf Twitter über die Aufnahme, die nun kursiert: "In dem Video ist NICHT Luise aus Freudenberg zu sehen. Das Video stammt zweifelsfrei aus Schleswig-Holstein. Bitte teilen Sie keine Falschmeldungen!" Dieselbe Polizeidienststelle twitterte am Tag darauf, in Schleswig-Holstein werde seit Februar in dem Fall ermittelt.

Laut dpa stammt das Video aus Heide im Kreis Dithmarschen. Eine Pressesprecherin der zuständigen Polizeidirektion, Sandra Egger, bestätigt auf Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck, der Fall, der im Video zu sehen ist, habe sich am 21. Februar 2023 ereignet, direkt nach dem Vorfall sei es zur Anzeige gekommen.

Für das Verbreiten von Gewaltvideos gibt es einen Tatbestand im Strafgesetzbuch: Paragraf 201a besagt, wer "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt", verletze dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person. Darauf können bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe stehen.

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