Der bayerische Landtag will die Tonaufnahme der Aussage der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe vor dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss archivieren lassen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) habe nach vorheriger Beratung im Landtagspräsidium entschieden, dass ein entsprechender Beschluss des Ausschusses vollzogen werde, teilte eine Sprecherin am Donnerstag mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet. Ob der Anwalt Zschäpes den Klageweg dagegen beschreiten werde, obliege nicht der Entscheidung des Parlaments, hieß es. Unklar ist demnach auch noch, wo die Aufnahme archiviert werden soll, im Landtag oder im Hauptstaatsarchiv.
Zschäpe hatte im Mai 2023 vor dem bayerischen NSU-Untersuchungsausschuss ausgesagt, in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Dazu reisten die Ausschussmitglieder eigens in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz, in der Zschäpe einsitzt. Fünf Jahre nach Ende des NSU-Prozesses war dies das erste Mal, dass Zschäpe einem offiziellen Gremium Rede und Antwort stand - und das viele Stunden lang. Im NSU-Prozess hatte sie sich nur in schriftlichen Einlassungen geäußert und schriftlich auf Nachfragen geantwortet und sich lediglich zweimal selbst zu Wort gemeldet - unter anderem in ihren Schlussworten.
In der Aussage im vergangenen Jahr räumte Zschäpe eine Mitschuld an der Mordserie des NSU deutlich wie nie zuvor ein. Das Wortlautprotokoll wurde später veröffentlicht.
Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde 2018 vom Oberlandesgericht München nach mehr als fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt - als Mittäterin, auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. © dpa
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