- Wegen des Behandlungsfehlers eines Notarztes, der schwerwiegende Folgen für den Patienten hatte, muss die Haftpflichtversicherung des Mediziners viel Geld zahlen.
- Die Versicherung muss für den Verdienstausfall und auch die Pflegekosten des Mannes aufkommen.
- Hintergrund des zwölf Jahre dauernden Verfahrens war ein Autounfall im Jahr 1995.
Nach dem Behandlungsfehler eines Notarztes, der schwerwiegende Folgen für den Patienten hatte, muss die Haftpflichtversicherung des Mediziners eine Millionensumme zahlen. Nach einem zwölf Jahre dauernden Verfahren um Schadenersatz- und Schmerzensgeld vor dem Landgericht München II muss die Versicherung für den Verdienstausfall und auch die Pflegekosten des Patienten aufkommen. Das bereits im Mai verkündete Urteil wurde am Montag vom Gericht bekannt gegeben (Az. 2 O 6412/10).
Hintergrund des Verfahrens war ein Autounfall im Jahr 1995. Damals war der heute 57 Jahre alte Kläger unverschuldet in den Unfall verwickelt. Der alarmierte Notarzt schloss das Beatmungsgerät falsch an - an die Speise- statt an die Luftröhre. Nach der Reanimation fiel der Mann in ein dauerhaftes Wachkoma und wurde ein Pflegefall. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. (dpa/okb)
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