In den vergangenen Monaten hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Menge Briefe verschickt: Knapp drei Millionen Klärungsschreiben sollen an Adressaten in ganz Deutschland versandt worden sein.

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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in den vergangenen Monaten eine große Anzahl an Briefen verschickt. Bis Ende Dezember sollen rund 2,93 Millionen Menschen Post bekommen haben.

In den Schreiben geht es darum, zu klären, ob die Adressaten beitragspflichtig sind. In den zurückliegenden Monaten hat der Beitragsservice seinen Datenbestand mit dem der Einwohnermeldeämter abgeglichen, um Hinweise darauf zu finden, wer keinen Beitrag zahlt, obwohl er das eigentlich müsste.

Klärungsschreiben bis Ende März verschickt

Die Meldebehörden haben ihre Daten mit Stand vom 6. Mai dieses Jahres vollständig an den Beitragsservice geliefert, auch der anschließende Datenabgleich ist inzwischen abgeschlossen, wie die Einrichtung in Köln auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Das Verschicken der übrigen Klärungsschreiben werde voraussichtlich noch bis Ende März 2019 dauern, so der Sprecher des Beitragsservices, Christian Greuel. Bis dahin sollen insgesamt rund 3,6 Millionen Adressaten Post bekommen haben. Eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs peilt der Beitragsservice für Frühjahr 2019 an.

Bislang sind noch keine Informationen dazu bekannt, mit wie viel mehr Geld der Beitragsservice durch den Datenabgleich rechnen kann. Pro Haushalt werden im Monat derzeit 17,50 Euro fällig, unabhängig davon, ob die Betreffenden tatsächlich Fernseher oder Radiogeräte nutzen.

Welche Daten werden übermittelt?

Von den Einwohnermeldeämtern wurden Angaben zu Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum, Doktorgrad und Tag des Einzuges in die Wohnung übermittelt.

Wer wird angeschrieben?

Bei den Angeschriebenen kann es sich um volljährige Personen handeln, die vergessen haben, ihre Wohnung zum Rundfunkbeitrag anzumelden oder bei einer Meldebehörde mit einer nicht mehr existierenden Wohnung gemeldet sind.

Auch Menschen, die es versäumt haben, dem Beitragsservice ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen oder ihn darüber zu informieren, dass sie in einer Wohnung leben, für die bereits ein Mitbewohner zahlt, können darunter sein.

Wird der Beitrag bereits von einer anderen Person im Haushalt gezahlt, reicht es aus, dem Beitragsservice die Beitragsnummer dieser Person mitzuteilen. Alle Angaben des Adressaten werden dann unverzüglich gelöscht.

Was muss man tun, wenn man angeschrieben wurde?

Der Beitragsservice empfiehlt den Angeschriebenen, das beigefügte Antwortformular innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt an den Beitragsservice zurückzusenden oder das Onlineformular auf rundfunkbeitrag.de für ihre Rückmeldung zu nutzen.

Muss der Beitrag nachgezahlt werden?

Zahlt bisher kein Bewohner der Wohnung Rundfunkbeiträge, sollte der Adressat das Einzugsdatum auf dem Formular vermerken. Der Beitrag wird dann ab diesem Datum berechnet.

Eine rückwirkende Anmeldung kann frühestens bis zum 1. Januar 2016 erfolgen. (dar)

Quellen:

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