Knapp acht Jahre nach einem wahrscheinlich islamistisch motivierten Terroranschlag in Nizza mit 86 Toten beleuchtet ein Gericht in Paris erneut die Rolle mutmaßlicher Helfer. Am Montag begann das Berufungsverfahren gegen zwei Männer, die den Attentäter unterstützt haben sollen. Bei dem Verfahren in erster Instanz zu dem Anschlag, bei dem auch zwei Schülerinnen und eine Lehrerin aus Berlin getötet worden waren, galten sie als die Hauptangeklagten.
Die beiden Männer waren Ende 2022 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Sie hätten den Attentäter moralisch und materiell unterstützt und ihn inspiriert, urteilte das Gericht. Laut Staatsanwaltschaft wussten sie um die Gesinnung des Mannes und dass er in der Lage sei, einen Anschlag zu begehen. Auch sollen sie in die Suche nach einer Waffe eingebunden gewesen sein.
Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer und mehr als 200 Verletzte. Der Gewalttäter wurde nach der Tat erschossen.
Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Laut Gericht war dieses angebliche Bekenntnis trotz des Interesses des Täters für den Dschihadismus opportunistisch. Eine Verbindung zu einer Terrororganisation sei nicht gefunden worden, aber eine klare Inspiration beim Dschihadismus.
In dem Mammutverfahren in erster Instanz waren mehr als 2000 Angehörige und Opfer als Nebenklägerinnen und Nebenkläger aufgetreten. Im Berufungsverfahren sollen nun auch Kinder aussagen. Der Prozess ist bis Mitte Juni angesetzt. © dpa
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