Ein Gericht kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen, wenn ein Kläger in einem Prozess einen wichtigen Beweisantrag stellt. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klar. Im konkreten Fall ging es um eine Patientin eines Krankenhauses, die nach einer Knie-Operation im Jahr 2008 zusehends verwirrt war und schließlich in der Klinik vom Bett stürzte. An den Komplikationen nach dem Sturz, der weitere Operationen nach sich zog, starb sie schließlich Jahre später.

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Die Erben der Frau hatten gegen den Träger der Klinik geklagt und einen groben Behandlungsfehler geltend gemacht. Aus ihrer Sicht hätte der fatale Sturz verhindert werden können, wäre die Klinik ihrer Aufsichts- und Obhutspflicht nachgekommen. Außerdem seien sie mit ihrer Stellungnahme zum Hergang des Vorfalls nicht ausreichend angehört worden und ein Sachverständigengutachten sei nicht erstellt worden. Das Landgericht Bonn sowie das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatten die Klage abgewiesen. Eine Revision ließ das OLG nicht zu.

Das ließ der BGH so nicht gelten und verwies den Fall zurück ans OLG. Dieses habe "eine eigene medizinische und pflegewissenschaftliche Bewertung des Geschehens vorgenommen ohne aufzuzeigen, dass es über die erforderliche Sachkunde verfügt", monierte der BGH. Ein Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen - möglicherweise wäre die OLG-Entscheidung dann anders ausgefallen. (Az.: VI ZR 244/21)  © dpa

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