In Wien ist ein Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der 42-Jährige hatte ohne gültige Zulassung Schönheitsoperationen durchgeführt. Dabei war er zudem noch fahrlässig vorgegangen.
Ein Möchtegern-Schönheitschirurg ist Wien unter anderem wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Davon setzte das Landgericht beim Urteil am Montag 16 Monate auf Bewährung aus. Der 42-Jährige bekannte sich schuldig.
"Es tut mir außerordentlich leid. Ich hätte an diesem Ort überhaupt nicht das Skalpell benutzen sollen", so der Mann, der keine abgeschlossene fachliche Zusatz-Ausbildung hat und in Österreich nicht als Arzt zugelassen war.
OP ohne steriles Umfeld
Einige Patienten hatte er teils in Straßenkleidung und auf einem Massagetisch operiert. Eine 24-jährige Frau schilderte, der Angeklagte habe ihre Brust-Operation unterbrochen, als sie ihm ihre Schmerzen signalisierte.
Er habe ihr eine Spritze gegeben und sei Rauchen gegangen. Danach habe er weitergemacht, ohne sich zu desinfizieren, ohne Handschuhe und ohne Mundschutz. (dpa/thp)
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