Eine Firma im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe TfL ist nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) auf widerrechtliche Weise an Daten deutscher Fahrzeughalter gekommen. Damit wurden einem Bericht des "Guardian" zufolge angebliche Verstöße gegen die Londoner Umweltzonen ULEZ und LEZ verfolgt und europäische - auch deutsche - Fahrzeughalter mit teils horrenden Forderungen konfrontiert.

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Laut dem "Guardian" gibt es seit dem Brexit keine Grundlage mehr für die Weitergabe europäischer Fahrzeughalter-Daten an Großbritannien, solange es sich nicht um strafrechtlich relevante Verstöße handelt. Das Blatt beruft sich dabei auf Behördenangaben aus Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland. Trotzdem sollen dem Bericht zufolge seit 2021 EU-weit etwa 320 000 Bußgeldbescheide ausgestellt worden sein - mit teils fünfstelligen Forderungen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in dieser Woche, die Firma EuroParkingCollection (EPC) habe Daten von Fahrzeughaltern durch "eine - nach hiesiger Auffassung rechtswidrige" - Nutzung des europäischen Halterdatenaustauschs CBE erhalten. Diese seien von Nutzern der italienischen nationalen CBE-Kontaktstelle gekommen. Vor diesem Hintergrund erteile Deutschland zurzeit keine CBE-Auskünfte an Italien.

Ein Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI sagte auf dpa-Anfrage, man teile die Ansicht des KBA, "dass das Unternehmen EuroParkingCollection (EPC) Halterdaten durch eine vermutlich rechtswidrige Nutzung des CBE-Verfahrens durch Nutzende der italienischen nationalen CBE-Kontaktstelle erhalten hat." Aus deutscher Sicht seien mit dem Stopp der Weitergabe von Daten nach Italien datenschutzrechtlich zunächst die erforderlichen Schritte ergriffen worden.

TfL (Transport for London) teilte mit, alle Unternehmen, mit denen man zusammenarbeite, seien vertraglich verpflichtet, sicherzustellen, dass Daten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen verarbeitet würden. EPC mache deutlich, dass es im Auftrag von TfL handle, auch wenn Anfragen von Dritten gestellt würden. Das Unternehmen sei auch nicht daran gehindert worden, Informationen über Fahrer in EU-Ländern abzufragen.

Aufgedeckt hatte das angeblich rechtswidrige Vorgehen der belgische Abgeordnete Michael Freilich. In Belgien hatte EPC demnach einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die entsprechenden Datenbanken abzufragen. Dem hätten die belgischen Behörden jedoch inzwischen einen Riegel vorgeschoben, schrieb Freilich in einem Gastbeitrag im "Guardian". Er forderte ein gemeinsames europäisches Vorgehen in dem Fall, den er als "womöglich einen der größten Datenschutzverstöße in der Geschichte der EU" bezeichnete.  © dpa

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