Kaum ein Thema ist derzeit so in aller Munde wie Elektroroller. Wir ziehen eine Zwischenbilanz der neuen Fahrzeuge: Was ist erlaubt und welche Debatten gibt es aktuell?
Seit dem 15. Juni rollen E-Roller legal über Deutschlands Straßen. Gleichzeitig ist auch eine heftige Debatte über die neuen elektrischen Verkehrsmittel entbrannt:
Sie versperren die Gehwege, sorgen für chaotische Zustände und schaden der Umwelt. Was ist derzeit erlaubt und was nicht. Ein Blick auf die Gesetzeslage.
Wo ist das Fahren erlaubt?
"Pauschal lässt sich sagen, dass E-Roller nur dort fahren dürfen, wo auch das Fahrradfahren erlaubt ist", erklärt Florian Wehner, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. "Das bedeutet auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen."
Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist hingegen tabu – außer, das Befahren wird durch das neue Zusatzzeichen "E-Scooter frei" erlaubt.
Welche Regelungen gelten im Straßenverkehr?
Grundsätzlich gelten auch für E-Scooter die gleichen Regelungen wie für andere Fahrzeuge. Fahrer sind verpflichtet, sich im Straßenverkehr an das Rechtsfahrgebot zu halten. Darüber hinaus dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht am Überholen gehindert werden.
Eine Richtungsänderung muss per Handzeichen angezeigt werden. Ist man zu zweit oder in einer Gruppe unterwegs, darf man nur hintereinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit reguliert der Gesetzgeber auf 20 Kilometer pro Stunde.
Welche Promille-Grenzen gibt es bei E-Rollern?
Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
"Strafbar macht sich ohne Wenn und Aber, wer mit mindestens 1,1 Promille im Blut von der Polizei erwischt wird", sagt Wehner. "Um eine Straftat kann es sich aber auch schon ab 0,3 Promille handeln, wenn der Fahrer zusätzlich alkoholbedingt auffällig fährt (Ausfallerscheinungen)."
Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit ist Alkohol tabu.
Helm, Führerschein, Versicherung und Mindestalter
Zur eigenen Sicherheit ist es ratsam, einen Helm zu tragen. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Gleiches gilt für einen Führerschein, auch der ist kein Muss.
Zwingend vorgeschrieben ist hingegen eine Haftpflichtversicherung, die durch eine Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen wird. Wer mit einem Elektro-Tretroller fahren will, muss außerdem mindestens 14 Jahre alt sein.
Wo dürfen/sollen die neuen Fahrzeuge parken?
"Wie Fahrräder dürfen die E-Roller auf Bürgersteigen, am Straßenrand oder in Fußgängerzonen abgestellt werden", sagt Wehner. Dabei dürfen sie aber keine Rettungswege blockieren oder etwa in Kreuzungen die Sicht versperren. "Generell gilt, dass durch den parkenden E-Roller kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert werden darf, also auch kein Fußgänger."
Aktuelle Debatten über Elektroroller
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) warnte bereits vor der Zulassungsverordnung für sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge vor chaotischen Zuständen. "Deutsche Radwege taugen nicht einmal für die sichere Abwicklung des vorhandenen Radverkehrs. Wenn zusätzlich eine Welle von E-Scootern durch die Innenstädte holpert, werden wir sehr unschöne Szenen und viele Unfälle erleben", so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork.
Eine offenbar berechtigte Kritik, denn Meldungen über Unfälle häufen sich. Deswegen fordert auch der Deutsche Städtetag schärfere Regeln für die Elektrofahrzeuge. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge nicht überall herumstehen und dabei zum Teil andere beeinträchtigen oder behindern.
"E-Tretroller können eine echte Stolperfalle sein"
Dass abgestellte E-Roller Gehwege versperren, sehen auch Behindertenverbände kritisch. "E-Tretroller können eine echte Stolperfalle sein", warnte Stephan Heinke, Leiter des Gemeinsamen Fachausschusses Umwelt- und Verkehr beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.
Ein weiterer Kritikpunkt: Für die Umwelt sind Elektroroller eine Belastung. Schienen sie zunächst eine umweltfreundliche Alternative zu anderen Verkehrsmitteln zu sein, fand eine aktuelle Studie der staatlichen Universität North Carolina nun heraus: Erschreckend viele Faktoren steigern die Emissionen. So werden für die Herstellung der Stromspeicher viele Ressourcen, darunter Lithium, abgebaut und verarbeitet, wodurch eine sehr hohe Umweltbelastung entsteht.
Auch der Strom, mit dem die Akkus aufgeladen werden, könnte der Umwelt schaden, sofern es sich nicht um nachhaltig produzierte Energie handelt.
Darüber hinaus erzeugt der Transport der leeren E-Scooter Emissionen. Sogenannte Juicer sammeln leere Elektroroller mit Hilfe von Transportern ein. Dieser Transport erfolgt meist durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. So verursacht das Fahren mit den E-Rollern selbst zwar keine direkten Emissionen, ihr Transport allerdings schon.
Quellen:
- Florian Wehner, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in München
- ADAC.de: E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektroroller
- Autobild.de: FAQ zur E-Scooter-Rechtslage
- Adfc.de: Deutschlands Radwege taugen nicht für massenhaft E-Roller
- Tagesschau.de: Kritik von Verbänden: Weiter Ärger über E-Scooter
- Chip.de: E-Scooter massiv in der Kritik: Für die Umwelt ein kleines Desaster?
- Vox.com: We regret to inform you that scooters aren’t actually good for the environment
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