Nach der Festnahme eines Togoers in Ellwangen hat das Gericht jetzt über seine Abschiebung entschieden. Damit ist der Fall aber anscheinend nocht nicht vom Tisch.

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Abschiebung des kürzlich in Ellwangen festgenommenen Flüchtlings aus Togo nach Italien für zulässig erklärt. Man habe den Eilantrag des Mannes gegen die geplante Abschiebung abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit.

200 afrikanische Flüchtlinge bedrohen Polizei

Mitte September hatte der Mann einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen. Demnach sollte er nach Italien zurückgeführt werden. Gegen seine Abschiebung reichte er Klage ein. Im November hatten die Stuttgarter Richter den Antrag des Togoers zum ersten Mal zurückgewiesen.

In der Nacht auf den 30. April verhinderten dann 200 afrikanische Flüchtlinge die Abschiebung des Togoers. Dies geschah nach Polizeiangaben teils gewaltsam. Die Asylsuchenden drohten mit Waffengebrauch.

Die Einsatzkräfte mussten die Aktion zunächst abbrechen. Drei Tage später, am 3. Mai, wurde der Flüchtling bei einem Großeinsatz schließlich festgenommen.

Auch hier hatten sich wieder Migranten der Kontrolle durch die Polizei widersetzt. Gegen 20 wurden Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten, Diebstahls und Hausfriedensbruchs eingeleitet. Zehn von ihnen mussten in andere Einrichtungen verlegt werden.

Asylverfahren geht weiter

Der Togoer wehrte sich abermals mit rechtlichen Mitteln gegen seine Abschiebung nach Italien. "Seine Abschiebung und die Verhaftung sind rechtswidrig, weil jetzt Deutschland für sein Asylverfahren zuständig ist", sagte sein Rechtsanwalt Engin Sanli am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Abermals vergebens. Er soll aus der Abschiebehaft rasch nach Italien zurückgebracht werden. Der Anwalt des Togoers beantragte danach, den bisherigen Gerichtsbeschluss zu ändern. Das Verwaltungsgericht konnte jedoch nach eigenen Angaben keine Gründe erkennen, die dies gerechtfertigt hätten.

Italien verfüge über ein planvolles und ausdifferenziertes Asylsystem, heißt es in der Begründung der Richter. Der Togoer sei dort auch nicht unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt. Auch der neue Antrag ändere an der juristischen Sicht nichts. Der Togoer müsse das Asylverfahren von Italien aus betreiben. (ff/dpa)


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