Seit Jahren streitet die Block-House-Erbin mit ihrem Ex-Mann um ihre Kinder. Unbekannte holten den Jungen und das Mädchen in der Silvesternacht nach Hamburg, ein Gericht ordnete die Rückkehr zum Vater an. Jetzt ermittelt die Justiz gegen die Mutter.
Der seit Jahren ausgetragene Sorgerechtsstreit der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) und ihres Ex-Mannes (49) hat ein neues Kapitel: Staatsanwaltschaft und Polizei haben am Freitag Blocks Wohnhaus in Hamburg durchsucht. Es werde gegen sie und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Der Kampf um zwei der vier gemeinsamen Kinder erinnert seit langem an einen dramatischen Film. Deutsche und dänische Gerichte haben bereits sowohl für den Vater als auch für die Mutter entschieden. Ein endgültiges Urteil steht allerdings noch immer aus.
Zuletzt wurden die Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland zur Mutter geholt. Der Vater soll laut Polizei angegriffen worden sein. Nach einer erneuten Gerichtsentscheidung sind die Kinder nun wieder in Dänemark. Und Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln: Wer hat die Rückholaktion in Auftrag gegeben?
Durchsuchungen bei Christina Block und in Luxushotel
In dem Zusammenhang wurden am Freitag mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Nach dpa-Informationen sollten E-Mails und Daten gesichert werden, die Hinweise auf den oder die Auftraggeber der Aktion in Dänemark bringen.
Fast ein Dutzend Ermittler waren am Morgen in zivilen Fahrzeugen vorgefahren und hatten gefüllte Pappkartons und ein wie ein Drucker aussehendes Gerät aus der Villa getragen. Die mehrstündige Aktion war von Medienvertretern beobachtet, fotografiert und gefilmt worden. Auch am Luxushotel Grand Elysée sollen Ermittler unterwegs gewesen sein, wie ein dpa-Fotograf sagte. Sie packten Kartons in ein Auto.
Das Elysée-Hotel gehört wie die Restaurantkette Block House zu der von Eugen Block gegründeten Unternehmensgruppe. Der 83-Jährige ist Christina Blocks Vater. Er hatte erst am Donnerstag bei einem Neujahrsempfang über den Sorgerechtsstreit um seine Enkel gesagt: "Diese Ungerechtigkeit schreit zum Himmel." Das alles sei nur traurig.
Streit um Kinder seit vielen Jahren – Blocks Anwalt bestreitet Vorwürfe des Vaters
Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Bei einer der vereinbarten Besuche im Sommer 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wieder nach Hause geschickt und seine Entscheidung mit Übergriffigkeiten der Mutter gegen die Kinder begründet. Ihr Anwalt Otmar Kury versicherte dpa, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. "In den familiengerichtlichen Verfahren ist das Gegenstand und die Mutter hat auch immer gesagt, dass sie die Kinder natürlich nicht geschlagen hat und es gibt keine Beweise dafür."
Die beiden jüngeren Kinder leben seitdem in Dänemark – obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Einen Monat zuvor hatte das Familiengericht das Recht noch dem Vater zugesprochen, wogegen sich die Mutter vor dem OLG erfolgreich beschwerte. Das Gericht hatte den Vater in der einstweiligen Anordnung vom Oktober verpflichtet, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben.
Der Beschluss wurde auch von den dänischen Behörden nicht umgesetzt. Hintergrund: Als einziges EU-Land erkennt Dänemark Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht an. Es hat die entsprechende EU-Verordnung nicht unterzeichnet.
Staatsanwaltschaft versucht Gesamtkomplex des Block-Konfliktes aufzuklären
Mitte Oktober 2023 wurden vom Hamburger Familiengericht im sogenannten Hauptsacheverfahren die Sorgerechtsanträge beider Eltern als unzulässig zurückgewiesen – weil die Kinder nun ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten und die deutschen Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Mutter hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.
Die Staatsanwaltschaft versucht unterdessen seit Monaten, den Gesamtkomplex des Block-Konfliktes näher aufzuklären. Im Mai 2023 hatte sie Anklage gegen den Vater wegen Kindesentziehung erhoben. Das Amtsgericht lehnte im November die Eröffnung eines Prozesses ab, weil die Vorenthaltung eines Kindes im Inland und EU-weit nur dann strafbar sei, wenn sie mit Gewalt, durch Drohung oder mit List geschehen sei, sagte ein Gerichtssprecher. Das werde dem Vater aber nicht vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, darüber hat das Landgericht noch nicht entschieden.
Trauriger vorläufiger Höhepunkt in der Silvesternacht
Der Kampf um die Kinder eskalierte in der Silvesternacht, als Unbekannte nach Angaben der dänischen Polizei den Vater in Süddänemark angegriffen und den zehnjährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen in zwei Autos mitnahmen. Es werde wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung ermittelt, teilte die dänische Polizei mit.
Die Kinder befanden sich danach bei ihrer Mutter. Nach einem Eilantrag des Vaters hatte das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag vergangener Woche eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren mussten. Christina Block folgte der Aufforderung sofort, wie ihr Anwalt sagte. Seine Mandantin habe die Aktion nicht beauftragt, betonte er zudem.
Dänemark: Haftbefehl gegen Block
Ein wegen der Silvesternacht gegen sie vorliegender europäischer Haftbefehl der dänischen Justiz werde in Deutschland nicht vollstreckt, sagte Kury. Der Haftbefehl sei in Hamburg in eine Meldeanordnung umgewandelt worden. Es gebe keine Fluchtgefahr. Welchen Vorwurf die dänische Justiz gegen die Unternehmerin erhebt, konnte der Anwalt nicht sagen.
Christina Block hatte bei einem Neujahrsempfang vor wenigen Tagen klare Regeln in Medien und Justiz eingefordert: "Wo Unrecht geschieht, mögen wir dafür eintreten, dass es revidiert wird, und wo Unrecht erkannt und bereits geurteilt wurde, muss dies strikt und schnell umgesetzt werden. Und die Opfer müssen geschützt werden", sagte sie. (Christiane Bosch und Bernhard Sprengel, dpa/tas)
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