Zuerst hatte es einen Verdacht gegen den Bundeswehroffizier Franco A. gegeben, dann wurden gegen rechte Netzwerke ermittelt. Jetzt ist der Unteroffizier Andre S., der unter dem Spitznamen "Hannibal" Mitgründer des Vereins Uniter war, aus der Bundeswehr ausgetreten.
Ein nach Ermittlungen wegen rechter Netzwerke ins öffentliche Schlaglicht geratener Unteroffizier scheidet aus der Bundeswehr aus. Andre S., der lange im Kommando Spezialkräfte (KSK) eingesetzt war und Mitgründer des Vereins Uniter ist, beendet den Dienst am 30. September. Dann laufe seine Verpflichtung als Zeitsoldat aus, sagte S. der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage.
Uniter wurde nach eigenen Angaben im Jahr 2010 aus zwei Netzwerken für Kommandoeinheiten der Bundeswehr und Polizei sowie einer Gruppe aus dem europäischen Nato-Kommando Shape gegründet.
Die Vereinsführung weist Verbindungen in kriminell-extremistische Strukturen oder den Vorwurf einer politischen Agenda zurück, nachdem Medien über Pläne für eine "Schattenarmee" berichtet hatten. Ermittler haben dafür keine Belege gefunden.
Am Anfang standen Ermittlungen gegen Franco A.
Der Unteroffizier S. war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war. Es gab eine Durchsuchung beim KSK und in Privathäusern, um Kontaktleute und einen sogenannten Dunstkreis zu überprüfen und ein mögliches Netzwerk aufzuklären. Dabei ging es auch um Chatgruppen, in denen sich rechte Prepper austauschten.
Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Der Bundesgerichtshof prüft, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dies abgelehnt mit Verweis auf keinen hinreichenden Verdacht.
Gegen Andre S. - Spitzname "Hannibal" - gab es keine Ermittlungen wegen politisch motivierter Straftaten. In einem Prozess zu dem Themenkomplex in Köln war er als Zeuge gehört worden. Zuvor war S. Auskunftsperson des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz war gegen den früheren Kommandosoldaten ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Böblingen verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Montag mitgeteilt hatte.
Konsequenzen für den Geheimdienst MAD
Nach Hausdurchsuchungen waren ihm unerlaubter Besitz von Munition und Handgranatenzündern vorgeworfen worden. S. hat Widerspruch einlegen lassen.
Das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium arbeitet seit Monaten an einem Bericht über mögliche rechte Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr.
Die Diskussion hat bereits Konsequenzen. So soll der MAD neu aufgestellt und um mehrere hundert Dienstposten aufgestockt werden. Ein ziviler, zweiter Vizepräsident, der vom Verfassungsschutz kommt, soll die Zusammenarbeit mit Behörden außerhalb des Militärs verstärken. (dpa/dh)
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