Nach dem Strafbefehl gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst werden immer mehr Forderungen nach einem Rücktritt des Limburger Bischofs laut. Prof. Dr. Stephan Haering ist Experte für Kirchenrecht. Im Interview warnt er vor fremdgesteuerter Empörung seitens der Gläubigen - stattdessen sollten sie den Bischof mit ihren Gebeten unterstützen. Doch was, wenn beten alleine nicht hilft?
Herr Haering, ein Ministerpräsident kann von seinen Wählern abgewählt werden, was passiert, wenn ein Bischof das Vertrauen seiner Diözese verliert?
Stephan Haering: Ein Bischof ist unbefristet im Amt und hat erst mit Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren dem Papst den Rücktritt anzubieten. Er kann dies aber auch schon früher tun, wenn er gesundheitlich dem Amt nicht mehr gewachsen ist oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund.
...also kann ein Bischof auch im Falle eines "Strafbefehls" im Amt bleiben?
Stephan Haering: Eine starke Beschädigung des Ansehens eines Bischofs, ob von ihm selbst verschuldet oder nicht, kann natürlich auch eine fruchtbare Amtstätigkeit, die ja in ihrer Wirksamkeit in weiten Teilen von der persönlichen Glaubwürdigkeit des Bischofs und vom Vertrauen der Gläubigen abhängt, beeinträchtigen. Es kann aber auch sein, dass solch ein Vertrauensverlust wieder überwunden wird.
Kann ein Bischof überhaupt abgesetzt werden?
Stephan Haering: Der Papst kann einen Bischof seines Amtes entheben.
Können auch die Gläubigen etwas tun?
Stephan Haering: Zunächst: Die Gläubigen sollten sich nicht in eine Haltung fremdgesteuerter Empörung begeben, sondern für das Bistum und den Bischof beten. Ferner: Soweit sie sichere eigene Kenntnis von geschehenem Fehlverhalten des Bischofs oder anderer Amtsträger haben, können sie ihr Wissen dem Papst mitteilen und um Abhilfe bitten. Alle Gläubigen tragen Mitverantwortung für ihr Bistum und sollen diese Mitverantwortung stets sorgsam wahrnehmen.
Müssen für eine Absetzung besondere formale Voraussetzungen vorliegen?
Stephan Haering: Die Amtsenthebung eines Bischofs geschieht durch päpstliche Entscheidung. Es wäre aber auch an die Versetzung auf ein anderes Amt zu denken, wenn die Probleme nicht anders als durch personelle Veränderungen lösbar scheinen.
Wie läuft so ein Verfahren ab? Gibt es historische Beispiele?
Stephan Haering: Eine Amtsenthebung oder Versetzung eines Bischofs geschieht durch eine päpstliche Urkunde. Beispiele für Amtsenthebungen von Bischöfen durch den Papst gibt es viele, zuletzt etwa die Amtsenthebung slowenischer Bischöfe wegen leichtfertigen Umgangs mit Diözesen-Vermögen.
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