Nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister der Gemeinde freigesprochen.
Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Damit wurden vorangegangene Schuldsprüche unter anderem des Landgerichts Marburg aufgehoben.
Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können, sagte der Richter.
Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Feststellungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Uferböschung war gepflastert und rutschig, so dass sie sich nicht retten konnten.
Das Landgericht Marburg hatte den früheren Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben soll. Der CDU-Politiker hatte sich dagegen vor dem Oberlandesgericht zur Wehr gesetzt. © dpa
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