Das Landgericht Ingolstadt hat eine Klage gegen die Audi AG abgewiesen. Ein Mitarbeiter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Mitarbeitern zusammenarbeiten muss, hatte auf Unterlassung geklagt. Ihn stört die in einem Leitfaden festgehaltene Form der Kommunikation unter Einhaltung von Genderformen.