Die Verlegung des als "Monster von Amstetten" bekannt gewordenen Josef Fritzl vom Maßnahmen- in den Regelvollzug ist vorerst gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe entschieden, dass das vorgelegte psychiatrische Gutachten ergänzt werden müsse, teilte der Sprecher des Landgerichts Krems, Ferdinand Schuster, am Montag mit.
Es gehe konkret um weitere Untersuchungen, die genauer Auskunft über die künftige Gefährlichkeit des 88-Jährigen geben sollten. Das vorliegende Gutachten hatte eine solche Gefährlichkeit verneint. Nach der aktualisierten Analyse werde das Landgericht Krems voraussichtlich im April erneut entscheiden.
Vor wenigen Wochen hatte das Landgericht Krems entschieden, das Fritzl zwar hinter Gitter bleiben müsse, aber unter Auflagen in den weniger strengen Regelvollzug wechseln dürfe.
Der gelernte Elektrotechniker hatte 1984 in der österreichischen Kleinstadt Amstetten seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald.
Er war im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande - er wurde in allen Punkten schuldig gesprochen. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.