Sie wurden geschlagen, mit Medikamenten ruhig gestellt und für Tests missbraucht. Allmählich wird bekannt, was Kinder in Behindertenheimen der Nachkriegszeit erlebten. In Niedersachsen wurden Minderjährige am Gehirn operiert - mit fatalen Folgen.
Klaus Brünjes teilt ein Schicksal mit Zehntausenden Menschen in Deutschland. Als Kind und Jugendlicher erlebte er einen Alltag, der geprägt war von Fremdbestimmung, Medikamenten und Gewalt.
"Man musste sich unterordnen", sagt der heute 60-Jährige über sein Leben in einer Einrichtung für Behinderte. "Freiheit und Selbstbestimmung gab es nicht, sondern Unterwerfung. Wer rumgetobt hat, hat Medikamente bekommen, oder er ist abgeholt worden und war dann in der Zelle." Die Kinder, die nicht sprechen konnten, habe es besonders hart getroffen.
Was Brünjes im niedersächsischen Rotenburg an der Wümme erlebte, war kein Einzelfall. Das Bundessozialministerium geht von knapp 100.000 noch lebenden Frauen und Männern aus, die nach 1949 als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie wahrscheinlich Leid und Unrecht erfahren haben.
Nach und nach kommt ans Licht, was viele behinderte oder als auffällig eingestufte Menschen in der Nachkriegszeit erleben mussten. Sie wurden geschlagen, ruhig gestellt und für Medizintests missbraucht.
Psychopharmaka und Beruhigungsmittel
Die kirchliche Einrichtung in Rotenburg arbeitet ihre dunkle Vergangenheit mit Hilfe von zwei Wissenschaftlerinnen und zwei Historikern auf. Nach deren jüngst veröffentlichtem Buch "Hinter dem Grünen Tor. Die Rotenburger Anstalten der Inneren Mission, 1945-1975" bekamen unruhige Kinder und Jugendliche hohe Dosen an Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln.
Die Pharmazeutin Sylvia Wagner aus Krefeld fand zudem Belege dafür, dass nicht zugelassene Medikamente an Minderjährigen getestet wurden, etwa um Bettnässen zu verhindern oder den Sexualtrieb männlicher Bewohner zu unterdrücken.
Besonders schockiert war sie, als sie in Akten las, dass in Rotenburg mehrere auffällige Jugendliche am Gehirn operiert wurden. "Was man mit den Medikamenten nicht schaffte, sollte die Operation schaffen. Dadurch wurden Teile des Gehirns unwiderruflich zerstört", berichtet sie.
Ihren Recherchen zufolge waren manche Kinder der Einrichtung wahrscheinlich nicht behindert. "Sie kamen zum Teil als Säuglinge ins Heim. Bei adäquater Fürsorge hätten einige ein normales und erfülltes Leben führen können", sagt Wagner, die sich mit Arzneimittelstudien an Heimkindern in der Bundesrepublik 1949 bis 1975 beschäftigt.
Aufarbeitung steht noch am Anfang
Medikamente wurden ihr zufolge vielerorts eingesetzt, um die Alltagsroutinen nicht zu gefährden. "Es wurden Präparate in hohem Maß gegeben", sagt sie und berichtet von Dosierungen, die zehn Mal so hoch waren wie die empfohlene Menge.
Der frühere Patient Brünjes erinnert sich an viele Situationen, in denen Kinder Medikamente bekamen. "Manche waren dann ganz gefügig", sagt er. "Ich habe wenig Medikamente bekommen und war auch nie in der Zelle. Ich habe versucht, mich ganz stark anzupassen." Dass Ärzte Präparate an Kindern und Jugendlichen testeten, erfuhr Brünjes erst später.
Der Historiker Hans-Walter Schmuhl bezeichnet es als beschämend, dass es so lange gedauert hat, bis Menschen mit Behinderung als Opfer anerkannt wurden. Ihm zufolge steht die Aufarbeitung bundesweit noch am Anfang. "Es hat erst einzelne Einrichtungen gegeben, die sich mit ihrer Vergangenheit beschäftigt haben", sagt der außerplanmäßige Professor der Universität Bielefeld.
Um den Alltag in den Rotenburger Anstalten zu rekonstruieren, führte er Interviews mit damaligen Bewohnerinnen, Bewohnern und Angestellten. "Es ging darum, eine große Zahl von Menschen mit sehr begrenzten Mitteln gegen ihren Willen festzuhalten", sagt er. "Es gab ausgeklügelte Strafrituale."
Viele leiden bis heute an psychische Störungen
Nach Schmuhls Recherchen schlugen Angestellte Patienten auch mit Werkzeugen, Bewohner wurden fixiert und eingesperrt. "Das Personal war in einer ständigen Überforderungssituation", sagt der Historiker. "Viele leiden bis heute an Nachwirkungen, aber viele haben sich auch mit bewundernswerter Zähigkeit ein eigenes Leben erarbeitet", sagt er über die Opfer.
Als typische Folgen des Unrechts nennt er Angst- und Essstörungen. "Viele haben Probleme, Beziehungen zu anderen Menschen aufzubauen."
Brünjes, der als Kind an Kinderlähmung erkrankte und bis zum achten Lebensjahr nur kriechen konnte, erinnert sich: "Manche wurden so verprügelt, dass sie nicht mehr richtig sitzen konnten."
Trotz des erlittenen Unrechts hat er Verständnis für das damalige Personal. "Auch die Mitarbeiter haben Not gehabt. Es gab viele, die mehr Liebe geben wollten, als sie konnten."
Das Personal sei überfordert gewesen mit den vielen Menschen, die sie in den Griff kriegen sollten. "Sie bekamen Druck von oben. Das haben wir gespürt." Als die Einrichtung in den 1970er Jahren mit Beschäftigungstherapie anfing, seien viele Menschen auch ohne Medikamente ruhiger geworden.
Die Veränderungen im Umgang mit beeinträchtigten Menschen brachten auch für Brünjes, der mit Beinschienen selbstständig gehen kann, eine Zeitenwende.
Als Erwachsener wurde er vom Patient zu einem Gruppenleiter der Einrichtung, die nun Rotenburger Werke heißt. Er lernte lesen und schreiben und machte den Hauptschulabschluss.
Als Kind war ihm Unterricht verweigert worden, im Heim war er zeitweise auf der Station der geistig Behinderten untergebracht.
Finanzielle Entschädigung für Opfer
"Ich bedaure das Unrecht zutiefst", sagt die Geschäftsführerin der Rotenburger Werke, Jutta Wendland-Park, über die dunkle Vergangenheit in einer der größten niedersächsischen Heil- und Pflegeeinrichtungen. "Dennoch bin ich froh, dass die betroffenen Menschen durch die Aufarbeitung eine Stimme bekommen haben. Lange Zeit schenkte man ihren Berichten keinen Glauben."
Das Bundessozialministerium, Bundesländer und Kirchen wollen die Vergangenheit aufarbeiten und Betroffenen helfen. Im vergangenen Jahr startete die Stiftung Anerkennung und Hilfe - bis Ende 2019 können sich Leidtragende in Beratungsstellen melden und Unterstützung beantragen.
Berechtigt sind Frauen und Männer, die als Kinder oder Jugendliche nach 1949 Unrecht in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie erfahren haben.
Neben einer Anerkennung des Erlebten können Betroffene, die heute noch unter Folgen leiden, 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung erhalten. © dpa
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