Die "Letzte Generation" sorgte im Sommer 2023 mit Aktionen auf Sylt für Aufsehen. Nun sind die Urteile gegen sechs Aktivistinnen und Aktivisten gefallen.
Wegen einer Farbattacke auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt sind zwei Aktivistinnen der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden.
Eine 24-Jährige muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs sieben Monate ins Gefängnis, die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Richterin des Amtsgerichts Niebüll, Larissa Herzog. Zudem bekam eine 22 Jahre alte Aktivistin eine Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. "Die Beschädigungen an dem Flugzeug sind billigend in Kauf genommen worden", betonte die Richterin.
Ferner wurden ein 62-jähriger und ein 44-jähriger Aktivist zu Geldstrafen von 2.100 Euro beziehungsweise 1.600 Euro verurteilt. Die Richterin folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Ein weiterer 29 Jahre alter Angeklagter wurde freigesprochen, da er nicht an der Tat auf dem Flughafen beteiligt, sondern als Fotojournalist vor Ort gewesen sei. Ebenso wurde einer 28-Jährigen eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen. Gegen sie werde allerdings ein anderes Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin geführt.
Aktionen auf Sylt haben späte Konsequenzen
Zum Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft den sechs Angeklagten vorgeworfen, an zwei Aktionen im Juni 2023 beteiligt gewesen zu sein.
Zunächst hätten sie sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens Sylt verschafft und dort ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht und verschiedene Banner angebracht. Dabei entstand den Angaben nach ein Sachschaden in Höhe von mindestens einer Million Euro an dem Flugzeug und etwa 3.700 Euro am zerschnittenen Zaun.
Acht Tage später sollen die Angeklagten dann auf dem Golfplatz des Hotels Budersand in Sylt-Hörnum mehrere Löcher gegraben sowie einen Baum und mehrere kleine Blumen als Protestaktion gepflanzt haben. Dabei sei ein Schaden von gut 1.600 Euro entstanden.
Das Urteil erging wegen der Aktion auf dem Flugplatz – das Verfahren um den Protest auf dem Golfplatz wurde eingestellt, weil die dort zu erwartenden Sanktionen im Vergleich zur anderen Aktion nicht erheblich ins Gewicht gefallen wären. Aufgrund von Kapazitätsgründen wurde nicht im Amtsgericht Niebüll selbst, sondern in einem Saal in Itzehoe verhandelt. (dpa/bearbeitet von lag)
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