Heino hat im Prozess um die Kündigung seines langjährigen Managers Recht bekommen. Der Ex-Mitarbeiter war im Streit mit dem Schlagersänger auseinander gegangen und hatte gegen seine Kündigung Klage eingereicht.
Der Schlagersänger
Heino aber stimmte dem Termin laut Gericht nicht zu und kündigte dem Manager nach 16 Jahren die Zusammenarbeit. Der verklagte daraufhin den Sänger.
Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab, weil der Kläger nicht habe nachweisen können, dass es tatsächlich einen Vertrag über den Termin auf dem Rittergut gegeben habe. (Az.: 17 O 394/19)
Da das Konzert wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde, wollte der Manager die Sache für erledigt erklären. Das aber lehnte Heino ab, weil sich die Parteien in diesem Fall die Kosten zu je 50 Prozent hätten teilen müssen. (dpa/thp)
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