Ein Hamburger Zahnarzt muss sich vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten. Er soll vier Patienten zum Teil sämtliche Zähne abgeschliffen oder gezogen haben - sie aber vorher nicht oder nur unzureichend darüber informiert haben.

Mehr Panoramathemen finden Sie hier

Im Prozess gegen einen Zahnarzt hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Dienstag ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung gefordert. Der 54-Jährige habe sich in vier Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Anklagevertreter.

Er solle den vier Patienten, denen der Mediziner zum Teil sämtliche Zähne abgeschliffen oder gezogen haben soll, jeweils 9000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er habe sie vor der Behandlung nicht oder nur unzureichend über die Eingriffe aufgeklärt.

Damit habe er seine besondere Vertrauensstellung als Arzt missbraucht. Die Patienten hätten gravierende Folgen und erhebliche Schmerzen erlitten. Die Behandlungen erfolgten zwischen März 2009 und November 2010.

Zahnarzt verlangt 18.000 Euro in bar für Behandlung

Der Staatsanwalt bezeichnete die Fehlbehandlung einer 58-Jährigen als besonders krassen Fall. Die Frau war Heiligabend 2009 wegen Schmerzen an ihren überkronten Schneidezähnen in die Hamburger Praxis des Angeklagten gekommen.

Der Zahnarzt habe ihr erklärt, ihre Zähne seien "Schrott", er könne ihr schöne neue machen. Gleich am Folgetag operierte er sie - Kostenpunkt: 18.000 Euro in bar.

Dabei habe er ihr nach Aussage eines Gutachters zehn vitale Zähne gezogen. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, Implantate zu verkaufen.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.