Ein Hund bewahrt in den USA einen Klempner vor einer 50-jährigen Haftstrafe. Das Auffinden des Tieres widerlegt die Aussage des angeblichen Opfers.
Die erfolgreiche Suche nach einem Hund namens Lucy hat einen Mann im US-Bundesstaat Oregon vor einer 50-jährigen Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs bewahrt.
Joshua Horner, ein Klempner aus Redmond, war im April 2017 wegen der Vergewaltigung seiner minderjährigen Tochter verurteilt worden.
Das angebliche Opfer hatte während des Gerichtsprozesses ausgesagt, Horner habe ihr damit gedroht, die Haustiere zu erschießen, sollte sie zur Polizei gehen.
Angeklagter beteuert seine Unschuld
Um seinen Worten Nachdruck zu verleihen, habe er ihren schwarzen Labrador namens Lucy vor ihren Augen erschossen.
Horner hatte stets betont, den Hund nicht getötet zu haben. Dennoch erklärte ihn eine Jury in einem nicht einstimmigen Urteil für schuldig.
Ein Berufungsgericht hob Anfang August die Gefängnisstrafe auf, weil die Verteidigung im ersten Prozess unabhängig vom Verbleib des Hundes nicht alle Beweise habe einbringen können.
Für Horner aber war Lucy der entscheidende Schlüssel zu seiner Freiheit. Er wandte sich an das Oregon Innocence Project, das sich für zu Unrecht Verurteilte einsetzt.
Hund taucht an der Pazifikküste wieder auf
Die Verantwortlichen weckten Zweifel bei Bezirksstaatsanwalt John Hummel, der die Organisation fortan bei der Suche nach dem Hund unterstützte.
Hinweise auf einen Verbleib in Deschutes County oder Seattle erwiesen sich zunächst als falsch, ehe der Hund in dem 1500-Einwohner-Örtchen Gearhart an der Pazifikküste Oregons wieder auftauchte.
Zweifel, dass es sich dabei um die gesuchte Lucy handelte, gab es keine.
„Sie hat ein unverkennbares Äußeres für einen schwarzen Labrador, sie ist nicht reinrassig“, erklärte Lisa Christon vom Oregon Innocence Project.
"Lucy, die Hündin, ist am Leben"
„Sie hat diesen hinreißend geformten Kopf und sehr lange Ohren.“ Die Beweismittelkette sei lückenlos.
„Lucy, die Hündin, wurde nicht erschossen. Lucy, die Hündin, ist am Leben, und es geht ihr gut“, hieß es in einem Statement von Hummels Büro.
Der Bezirksstaatsanwalt betonte vor Gericht dennoch, dass er nicht mit Sicherheit sagen könne, dass Horner die Klägerin nicht vergewaltigt habe. Er habe allerdings berechtigte Zweifel.
Klägerin rennt vor Staatsanwaltschaft davon
Der zuständige Richter wies die Klage daraufhin ab.
Laut Staatsanwaltschaft war das angebliche Opfer nach dem Auffinden des Hundes nicht zu einem Treffen erschienen, in dem es noch einmal um ihre Aussage gehen sollte.
Als ein Beamter sie besuchen wollte, sei sie vor ihm davongerannt. (jono)
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