Zwölfmal in Folge wurde der Lotto-Jackpot nicht geknackt. Für Mittwoch bedeutet dies: Liegt bei der Ziehung 6aus49 erneut kein Tipper richtig, kommt es zu einer Zwangsausschüttung. Zu holen gibt es satte 28 Millionen Euro.
Ein besonderer Lotto-Mittwoch steht ins Haus: Bei der Ziehung 6aus49 werden am 14. August 28 Millionen Euro unters Volk gebracht.
Grund ist die Regel zur sogenannten Zwangsausschüttung. Sie besagt, dass der Jackpot spätestens bei der 13. Ziehung in Folge ausgeschüttet werden muss, auch dann, wenn kein Tipper die Sechs richtigen plus Superzahl auf seinem Lottoschein eingetragen hat.
Zuletzt blieb der Jackpot über zwölf Ziehungen unangetastet. Auf 28 Millionen Euro ist er unterdessen angewachsen. Am Mittwoch haben Lotto-Spieler nun nochmal die Möglichkeit, mit einem Sieg in der Gewinnklasse 1 (6 Richtige plus Superzahl) das Geld einzuheimsen und eine Zwangsausschüttung zu verhindern.
Lotto-Zwangsausschüttungen so wie heute sind selten
Gewinnt jedoch niemand in der Gewinnklasse 1, wird der Jackpot der Klasse 2 (6 Richtige) zugeschlagen. Hatte auch dafür kein Tipper den richtigen Riecher, erhält die nächst niedrigere Gewinnklasse den Jackpot (5 Richtige plus Superzahl) usw. Theoretisch ist es sogar möglich, dass die Gewinner der Gewinnklasse 9 (2 Richtige plus Superzahl) den Jackpot unter sich aufteilen.
Zwangsausschüttungen haben Seltenheitswert: Erst vier Mal in der Geschichte von Lotto war es soweit, zuletzt im Juni diesen Jahres. Der glückliche Gewinner kam aus Nordrhein-Westfalen. Mit seinen sechs Richtigen holte er 31,5 Millionen Euro. (mcf)
Verwendete Quellen:
- Lotto.de: Wann gibt es eine Zwangsausschüttung
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