- Der Mitarbeiter eines Schuhbeck-Restaurants belastet mit seinen Schilderungen den angeklagten Star-Koch.
- Dem 73-Jährigen droht trotz eines Teilgeständnisses im Prozess um hinterzogene Steuern in Millionenhöhe eine jahrelange Haftstrafe.
Mit der Befragung eines Sommeliers aus dem Restaurant "Südtiroler Stuben" ist am Donnerstag der Prozess gegen Star-Koch
Der Zeuge berichtete vor dem Landgericht München I von den Vorgängen beim Bezahlen und Bonnieren von Rechnungen. Wenn es ans Bezahlen gegangen sei, sei er mit einer Zwischenrechnung an den Tisch gegangen. Nach dem Bezahlvorgang sei die Rechnung dann abgeschlossen worden. Besondere Gäste und Stammkunden hätten bis zu 30 Prozent Rabatt erhalten. Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner nannte das Verfahren ungewöhnlich, da die Summen der Zwischenrechnung noch storniert werden könnten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre und zwei Monate Haft für Schuhbeck
Die Staatsanwaltschaft forderte abschließend vier Jahre und zwei Monate Haft für den Angeklagten. Der Prozess habe bewiesen, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen habe, sagte Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl in ihrem Plädoyer. Schuhbeck habe sich in 21 Fällen der schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Gehrke-Haibl warf Schuhbeck vor, "sehr hohe kriminelle Energie" gezeigt zu haben. So habe er sich eigens ein Computerprogramm programmieren lassen, um die Kassen in einem seiner zwei Münchner Restaurants manipulieren zu können und habe auch hohe Geldbeträge aus den Kassen seines zweiten Restaurants entnommen. Strafmildernd für Schuhbeck spreche, dass er nach anfänglichem Zögern ein Geständnis abgelegt hat.
Für den mitangeklagten Mitarbeiter Schuhbecks, der diesem das Programm zur Kassenmanipulation geschrieben hat, forderte die Anklage eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Beihilfe.
Schuhbeck hatte zugegeben, im "Orlando" tatsächlich Umsätze manipuliert zu haben. Die Vorwürfe für das "Orlando" umfassen etwa die Hälfte der vorgeworfenen Steuerhinterziehung – bei der anderen Hälfte geht es um die "Südtiroler Stuben". Hier will Schuhbeck nichts mit Manipulationen zu tun gehabt haben. "Ich kann die Kasse nicht mal bedienen", sagte er. Immerhin räumte er aber ein, zu wissen, dass er als Eigentümer steuerrechtlich verantwortlich war.
"Ich habe einiges falsch gemacht", gestand Schuhbeck bereits am zweiten Verhandlungstag ein. Er stehe "vor den Trümmern" seines Lebenswerks.
Schuhbeck: "Ich bin kein guter Kaufmann"
"Ich darf Sie bitten, mir zu glauben, dass ich mit Leib und Seele Koch und Gastronom bin, aber kein guter Kaufmann", trug Schuhbeck dem Gericht vor. Die aus den Kassen fehlenden Millionen gelten als verschwunden.
Er wisse selbst nicht, wo das Geld geblieben sei. Teure Hobbys habe er nicht und arbeite jeden Tag von morgens bis abends. Schulden will er mit dem Bargeld bezahlt haben, außerdem seine vier unehelichen Kinder in der Ausbildung unterstützt und Antiquitäten angeschafft haben.
Der Star-Koch will die Steuerschulden zurückzahlen
Im Gespräch ist nach Angaben von Schuhbecks Verteidigern eine Wiedergutmachung des Schadens, also ein Bezahlen der Steuerschulden, was sich auf die Strafzumessung auswirken kann. Allerdings konnte der Anwalt am Vormittag den Eingang des Geldes noch nicht bestätigen.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind bei Steuerhinterziehungen ab einer Million Euro und mehr in der Regel keine Bewährungsstrafen mehr möglich. (dpa/afp/hau)
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