- Bei den Corona-Regeln gibt es zwei Neuerungen: Ab dem 11. Oktober sind Schnelltests für Ungeimpfte nicht mehr kostenlos, auch die Lohnfortzahlung bei Quarantäne ist für sie demnächst nicht mehr garantiert.
- Eine Änderung des Strafgesetzbuchs stellt nun auch "Cyber-Stalking" unter Strafe.
- An größeren Tankstellen gibt es künftig Aushänge, auf denen die Kosten für die verschiedenen Treibstoffe gut vergleichbar aufgelistet sind.
Regierungsbildung wird vorbereitet
Am 26. Oktober 2021 wird sich der Bundestag mit seinen eben gewählten Abgeordneten zum ersten Mal treffen. Ob es dann schon eine Regierungskoalition gibt, ist unklar. Nach der Wahl vom vergangenen Wochenende stehen erstmal einige (Vor-)Sondierungen an. FDP und Grüne wollen am Freitag ihre Gespräche über eine Zusammenarbeit fortsetzen, am Wochenende und in der kommenden Woche sollen Unterredungen mit SPD und CDU folgen, die beide mit der FDP und den Grünen eine Koalition bilden möchten. Am Samstag findet zudem ein kleiner Parteitag der Grünen statt.
Keine kostenlosen Tests und Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte mehr
Bis zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers bleibt Angela Merkel geschäftsführend im Amt. Die letzten anderthalb Jahre ihrer Regierungszeit waren geprägt von der Corona-Krise, die immer noch nicht zu Ende ist, obwohl es seit einigen Monaten einen Impfstoff gegen das Virus gibt. Viele Menschen in Deutschland haben sich auch schon impfen lassen, einige aber noch nicht und für sie gibt es demnächst neue Einschränkungen. So sind ab dem 11. Oktober 2021 Schnelltests für die meisten von ihnen nicht mehr kostenlos. Ausnahmen gelten für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt, zum Beispiel Schwangere.
Auch wollen die Bundesländer im Oktober, spätestens aber bis zum 1. November, die Entschädigungen für Verdienstausfälle abschaffen, wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen. Das betrifft Selbständige, aber auch Angestellte, weil Firmen bei dieser Art der Lohnfortzahlung in Vorleistung gehen, das Geld dann aber vom Staat zurückbekommen. Firmen dürfen dafür auch den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen.
Auch hier gelten jedoch Ausnahmen für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine offizielle Impfempfehlung gab. Erkrankt jemand an Covid-19 und wird arbeitsunfähig, hat er oder sie weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld - egal, ob geimpft oder nicht.
Strafbarkeit von "Cyber-Stalking"
Im Oktober 2021 tritt zudem eine Änderung des Strafgesetzbuchs in Kraft, die unter anderem Stalking betrifft. Es wurden einige Punkte ergänzt, zum Beispiel, dass Stalking nicht nur strafbar ist, wenn es sich um besonders schwerwiegende Fälle handelt, sondern auch, wenn sich viele verhältnismäßig kleinere Vorfälle in einem bestimmten Zeitraum häufen. Außerdem wurde konkretisiert, was unter das strafbare "Cyber-Stalking" fällt - zum Beispiel Computerprogramme einzusetzen, um jemanden auszuspähen oder Daten abzufangen. Schon die Vorbereitungen dazu werden geahndet.
Neue Kostenvergleiche an Tankstellen
Für Autofahrer soll es künftig einfacher werden, die Kosten für verschiedene Treibstoffe wie Benzin, Diesel, Strom, Autogas, Erdgas oder Wasserstoff miteinander zu vergleichen. Wegen der unterschiedlichen Einheiten (zum Beispiel Liter vs. Kilogramm vs. Kilowattstunde) war das bislang schwierig. Deswegen müssen größere Tankstellen mit mindestens sechs Mehrproduktzapfsäulen ab dem 1. Oktober 2021 an den Zapfsäulen oder im Verkaufsraum Aushänge anbringen, auf denen die Preise für die Treibstoffe aufgelistet sind - und zwar jeweils in Euro pro 100 Kilometer für die Fahrzeugarten Kleinwagen/Kompaktklasse und Mittel-/Oberklasse.
Lesen Sie hier ausführlich: Wieso gibt es neue gelbe Plakate an Tankstellen und was bedeuten sie?
So betragen etwa die Kosten pro 100 Kilometer bei einem Kleinwagen mit Super 9,26 Euro, mit Diesel 6,55 Euro, mit Strom 4,74 Euro und mit Autogas (LGP) 5,09 Euro - laut einer Tabelle des Wirtschaftsministeriums mit Stand September 2021. Die Aushänge sollen vierteljährlich aktualisiert werden und ersetzen nicht die bislang üblichen Preistafeln, schreibt das Ministerium.
Lesen Sie auch: Warum Strom und Benzin in Deutschland immer teurer werden
Gelber Schein zur Krankmeldung soll elektronisch zur Krankenkasse gehen
Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens geht es einen Schritt weiter: Bei einer Krankmeldung soll der "gelbe Schein", also die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, ab 1. Oktober 2021 digital direkt vom Arzt zur Krankenkasse geschickt werden. Bislang mussten das die Patienten selbst per Post oder E-Mail machen.
Der gelbe Schein für den Arbeitgeber muss weiterhin selbst vom Patienten eingereicht werden, ab Juli 2022 soll auch das dann elektronisch gehen. Falls Ärzte auch die Übersendung an die Kassen im Moment noch nicht erledigen können, ist das vom Gesetz her in Ordnung. Denn es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
Neue Regelungen zu Inkasso und Verbraucherverträgen
In Teilen treten im Oktober außerdem zwei Neuregelungen in Kraft, die sich an die Verbraucher richten: Eine soll unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren senken, die andere Verbraucherverträge leichter kündbar und weniger leicht abschließbar machen.
Bei den Inkassogebühren soll es künftig unter anderem so sein, dass der Gebührensatz nur bei 0,5 liegen soll, wenn ein Schuldner nach der ersten Mahnung bereits zahlt. Bislang liegt dieser Satz im Schnitt bei 1,1. "So wird unter anderem das Problem bereinigt, dass die derzeitigen Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand und der zugrunde liegenden Forderung meist deutlich zu hoch sind", schreibt die Bundesregierung. Sie schätzt, dass die Gebühren durch diese und weitere Änderungen um etwa 20 Prozent gesenkt werden können.
Bei den Neuregelungen zu den Verbraucherverträgen geht es unter anderem darum, dass Verträge, etwa mit Energieversorgern, nicht mehr direkt am Telefon geschlossen werden können. "Damit ein Vertrag wirksam ist, muss er künftig in 'Textform', also zum Beispiel per E-Mail, SMS, Brief oder Fax vorliegen", schreibt die Bundesregierung dazu. Im nächsten Jahr sollen dann auch Online-Abos, zum Beispiel Zeitungsabos, leichter kündbar werden. Dazu soll es einen gut erreichbaren Online-Button geben. Bislang sind die Kündigungsverfahren auf den Websites oft etwas versteckt oder es muss am Ende sogar noch per Brief gekündigt werden.
Lesen Sie auch: Vorsicht Abzocke: Verbraucherzentrale warnt vor falschen Inkasso-Schreiben
"Gegenvorstellung" bei sozialen Netzwerken soll besser kommuniziert werden
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren in sozialen Netzwerken. Damit können Nutzer sich dagegen wehren, wenn Inhalte von ihnen gesperrt wurden. Grund für eine solche Sperre kann zum Beispiel sein, dass der Inhalt rechtswidrig ist und eine Beschwerde eingereicht wurde. Umgekehrt können sich auch Menschen, die sich über einen Inhalt beschwert haben, dagegen wehren, wenn dieser Inhalt am Ende nicht vom sozialen Netzwerk gesperrt wurde. In jedem Fall muss das soziale Netzwerk seine Entscheidung begründen.
Das Gegenvorstellungsverfahren gibt es seit dem Sommer, nun soll den Nutzern aber noch deutlicher kommuniziert werden, dass es diese Möglichkeit gibt - und zwar direkt, wenn eine Beschwerde eingereicht wurde. Der Punkt ist Teil einer Änderung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, kurz: NetzDG, mit dem besser gegen rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken, unter anderem Hate Speech, vorgegangen werden soll.
"Kronzeugenregelung" jetzt auch in Doping-Verfahren
Weil Ermittler bei der Verfolgung von Dopingvergehen offenbar oft auf eine Mauer des Schweigens treffen, soll es nun für Leistungssportler, die gedopt haben und darüber sprechen wollen, eine Kronzeugenregelung geben. Die Ermittler erhoffen sich dadurch Hinweise auf etwaige weitere Täter und Hinterleute, indem den Kronzeugen eine Strafmilderung bis hin zu Straffreiheit in Aussicht gestellt wird, wenn sie mit den Ermittlern reden und bei der Verhinderung und Aufklärung weiterer Vergehen helfen.
Und sonst?
Am 5. Oktober 2021 kommt Windows 11 heraus. Es wird nach und nach auf allen Windows-10-Geräten ausgerollt, die für ein Update auf Windows 11 geeignet sind. Die Nutzer werden über "Windows Update" benachrichtigt, können unter Einstellungen → Windows Update → Nach Updates suchen aber auch selbst nachsehen, ob schon ein Update bereitsteht.
Der Mindestlohn für Müllwerker, also die Mitarbeiter der Müllabfuhr, steigt ab Oktober von 10,25 Euro auf 10,45 Euro.
Und: Die Uhr wird von Sommerzeit auf Winterzeit umgestellt. Konkret in der Nacht vom Samstag, den 30. Oktober, auf Sonntag, den 31. Oktober, um 3:00 auf 2:00 Uhr. Das heißt: Eine Stunde mehr schlafen!
Verwendete Quellen:
- Website der Bundesregierung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona-Tests
- Website der Bundesregierung: Neue Entschädigungsregelung bei Quarantäne
- Website der Bundesregierung: Schutz vor zu hohen Inkassokosten
- Website der Bundesregierung: Gesetz für faire Verbraucherverträge
- Website des Bundesjustizministeriums: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings sowie Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Zwangsprostitution
- Website des Bundesjustizministeriums: Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
- Website des Bundeswirtschaftsministeriums: Energiekostenvergleich für Pkw
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
- Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Branchenmindestlöhne 2021 im Überblick
- Website der AOK: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- ZDF: Etappen auf dem Weg zur Regierung
- Microsoft-Pressemitteilung vom 31. August 2021: Windows 11 ist ab dem 5. Oktober 2021 verfügbar
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.