Seit dem 25. März fehlt von der dänischen Studentin Olivia Ostergaard jede Spur. Die junge Frau galt in der Schweiz als vermisst - doch nun hat die Zuger Polizei die Leiche der vermissten Studentin gefunden.

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Das bestätigten am Abend die Schweizer Beamten. Die genaue Todesursache soll nun vom Institut für Rechtsmedizin in Zürich abgeklärt werden, wie es in der offiziellen Verlautbarung heißt. "Aus Respekt vor den Angehörigen und aus Persönlichkeitsschutzgründen" wurden keine weiteren Informationen mitgeteilt.

In Oberägeri im Kanton Zug hatte die Polizei am Dienstagnachmittag einen grausamen Fund gemacht: Bei einem kleinen Stall auf einem Hügel wurde ein weiblicher Leichnam entdeckt. Gemäß derzeitigem Ermittlungsstand deute nichts auf Dritteinwirkung hin. Hinweise legten bereits nach einigen Tagen die Vermutung nahe, Olivia Ostergaard könnte Suizid begangen haben. Ob dies so ist, muss nun erst einmal abgeklärt werden. Polizeisprecherin Judith Aklin sagte der Schweizer Nachrichtenagentur sda, man gehe davon aus, dass es so sei.

Aklin bestätigte eine Meldung des Nachrichtenportals "20min.ch", wonach die Leiche der jungen Frau in einem Schuppen in Oberägeri gefunden worden ist.

Traurige Gewissheit im Fall Olivia

Die 20-jährige Dänin war seit dem 26. März vermisst worden. Sie hatte an jenem Dienstagmorgen um 5.30 Uhr ihre Wohnung in Zug verlassen, um an die Universität Zürich zu fahren, wo sie Jura studierte. Dort kam sie allerdings nie an und war seither spurlos verschwunden.

Ein Großaufgebot an Polizei und Privaten suchte nach der verschwundenen jungen Frau. Mit Hubschraubern und Booten wurden der Zuger- und der Ägerisee sowie weitere Gebiete der Umgebung abgesucht - vergeblich. Auch eine Unterwasserkamera und ein Leichenspürhund wurden eingesetzt.

Im Zusammenhang mit der Vermisstensuche kam auch die Diskussion auf, wie lange die Schweizer Bahn SBB ihre Überwachungsvideos etwa in Bahnhöfen aufzubewahren habe. Nach geltenden Regeln werden sie jeweils nach 72 Stunden überspielt. Als die Zuger Polizei um die Bänder aus dem Bahnhof Zug ersuchte, waren diese 72 Stunden bereits verstrichen.

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