Das Landgericht Paderborn hat einen heute 17-Jährigen freigesprochen, der im Missbrauchsfall Lügde vom Opfer zum Täter geworden sein soll. Das teilte ein Sprecher am Donnerstagmittag mit. Demnach schlossen sich die Richter den Ausführungen eines Gutachters an. Der Experte hatte dem Angeklagten die strafrechtliche Verantwortungsreife abgesprochen.
Laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) kann ein Jugendlicher nur verurteilt werden, wenn seine geistige Entwicklung dies zulässt. Voraussetzung ist, dass er das Unrecht seiner Taten auch einsieht und danach handelt. Die Anklage hatte dem Jugendlichen sexuellen Missbrauch mehrerer Kinder vorgeworfen (Az.: 5 Kls 16/19).
Jugendlicher muss keine Therapie machen
Die Staatsanwaltschaft hatte sich nach Angaben des Verteidigers des 17-Jährigen für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen - unter der Auflage, dass er seine Therapie fortsetzt. Dem folgten die Richter nicht.
Alle Verhandlungstage fanden zum Schutz des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das galt auch für die Urteilsverkündung.
Der Angeklagte soll selbst von einem der im Fall Lügde im September verurteilten Männer mehrfach missbraucht worden sein. Die beiden hatten jahrelang Kinder auf einem Campingplatz in Lügde an der Landesgrenze von Nordrhein-Westfalen zu Niedersachsen sexuell missbraucht.
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