Zurechnungsfähig oder nicht? Das ist die letzte entscheidende Frage im Fall Oscar Pistorius. Jetzt haben Psychiater ein umfassendes Gutachten über Pistorius' psychische Verfassung vorlegt, das den Ausgang des Prozesses deutlich beeinflussen könnte.

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Seit vier Monaten hält der Prozess gegen Oscar Pistorius ganz Südafrika in Atem. Doch die letzten sechs Wochen ist es still geworden um den 27-Jährigen. Der Grund: Eine Zeugin der Verteidigung, die Psychiaterin Merryl Vorster, hatte dem Paralympics-Star nach einem Gespräch Anfang Mai eine "intensive Angststörung" bescheinigt, die sie auf seine Behinderung und eine schwierige Kindheit zurückführt. Laut Vorster könnte Pistorius' Verhalten in der Tatnacht durch diese Angststörung beeinflusst worden sein. Den dadurch entstandenen Eindruck, dass Pistorius nicht voll schuldfähig sein könnte, wollte Staatsanwalt Gerrie Nel jedoch so nicht stehen lassen und forderte anschließend ein umfassendes Gutachten von Pistorius' Geisteszustand.

Einen Monat lang haben deshalb drei renommierte Psychiater und ein Psychologe Pistorius bis zum 20. Juni jeden Tag in der Weskoppies-Psychiatrie auf seine Schuld- und Verhandlungsfähigkeit untersucht. Der Prozess war dafür unterbrochen worden. Heute wurde das Verfahren wieder aufgenommen – und könnte die entscheidende Wende bringen. Denn laut Staatsanwalt Gerrie Nel sind die Experten in zwei unabhängig voneinander entstandenen psychologischen Gutachten zu demselben Ergebnis gekommen: Oscar Pistorius leide weder unter einer Angststörung noch unter sonstigen Bewusstseinseinschränkungen, die seine Wahrnehmung in der Nacht zum Valentinstag 2013 getrübt haben könnten, als er seine Freundin Reeva Steenkamp durch die verschlossene Badezimmertür erschoss.

Oscar Pistorius: zurechnungsfähig und unglaubwürdig?

Pistorius' Anwalt Barry Roux sagte, er werde vor einer endgültigen Stellungnahme die Gutachten näher prüfen. Der Befund einer psychischen Belastungsstörung kann laut Rechtsexperten strafmildernd wirken – doch auf Unzurechnungsfähigkeit hatten Pistorius und sein Verteidiger bislang nicht plädiert. Immerhin hätte dem beinamputierten Sprintstar in diesem Fall die Einlieferung in die Psychiatrie gedroht.

Der Profisportler selbst erschien am heutigen 34. Verhandlungstag im High Court von Pretoria mitgenommen, aber gefasster als sonst. Nach wochenlanger Pause setzte das Gericht den Prozess mit der Vernehmung von Pistorius' Arzt, Gerald Versfeld, fort. Versfeld hatte Pistorius im Alter von elf Monaten aufgrund einer angeborenen Fehlbildung beide Füße und Unterschenkel abgenommen. Versfelds Aussage sollte aus Sicht von Pistorius' Verteidiger dessen übermäßige Angst vor einem möglichen Einbrecher bestätigen, die der Angeklagte aufgrund seiner Behinderung habe – und ihn so entlasten. Stattdessen zeigte sich Versfeld überrascht, dass sich Pistorius ohne Hilfe und mit einer Waffe in der Hand spontan auf seinen Stümpfen fortbewegen konnte, ohne zu fallen. Immerhin sei es für Pistorius nach eigener Angabe schwer, alleine die Balance zu halten. Vor allem im Dunkeln.

Das Ende des Pistorius-Prozesses ist absehbar

Die Verteidigung hat damit einen ihren letzten Zeugen befragt. Die Beweisaufnahme wird bald abgeschlossen sein. Es sollen nur noch wenige Zeugen in den Zeugenstand gerufen werden. Bis zu den Plädoyers und dem endgültigen Urteil, vermuten Prozessbeobachter, könnten allerdings noch mehrere Wochen vergehen. Inwieweit Richterin Thokozile Masipa Pistorius' Version des Tathergangs Glauben schenkt, lässt sich momentan kaum absehen. Auch ist nicht klar, welche Bedeutung die beiden Gutachten neben den bisherigen Indizien für das konkrete Strafmaß haben werden. Noch hat sich Masipa selbst nicht durch die heute Morgen veröffentlichten Berichte gearbeitet. Fest steht aber, dass es nicht gut aussieht für Pistorius, der seine Freundin in "vermeintlicher Selbstverteidigung" erschossen haben will, weil er sie für einen Einbrecher gehalten hat.

Mindestens 15 Jahre Haft erwarten Pistorius, wenn das Urteil von Richterin Masipa Totschlag lauten sollte. Wird dagegen nur von fahrlässiger Tötung ausgegangen, kann sie Pistorius entweder eine Geldstrafe auferlegen oder ihn bis zu zehn Jahren ins Gefängnis schicken. Sollte der angeklagte Spitzensportler allerdings wegen Mordes rechtskräftig verurteilt werden, drohen ihm mindestens 25 Jahre hinter Gittern. Unwahrscheinlich ist, dass das Drama um den weltberühmten Athleten mit der Urteilsverkündung ein Ende findet. Pistorius kann in jedem Fall danach vor dem Supreme Court und schließlich vor dem Verfassungsgericht Revision einlegen.

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